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   BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06   

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BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06 (https://dejure.org/2006,35466)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2006 - 2 B 5.06 (https://dejure.org/2006,35466)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 2 B 5.06 (https://dejure.org/2006,35466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
    Nach dieser Regelung soll unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 28. März 2000 Rs. C-158/97 EuGHE I 2000, 1875 = NJW 2000, 1549 und vom 6. Juli 2000 Rs. C-407/98 EuGHE I 2000, 5539 = NJW 2000, 2653) sichergestellt werden, dass Dienstalter, Lebensalter und Zeitpunkt der letzten Beförderung wie bei dienstlichen Beurteilungen nur berücksichtigt werden dürfen, falls ihnen für Eignung, Leistung und Befähigung des Bewerbers oder der Bewerberin Bedeutung zukommt (BTDrucks 14/5679).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
    Nach dieser Regelung soll unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 28. März 2000 Rs. C-158/97 EuGHE I 2000, 1875 = NJW 2000, 1549 und vom 6. Juli 2000 Rs. C-407/98 EuGHE I 2000, 5539 = NJW 2000, 2653) sichergestellt werden, dass Dienstalter, Lebensalter und Zeitpunkt der letzten Beförderung wie bei dienstlichen Beurteilungen nur berücksichtigt werden dürfen, falls ihnen für Eignung, Leistung und Befähigung des Bewerbers oder der Bewerberin Bedeutung zukommt (BTDrucks 14/5679).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
    Die Beschwerde hat im Übrigen die rechtliche Problematik der sog. Topfwirtschaft (vgl. dazu Urteil vom 24. November 2005 BVerwG 2 C 34.04 NVwZ 2006, 465) nicht als solche problematisiert, sondern möchte lediglich den rechtlichen Einfluss des § 9 BGleiG auf die dienstliche Beurteilung rechtsgrundsätzlich geklärt wissen, sodass darauf nicht eingegangen zu werden braucht.
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Denn die Leistungsanforderungen, die einer dienstlichen Beurteilung zu Grunde liegen, bestimmen sich nach dem Statusamt des zu beurteilenden Beamten oder Richters (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - [...], Rn. 53; Beschluss vom 6. Juni 2006 - 2 B 5/06 - [...], Rn. 6; Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2/06 - [...], Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 - , [...], Rn. 37; Beschluss vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - [...], Rn. 18 sowie Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158 /07 - [...], Rn. 6).
  • VGH Hessen, 27.09.2007 - 1 UZ 1158/07

    Bildung von Vergleichsgruppen bei Beamtenbeurteilung

    Auch in jüngster Zeit ist dieser Maßstab vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 10.05.2006 - 2 B 2/06 - und vom 06.06.2006 - 2 B 5/06 - ausdrücklich bestätigt worden, indem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die dienstliche Beurteilung sich in erster Linie an den Anforderungen des Statusamtes orientiert, das dem zu beurteilenden Beamten übertragen ist.

    Diese strengere Beurteilung des Klägers bei gleichbleibendem Statusamt nur aufgrund der Einstufung in eine andere Vergleichsgruppe lässt sich jedoch auch unter der Geltung von § 41a BLV nicht rechtfertigen, da die in erster Linie heranzuziehenden Anforderungen des Statusamtes (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 10.05.2006, 2 B 2/06 und Beschluss vom 06.06.2006, 2 B 5/06) gänzlich unberücksichtigt bleiben.

  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17

    Konkurrent um die Präsidentenstelle unterliegt im Einstweiligen

    Es wird ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab auch dadurch gewährleistet, dass Befähigung und Leistung in Bezug auf das ausgeübte Amt zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - , Rn. 53; Beschluss vom 6. Juni 2006 - 2 B 5/06 - [...], Rn. 6; Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2/06 - , Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 - , , Rn. 37; Beschluss vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - , Rn. 18, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158 /07 - , Rn. 6 sowie Beschluss vom 23. September 2015, 1 B 707/15, Rdnr 39).
  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 1 A 1274/12

    Status und dienstpostenbezogene Vorgaben bei dienstlichen Beurteilungen;

    24 Die Leistungsanforderungen, die der dienstlichen Beurteilung zugrundeliegen, sind dabei grundsätzlich nach dem Statusamt des zu beurteilenden Beamten zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 2 B 5/06 - juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2/06 - juris, Rn. 6 sowie Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - juris, Rn. 53; Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - juris, Rn. 18 sowie Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158 /07 - juris, Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21

    Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht

    Das macht Ziffer VII Nr. 2 Satz 4, Ziffer IV Nr. 1a VwV Beurteilung deutlich, wonach bei einer Beurteilung aus Anlass einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle den Maßstab für die Eignungs- und Befähigungsbeurteilung das Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle bilden soll (vgl. zu unterschiedlichen Maßstäben von Regel- und Anlassbeurteilungen: BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2006, NVwZ-RR 2007, 790; Beschl. v. 6. Juni 2006 - 2 B 5.06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

    Das macht Ziffer VII Nr. 2 Satz 3, Ziffer IV Nr. 1a VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte deutlich, wonach bei einer Beurteilung aus Anlass einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle den Maßstab für die Eignungs- und Befähigungsbeurteilung das Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle bilden soll (vgl. zu unterschiedlichen Maßstäben von Regel- und Anlassbeurteilungen: BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2006, NVwZ-RR 2007, 790; Beschl. v. 6. Juni 2006 - 2 B 5.06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

    Das macht Ziffer VII Nr. 2 Satz 4, Ziffer IV Nr. 1a VwV Beurteilung deutlich, wonach bei einer Beurteilung aus Anlass einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle den Maßstab für die Eignungs- und Befähigungsbeurteilung das Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle bilden soll (vgl. zu unterschiedlichen Maßstäben von Regel- und Anlassbeurteilungen: BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2006, NVwZ-RR 2007, 790; Beschl. v. 6. Juni 2006 - 2 B 5.06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

    Das macht Ziffer VII Nr. 2 Satz 4, Ziffer IV Nr. 1a der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte einschließlich der Anforderungsprofile für Eingangs- und Beförderungsämter (VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte) vom 7. Dezember 2017 (SächsJMBl. S. 520), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 374)) deutlich, wonach bei einer Beurteilung aus Anlass einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle den Maßstab für die Eignungs- und Befähigungsbeurteilung das Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle bilden soll (vgl. zu unterschiedlichen Maßstäben von Regel- und Anlassbeurteilungen: BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2006, NVwZ-RR 2007, 790; Beschl. v. 6. Juni 2006 - 2 B 5.06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

    Das macht Ziffer VII Nr. 2 Satz 4, Ziffer IV Nr. 1a VwV Beurteilung deutlich, wonach bei einer Beurteilung aus Anlass einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle den Maßstab für die Eignungs- und Befähigungsbeurteilung das Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle bilden soll (vgl. zu unterschiedlichen Maßstäben von Regel- und Anlassbeurteilungen: BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2006, NVwZ-RR 2007, 790; Beschl. v. 6. Juni 2006 - 2 B 5.06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

    Das macht Ziffer VII Nr. 2 Satz 3, Ziffer IV Nr. 1a VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte deutlich, wonach bei einer Beurteilung aus Anlass einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle den Maßstab für die Eignungs- und Befähigungsbeurteilung das Anforderungsprofil für die ausgeschriebene Stelle bilden soll (vgl. zu unterschiedlichen Maßstäben von Regel- und Anlassbeurteilungen: BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2006, NVwZ-RR 2007, 790; Beschl. v. 6. Juni 2006 - 2 B 5.06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14

    Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 2 B 282/19

    Umfassende Kenntnisse des Aufgabenspektrums des Gerichtsleiters

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 10 K 3091/15

    Beurteilung eines Richters währen der Abordnung zur Erprobung

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22

    Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches

  • OVG Sachsen, 17.12.2021 - 2 B 400/21

    Konkurrentenstreit; Gesamtleistungsbild; Verwendungsbreite

  • OVG Sachsen, 24.08.2015 - 2 B 189/15

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen Richter, Beamter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - 1 A 1684/10

    Dienstliche Beurteilung; Maßstab; Statusamt; Funktionsebene; Vergleichsgruppe;

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 185/18

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Gesamtleistungsbild

  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2014 - 9 K 4775/12
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 9 L 298/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine im Wege der Versetzung getroffene

  • VG Wiesbaden, 28.09.2011 - 3 K 120/09

    Dienstlicher Beurteilung eines Richters

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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06 KR   

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LSG Saarland, Entscheidung vom 21.06.2006 - L 2 B 5/06 KR (https://dejure.org/2006,17112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Werbemaßnahmen in der Krankenversicherung, Androhung von Ordnungshaft gegen Krankenversicherungsträger

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05

    Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Abwerbung - Möglichkeit der Gegenüberstellung

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Vorliegend ist der Auffangstreitwert anzusetzen, da das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin nicht beziffert werden kann und genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).

    Im Hinblick darauf, dass zu erwarten ist, dass durch das Eilverfahren der Gesamtstreit erledigt wird und nicht mit einem anschließenden Hauptsacheverfahren zu rechnen ist, ist der Streitwert nicht zu halbieren (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.11.2005 a.a.O.; aA LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2005 a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05

    Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Vorliegend ist der Auffangstreitwert anzusetzen, da das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin nicht beziffert werden kann und genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).

    Im Hinblick darauf, dass zu erwarten ist, dass durch das Eilverfahren der Gesamtstreit erledigt wird und nicht mit einem anschließenden Hauptsacheverfahren zu rechnen ist, ist der Streitwert nicht zu halbieren (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.11.2005 a.a.O.; aA LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2005 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1999 - 21 E 424/99

    Vollstreckung gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft; Verhinderung von

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Eine Ordnungshaft gegen gesetzliche Krankenkassen, die an Vertretern der Krankenkasse zu vollziehen wäre, würde aber schwerwiegende Eingriffe in ihr organisatorisches Gefüge und in den Ablauf ihrer Verfahren zur Folge haben (s. zu §§ 167 VwGO, 890 ZPO VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.1995 - 10 S 488/94; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 m.w.N.).
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Nur soweit eine eigene Rechtsgrundlage für solche Ansprüche im Recht der Krankenversicherung vorhanden ist, können wettbewerbsrechtliche Regelungen und die dazu von den ordentlichen Gerichten entwickelten Rechtsgrundsätze als Auslegungshilfe ergänzend herangezogen werden (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZR 53/94

    Editorial II - Getarnte Werbung

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Es muss daher, um das Trennungsgebot nicht zu verletzen und den Eindruck einer getarnten redaktionellen Werbung zu vermeiden, deutlich und unübersehbar zum Beispiel mit dem Wort "Anzeige" zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um Werbung und nicht um eine Stellungnahme der Redaktion handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.1996 - I ZR 53/94 "Editorial II"; Pieper in Köhler/Pieper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 1 UWG Rdnr. 40).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 5 B 29/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Zudem folgt aus der gesetzlichen Wertung des § 12 Abs. 2 UWG, dass auch bei Wettbewerbsverstößen im öffentlich-rechtlich geprägten Wettbewerb zwischen Krankenversicherungsträgern im Regelfall ein Anordnungsgrund vorliegt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.05.2002 - L 5 B 29/02 KR ER).
  • BSG, 20.04.1988 - 8 RK 4/87

    Anspruch einer Krankenkasse gegen einen anderen Träger der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Ihrer Eigenschaft als Träger der sozialen Krankenversicherung widerspricht deshalb jeder Hinweis, der, sei es auch nur durch Unvollständigkeit, die umworbene Person irreführen oder die Wahl der Kasse unsachgemäß beeinflussen könnte (BSG, Urteil vom 20.04.1988 - 3/8 RK 4/87).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Eine Ordnungshaft gegen gesetzliche Krankenkassen, die an Vertretern der Krankenkasse zu vollziehen wäre, würde aber schwerwiegende Eingriffe in ihr organisatorisches Gefüge und in den Ablauf ihrer Verfahren zur Folge haben (s. zu §§ 167 VwGO, 890 ZPO VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.1995 - 10 S 488/94; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 m.w.N.).
  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

    Auszug aus LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
    Zudem ist es nicht möglich, das wirtschaftliche Interesse an einem Krankenkassenmitglied zu beziffern (vgl. BSG, Beschluss vom 25.11.1992 - 1 RR 1/91).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    Insoweit wird für Unterlassungsansprüche vielfach der Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG angesetzt, ggf. erhöht um die Zahl der Beteiligten oder der geltend gemachten Unterlassungsansprüche (z.B. LSG Bayern, Beschluss vom 19.12.2014 - L 2 P 74/14 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2012 - L 10 P 5/12 B ER - LSG Sachsen, Beschluss vom 17.07.2010 - L 1 KR 78/09 B ER - LSG Saarland, Beschluss vom 21.06.2006 - L 2 B 5/06 KR -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07

    Nichtanwendung des UWG bei Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen

    Der Senat hält, anders als offenbar das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER) und anders als das LSG Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 3.5.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR) das UWG in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht für anwendbar (ebenso LSG Saarland im Beschl. v. 21.6.2006 - L 2 B 5/06 KR; offenbar auch Hessisches LSG im Beschl. v. 8.9.1999 - L 1 KR 981/99 ER).

    Zudem ist es nicht möglich, das wirtschaftliche Interesse einer gesetzlichen Krankenkassen an einem Mitglied zu beziffern (ebenso LSG für das Saarland im Beschluss vom 21.6.2006 - L 2 B 5/06 KR).

  • SG Berlin, 02.09.2011 - S 81 KR 372/11

    Krankenversicherung; Vorabgenehmigungspflicht von Krankenbeförderungsleistungen;

    Die Androhung von Ordnungshaft gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht zulässig, auf die Entscheidung des LSG Saarland vom 21. Juni 2006, L 2 B 5/06 KR, wird verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2010 - L 11 KA 3/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der ohne nähere Begründung eine ergänzende Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG gleichwohl bejahenden Rechtsprechung des LSG für das Saarland (vgl. Beschluss vom 21.06.2006 - L 2 B 5/06 KR -) schließt sich der Senat nicht an (so auch LSG Hamburg, Beschluss vom 18.09.2008 - L 1 B 149/08 ER - vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.05.2008 - L 5 B 8/08 KR ER -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Wettbewerbsstreit zwischen Krankenkassen -

    Der gegenteiligen Auffassung des LSG für das Saarland (21.6.2006 - L 2 B 5/06 KR) und des Schleswig-Holsteinischen LSG (26.9.2007 - L 5 B 522/07 KR ER) folgt der Senat nicht.
  • LSG Hamburg, 18.09.2008 - L 1 B 149/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftung des

    Der ohne nähere Begründung eine ergänzende Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG gleichwohl bejahenden Rechtsprechung des Landessozialgerichts für das Saarland (vgl. Beschluss vom 21. Juni 2006 - L 2 B 5/06 KR - juris) und des 5. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2002 - L 5 B 29/02 KR ER - NZS 2002, 502) vermag sich das beschließende Gericht daher nicht anzuschließen.
  • LSG Thüringen, 10.06.2009 - L 6 B 23/09

    Androhung eines Ordnungsgeldes ohne taugliches Anerkenntnis eines Beklagten;

    Hier ist der Auffangstreitwert anzusetzen, weil das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht beziffert werden kann und genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (vgl. Landessozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 21. Juni 2006 - Az.: L 2 B 5/06 KR m.w.N., nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 208/10
    Vor diesem Hintergrund haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in wettbewerbsrechtlich geprägten Streitigkeiten im Krankenversicherungsrecht regelmäßig den Regelstreitwert zugrunde gelegt, da das wirtschaftliche Interesse nicht zu beziffern ist (LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR -,14.06.2006 - L 5 ER 57/06 KR -, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07 KR -, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06 KR -, LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07 KR ER - LSG Hamburg, 18.09.2008 - L 1 B 139 und 149/08 ER KR - Thüringer LSG, 23.12.2009 - L 6 KR 331/09 ER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - L 4 KR 2992/08

    Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verstoß gegen

    Hiervon ist vorliegend auszugehen, da das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin nicht beziffert werden kann und genügend tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (vgl. hierzu auch LSG für das Saarland , Beschluss vom 21. Juni 2006 - L 2 B 5/06 KR).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27070
OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06 (https://dejure.org/2007,27070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 2 B 5.06 (https://dejure.org/2007,27070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 2 B 5.06 (https://dejure.org/2007,27070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Formelle Anforderungen an eine Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs; Anforderungen an die hinreichende Bekanntmachung einer denkmalschutzrechtlichen Satzung; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Ersatzbekanntmachung; Begriff der "Verkündung"; Zeitliche Begrenzung ...

  • Judicialis

    BekanntmV § 1 Abs. 2 Nr. 2 a. F.; ; BekanntmV § 2 a. F.; ; BekanntmV § 2 Abs. 1 a. F.; ; BbgDSchG § 9 Abs. 4 a. F.; ; BbgDSchG § 34 Abs. 1 a.F.; ; VerzeichnisVO § 5 Abs. 2; ; Denkm... albereichssatzung § 3; ; VwGO § 114 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Potsdam - 2 K 916/02
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
    Welche Anforderungen im Einzelnen an die Veröffentlichung von Rechtsnormen zu stellen sind, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Recht, d. h. bei dem hier in Rede stehenden kommunalen Satzungsrecht nach den Bekanntmachungsvorschriften des Landes- und Ortsrechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006, NVwZ 2007, 216 m. w. N.).

    Verkündung bedeutet regelmäßig, dass die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich von dem Erlass und dem Inhalt der Norm verlässlich Kenntnis verschaffen können und dass diese Möglichkeit nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein darf (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. April 1963, BVerfGE 16, 6, 17 und vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283, 291; BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006, NVwZ 2007, 216 m. w. N.).

  • OVG Brandenburg, 09.02.1994 - 2 A 82/92

    Erhebung von Wassernutzungsentgelt; Wirksamkeit der Regelung zur Erhebung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
    Dies war nicht der Fall, denn durch den Abdruck der Satzung in einem Fachblatt bestand in erster Linie nur für die Rechtsanwender (Denkmalschutzbehörde), nicht aber für die große Anzahl der potenziell Rechtsbetroffenen (Grundstückseigentümer in Paretz) die Möglichkeit, sich ohne unzumutbare Erschwernis über den Erlass der Norm und deren Inhalt zuverlässig Kenntnis zu verschaffen (vgl. hierzu auch OVG Bbg, Urteil vom 9. Februar 1994, LKV 1994, 260, 262).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
    Verkündung bedeutet regelmäßig, dass die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich von dem Erlass und dem Inhalt der Norm verlässlich Kenntnis verschaffen können und dass diese Möglichkeit nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein darf (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. April 1963, BVerfGE 16, 6, 17 und vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283, 291; BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006, NVwZ 2007, 216 m. w. N.).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - 2 B 5.06
    Verkündung bedeutet regelmäßig, dass die Rechtsnormen der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich von dem Erlass und dem Inhalt der Norm verlässlich Kenntnis verschaffen können und dass diese Möglichkeit nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein darf (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. April 1963, BVerfGE 16, 6, 17 und vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283, 291; BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006, NVwZ 2007, 216 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 2 B 5/06 KN   

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https://dejure.org/2006,108100
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 2 B 5/06 KN (https://dejure.org/2006,108100)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2006 - L 2 B 5/06 KN (https://dejure.org/2006,108100)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2006 - L 2 B 5/06 KN (https://dejure.org/2006,108100)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 9/95

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeld nach § 48 SGB X wegen Überschreitens der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 2 B 5/06
    c) In Anbetracht der vom Kläger im Prozesskostenhilfegesuch dargelegten bescheidenen Einkommensverhältnisse wird das Sozialgericht erforderlichenfalls auch der Frage nachzugehen haben, ob ein atypischer Fall im Hinblick darauf gegeben sein könnte, dass der Kläger durch die geltend gemachte Rückforderung (erstmalig oder vermehrt) sozialhilfebedürftig würde (vgl. dazu etwa BSG, U.v. 12.12.1995 - 10 RKg 9/95 - ">48%20SGB%20X%20Nr.%2042#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 48 SGB X Nr. 42).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2008 - L 2 KN 19/08
    Im damaligen Beschwerdeverfahren (L 2 B 5/06 KN) hat der Senat mit Beschluss vom 28. August 2006 den Beschluss des Sozialgerichts vom 13. Juni 2006 aufgehoben und dem Kläger für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 2 B 5/06 SB   

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https://dejure.org/2006,105783
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 2 B 5/06 SB (https://dejure.org/2006,105783)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2006 - L 2 B 5/06 SB (https://dejure.org/2006,105783)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2006 - L 2 B 5/06 SB (https://dejure.org/2006,105783)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R

    Beschädigtenrente, Erhöhungsverbot bei Gesamt-MdE/GdB Erhöhung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 2 B 5/06
    Mit diesen Grundsätzen befinden sich die AHP im Einklang mit dem gegenwärtigen Kenntnisstand der sozialmedizinischen Wissenschaft (BSG, 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R - SozR 3-3870 § 4 Nr. 28 mwN).
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