Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 27.03.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1986 - 2 B 56.86   

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BVerwG, 30.05.1986 - 2 B 56.86 (https://dejure.org/1986,6368)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1986 - 2 B 56.86 (https://dejure.org/1986,6368)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1986 - 2 B 56.86 (https://dejure.org/1986,6368)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Möglichkeit der Umsetzung von Richtern gegen ihren Willen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 2 B 56.86
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 126.83

    Schwerbehinderte - Arbeitszeit - Richter - Schwerbehindertengesetz -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 2 B 56.86
    Die damit zusammenhängende Frage, welchem Richter aus bestimmten Gründen bestimmte richterliche Aufgaben zugewiesen werden, betrifft die konkrete Ermessensausübung und verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschluß vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 126.83 - betr. Fragen zur Art der Ermittlung und Berücksichtigung der Geschäfts- und Bewertungszahlen).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 2 B 56.86
    Ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Verteilung der richterlichen Aufgaben durch das Präsidium nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BVerwGE 50, 11 [BVerwG 28.11.1975 - VII C 47/73]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 2 B 56.86
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

    Schon diese Geschäftsverteilung ist vom Gesetz dem aus unabhängigen Richtern bestehenden Präsidium als richterliches Geschäft zugewiesen, steht unter dem Schutz des Art. 97 Abs. 1 GG (vgl. BGHZ 46, 147 ; Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - ; Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 2 B 76.86 -) und erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Präsidiums (BVerwGE 50, 11 ; Beschluß vom 30. Mai 1986 - BVerwG 2 B 56.86 -).
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   OVG Berlin, 27.03.1987 - 2 B 56.86   

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OVG Berlin, 27.03.1987 - 2 B 56.86 (https://dejure.org/1987,21728)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.03.1987 - 2 B 56.86 (https://dejure.org/1987,21728)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. März 1987 - 2 B 56.86 (https://dejure.org/1987,21728)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin, 29.09.1988 - 2 B 9.87

    Kellerraum (ABSTELLRAUM) unter der GARAGE und Nachbarschutz

    Zu dieser Frage hat sich der Senat im übrigen in seinem Urteil vom 27. März 1987 (OVG 2 B 56.86 - OVGE 18, 44 = BRS 47 Nr. 167) nicht geäußert, da dort eine Unterschreitung der in § 6 Abs. 5 BauO Bln 1985 durch einen festen Zahlenwert umschriebenen Mindesttiefe nicht gegeben war.
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