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   BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18   

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BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18 (https://dejure.org/2019,13943)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2019 - 2 B 58.18 (https://dejure.org/2019,13943)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2019 - 2 B 58.18 (https://dejure.org/2019,13943)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, ... Art. 74 Abs. 1 Nr. 27, Art. 97; BGB §§ 133, 157; VwGO §§ 88, 125 Abs. 1 Satz 1, § 128 Satz 1, §§ 129, 132 Abs. 2; FachogStV B-Bbg Art. 2 Abs. 1 Satz 1, Art. 4 Abs. 1 Satz 1
    Alimentation; Auslegung; Besoldung; Doppeldienst; Fachobergericht; Gleichheitsverstoß; Hinausgehen über den Klageantrag; Klageantrag; Klagebegehren; Klagebegründung; Obergericht; Prozesserklärung; Richter; Rüge einer verfassungswidrigen Unteralimentation; Sitzland; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, Art 2 Abs 1 S 1 GFOBGerErStVtr BE, Art 4 Abs 1 S 1 GFOBGerErStVtr BE, Art 3 Abs 1 GG
    Staatsvertraglich geregelte unterschiedliche Richterbesoldung an gemeinsamen Fachobergerichten nach dem jeweiligen Sitzland

  • doev.de PDF

    Staatsvertraglich geregelte unterschiedliche Richterbesoldung an gemeinsamen Fachobergerichten nach dem jeweiligen Sitzland

  • rewis.io

    Staatsvertraglich geregelte unterschiedliche Richterbesoldung an gemeinsamen Fachobergerichten nach dem jeweiligen Sitzland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 33 Abs. 5 ; BGB § 133
    Vereinbarkeit einer zwischen zwei Ländern getroffene staatsvertragliche Regelung über die Besoldung der im Dienst beider Länder stehenden Richter an den gemeinsamen Fachobergerichten mit Art. 3 Abs. 1 GG ; Bestimmung des Rechtsschutzziels unter Berücksichtigung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 698
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Wenn es dem Kläger mit seiner Klage tatsächlich - auch - um diesen Aspekt gegangen wäre, hätte es sich spätestens nach diesem Hinweis des Oberverwaltungsgerichts und im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - (BVerfGE 139, 64) und den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Besoldung von Richtern des Landes Berlin vom 22. September 2017 - 2 C 56.16 u.a. - (BVerwGE 160, 1) geradezu aufgedrängt, das Klageziel durch Sachantrag und Vorbringen klarzustellen.

    Art. 33 Abs. 5 GG setzt der Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers insoweit Grenzen, ohne ein besoldungsrechtliches Homogenitätsgebot zu postulieren (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 113 f. - fünfter Parameter).

    Beim Abgleich der gesetzlich bestimmten Richterbesoldung mit dem Verbraucherpreisindex (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 106 - dritter Parameter) ist auf den Index in dem jeweils betroffenen Land abzustellen.

  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 50.16

    Alimentation; Auslegung; Auslegungsregel; Besoldung; Feststellungsbegehren;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Es gibt keine Auslegungsregel, wonach ein Klagebegehren, das sich auf die (Feststellung der Verpflichtung zur) Zahlung einer höheren als der gesetzlich vorgesehenen Besoldung richtet, zugleich das Begehren enthält festzustellen, dass die Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist (wie BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2019 - 2 C 50.16 - Rn. 22 und Leitsatz 1).

    Wesentlich ist der geäußerte Wille des Beteiligten, wie er sich aus der prozessualen Erklärung und sonstigen Umständen ergibt; der Wortlaut der Erklärung tritt hinter deren Sinn und Zweck zurück (BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 5 und vom 21. Februar 2019 - 2 C 50.16 - Rn. 17; Beschluss vom 19. Juni 2010 - 6 B 12.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 55 Rn. 4).

    Eine Auslegungsregel, wonach ein Begehren, das sich auf die (Feststellung der Verpflichtung zur) Zahlung einer höheren als der gesetzlich vorgesehenen Besoldung richtet, zugleich das Begehren enthält festzustellen, dass die Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist, besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2019 - 2 C 50.16 - Rn. 22 und Leitsatz 1).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 86/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Entgegen der Beschwerdebegründung weicht das Berufungsurteil nicht in diesem Sinne vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 86, 245/66 - (BVerfGE 26, 100) ab.

    3 Abs. 1 GG hindert den Beklagten andererseits daran, speziell für solche Richter der Besoldungsgruppe R 2, die an einem gemeinsamen Fachobergericht mit Sitz in Berlin tätig sind, eine der Gesetzgebung des Landes Brandenburg entsprechende Besoldung vorzusehen (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 86/66 - BVerfGE 26, 100).

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Bei der Bestimmung des Rechtsschutzziels eines Klägers sind sämtliche Umstände, insbesondere die Gesamtheit des Vorbringens des Beteiligten, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 42 Rn. 7).

    Bei der Bestimmung des Rechtsschutzziels eines Klägers sind sämtliche Umstände zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 42 Rn. 7).

  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Im Hinblick auf Art. 97 und Art. 33 Abs. 5 GG begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass ein Richter, der sein Richteramt an einem länderübergreifenden Gericht innehat, im Dienst mehrerer Länder steht (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 2 BvR 1058/05 - LKV 2007, 79 Rn. 24).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Dagegen setzt die Rüge, das Gesetz habe die Bezüge im Widerspruch zu Art. 33 Abs. 5 GG zu niedrig festgesetzt, die Behauptung der generellen verfassungswidrigen Unteralimentierung voraus (BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 ).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Wesentlich ist der geäußerte Wille des Beteiligten, wie er sich aus der prozessualen Erklärung und sonstigen Umständen ergibt; der Wortlaut der Erklärung tritt hinter deren Sinn und Zweck zurück (BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 5 und vom 21. Februar 2019 - 2 C 50.16 - Rn. 17; Beschluss vom 19. Juni 2010 - 6 B 12.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 55 Rn. 4).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 2 B 58.18
    § 88 VwGO ermächtigt das Gericht dagegen nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, etwas anderes anzunehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 S. 1 und vom 10. November 1998 - 2 B 91.98 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 18.11.1982 - 1 C 62.81

    Beklagter - Auslegung einer Klageschrift - Auslegungshilfe

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
  • BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10

    Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität

  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - 2 K 8782/18

    Einbehaltung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale für Beamte der

    Letztere erfordert eine umfassende Prüfung und Aufklärung, die nicht nur das unmittelbare, die Kürzung regelnde Besoldungsgesetz in den Blick nimmt, sondern auch sonstige Gesetze (etwa das Einkommensteuergesetz) und dienstrechtliche Nebengesetze (wie Beihilfegewährung in Krankheitsfällen, Zulagen, Vergütungen usw.), die Einfluss auf das allgemeine Alimentationsniveau haben (vgl. zur Abgrenzung der beiden genannten Streitgegenstände und Klagearten BVerwG, Urt. v. 21.02.2019 - 2 C 50.16 -, NVwZ 2019, 1217 ; Beschl. v. 27.03.2019 - 2 B 58.18 -, LKV 2019, 410 ).
  • BVerwG, 27.04.2020 - 2 B 48.19

    Auslegung des Klagebegehrens nach rechtlichem Hinweis auf voraussichtliche

    § 88 VwGO ermächtigt das Gericht dagegen nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, etwas anderes anzunehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 S. 1 und zuletzt vom 27. März 2019 - 2 B 58.18 - ZBR 2019, 417 Rn. 8).

    Allerdings gibt es keine Auslegungsregel, wonach ein Begehren, das sich auf die (Feststellung der Verpflichtung zur) Zahlung einer höheren Alimentation richtet, zugleich das Begehren enthält festzustellen, dass die Gesamthöhe der Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2019 - 2 C 50.16 - Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 27 Rn. 22 und Leitsatz 1 sowie Beschluss vom 27. März 2019 - 2 B 58.18 - ZBR 2019, 417 Rn. 14).

    Wenn der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die von ihr geltend gemachte Benachteiligung tatsächlich zum Prozessgegenstand machen wollte, dann hätte es sich spätestens nach diesem Hinweis aufgedrängt, das Klageziel durch Sachantrag und Vorbringen klarzustellen (so ebenfalls die Prozesslage in dem von der Beschwerde angeführten Beschluss des Senats vom 27. März 2019 - 2 B 58.18 - ZBR 2019, 417 Rn. 13 a.E.).

  • VG Karlsruhe, 10.12.2019 - 3 K 7772/19

    Betreten und Durchsuchen der Wohnung zum Zweck der Abschiebung;

    2.1 Bei der gebotenen Auslegung einer gerichtlichen Antragstellung (vgl. § 88, § 122 Abs. 1 VwGO) finden die allgemeinen Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) Anwendung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 B 58.18, juris Rn. 8).

    § 88 VwGO ermächtigt das Gericht indes nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, etwas Anderes anzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 B 58.18, juris Rn. 8).

  • OLG Bremen, 12.06.2019 - 1 EK 4/18

    Zur Auslegung einer Prozesserklärung als Verzögerungsrüge i.S.d. § 198 Abs. 3 S.

    Die Voraussetzungen ihrer Wirksamkeit ergeben sich aus dem Prozessrecht und die Verzögerungsrüge unterliegt als einseitige Prozesshandlung einer Auslegung entsprechend den für empfangsbedürftige Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Grundsätzen, insbesondere des § 133 BGB (siehe allgemein BGH, Urteil vom 17.10.1973 - IV ZR 68/73, juris Ls., VersR 1974, 194; Beschluss vom 14.02.2001 - XII ZB 192/99, juris Rn. 11, FamRZ 2001, 1703; Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09, juris Rn. 34, BGHZ 183, 169; Beschluss vom 05.12.2012 - IV ZR 188/12, juris Rn. 8, BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 2 B 58/18, juris Rn. 8; spezifisch für die Auslegung der Erklärung einer Verzögerungsrüge siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2019 - L 37 SF 102/18 EK AS WA, juris Rn. 69; Marx/Roderfeld, Rechtsschutz bei überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren (2012), § 198 GVG Rn. 119; Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, § 198 GVG Rn. 209).

    Eine Grenze muss die Möglichkeit der Auslegung allerdings dort finden, wo die Erklärung in eindeutiger und nicht auslegungsfähiger Weise abgegeben worden ist (siehe allgemein BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZB 71/04, juris Rn. 10, NJW 2007, 1460; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 2 B 58/18, juris Rn. 8).

  • OVG Bremen, 11.09.2019 - 2 LC 9/18

    Versorgungsbezüge - begrenzte Dienstfähigkeit; Ruhegehaltfähige Dienstbezüge ;

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann entnommen werden, dass ein Begehren, das sich auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung unter einem bestimmten Aspekt richtet, nicht ohne Weiteres zugleich das Begehren enthält, unter allen denkbaren Aspekten eine verfassungswidrig zu niedrig bemessene Besoldung festzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.02.2019 - 2 C 50.16 -, juris Rn. 22 ff.; Beschl. v. 27.03.2019 - 2 B 58/18 -, juris Rn. 14, jeweils zu der Frage, ob das Begehren auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Kürzung der Sonderzuwendung bzw. auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Richterbesoldung an den gemeinsamen Obergerichten der Länder Berlin und Brandenburg auch das Begehren auf Feststellung eines der Höhe nach insgesamt verfassungswidrigen Alimentationsniveaus umfasst).

    Dies bindet aber nicht das Oberverwaltungsgericht bei der Entscheidung, was Streitgegenstand ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019 - 2 B 58/18 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 2 LB 11/20

    Berücksichtigung von ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten eines Soldaten

    Dieses bestimmt sich nicht nur durch den Klageantrag und die Klagebegründung, sondern nach dem gesamten Klagevorbringen (vgl. § 88 VwGO; zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 B 58.18 -, Ls 2, Rn. 8 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 -, Ls, Rn. 7 sowie mwN.).
  • VG Aachen, 07.10.2021 - 10 K 1637/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern Sondernutzungserlaubnis Genereller

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 B 58.18 -, juris, Rn. 8, m. w. N.
  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 1524/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; straßenrechtlicher

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 B 58.18 -, juris, Rn. 8, m. w. N.
  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
    § 88 VwGO ermächtigt das Gericht dagegen nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und anstelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, etwas Anderes anzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019 - 2 B 58/18, juris Rn. 8 und v. 27.04.2020 - 2 B 48/19, juris Rn. 15).
  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 292/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; Vertrag;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 B 58.18 -, juris, Rn. 8, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2023 - 12 A 2807/21

    Annahme der Heilung der Zustellung durch erfolgte Akteneinsicht auf

  • VG Ansbach, 28.09.2022 - AN 17 E 22.50308

    "Anerkannten-Folgeantrag" (Anerkennung in Griechenland, nachfolgend Ablehnung in

  • VG Meiningen, 16.03.2023 - 8 E 1321/22

    Syrien: Dublin Italien: Begründeter Antrag nach § 123 VwGO; Verbrauchte

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