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   BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98   

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BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98 (https://dejure.org/1998,2291)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1998 - 2 B 63.98 (https://dejure.org/1998,2291)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 (https://dejure.org/1998,2291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger Täuschung - Einstellung als Beamter auf Probe - Rücknahme wegen arglistiger Täuschung - Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung durch Nichtangabe einer MfS-Verpflichtung - ...

  • Judicialis

    SächsBG § 13 Abs. 4; ; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; BBG § 10 Abs. 3; ; BBG § 12 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger Täuschung; Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung; MfS-Verpflichtung, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung durch Nichtangabe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 328
  • DVBl 1999, 319
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98
    Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Rücknahmeregelung, die insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet ist, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (vgl. außer den genannten Urteilen auch entsprechend BVerwGE 102, 178 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98
    ob nicht auch bei der Rücknahme von Beamtenernennungen wegen angeblich arglistiger Täuschung dem arbeitsrechtlichen Kündigungsrecht entsprechende Grundsätze Anwendung zu finden haben und insbesondere der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1997, 2307, 2308) Rechnung zu tragen ist, das immer wieder darauf hingewiesen hat, daß es gerade das Ziel des Einigungsvertrags war, die Übernahme von früheren Bediensteten nicht abgewickelter Einrichtungen des öffentlichen Dienstes der DDR zu ermöglichen mit der Folge, daß die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn erheblich eingeschränkt war.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98
    Vielmehr ist einerseits durch die vom Berufungsgericht zutreffend angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es für die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung einer solchen Prüfung nicht bedarf (BVerwG 16, 340 ; 31, 1 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98
    Über die arbeitsrechtliche Bedeutung einer Rücknahme der Beamtenernennung, die zum Erlöschen eines bis dahin bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn geführt hat (§ 13 Abs. 4 SächsBG, entspr. § 10 Abs. 3 BBG), hat der Senat nicht zu befinden (vgl. zur Frage das von der Beschwerde angeführte Urteil des BAG vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - <AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses = ZTR 1997, 471).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98
    Andererseits und unabhängig davon ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte (z.B. BVerwGE 31, 1).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98
    Vielmehr ist einerseits durch die vom Berufungsgericht zutreffend angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es für die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung einer solchen Prüfung nicht bedarf (BVerwG 16, 340 ; 31, 1 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).
  • VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Dieses Kausalitätserfordernis ist bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn der Dienstherr bei Kenntnis des wahren und vollständigen Sachverhalts die Ernennung nicht alsbald vorgenommen, sondern zumindest weitere Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 -, juris).
  • VG Hannover, 26.06.2013 - 2 B 2658/13

    Arglist; Ernennung; Rücknahme

    Für die zu fordernde Kausalität ist es notwendig aber auch ausreichend, dass die Behörde ohne die Täuschung den Bewerber nicht wie geschehen alsbald ernennt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen anstellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über die Bewerbung entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss v. 29.07.1998 - 2 B 63/98 - , ZBR 2001, 106; Urt. v. 10.06.1999 - 2 C 20/98 - ZBR 2000, 37).
  • VG Stuttgart, 09.09.2013 - 3 K 2552/13

    Rücknahme der Ernennung zur Beamtin wegen arglistiger Täuschung - Verschweigen

    Vielmehr ist es notwendig aber auch ausreichend, dass die Behörde nach ihrer tatsächlichen Praxis ohne die Täuschung den Bewerber nicht alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen anstellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über die Bewerbung entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss v. 29.07.1998 - 2 B 63.98 -, ZBR 2001, 106 und Urteil v. 10.06.1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, 37).
  • VG Cottbus, 10.01.2013 - 5 K 322/12

    Rücknahme der Ernennung

    Die Rechtmäßigkeit der Rücknahme setzt nicht die Feststellung voraus, wie eine auf solcher Grundlage ergangene ablehnende Entscheidung ausgefallen und dass sie rechtsfehlerfrei gewesen wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30/84 -, DVBl. 1986, 148 f., hier zitiert nach juris, dort Rdn. 29 m. w. N.; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 -, DVBl 1999, 319 f., hier zitiert nach juris, dort Rdn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Ernennung nicht die Feststellung voraus, dass die Behörde rechtsfehlerfrei bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung abgesehen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 63.98 - DVBl. 1999, 319, 320 m.w.N. unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Rücknahmeregelung, die insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet sei, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben).

    Es genügt daher für die Ursächlichkeit der Täuschung, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1998, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 22.11.2012 - 5 L 319/11

    Rücknahme der Ernennung

    Die Rechtmäßigkeit der Rücknahme setzt nicht die Feststellung voraus, wie eine auf solcher Grundlage ergangene ablehnende Entscheidung ausgefallen und dass sie rechtsfehlerfrei gewesen wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30/84 -, DVBl. 1986, 148 f., hier zitiert nach juris, dort Rdn. 29 m. w. N.; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 -, DVBl 1999, 319 f., hier zitiert nach juris, dort Rdn. 5).
  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05

    DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis

    Ein Ermessen besteht nicht, so dass für Ermessenserwägungen unter sozialen Aspekten oder im Hinblick auf bisher erbrachte Leistungen kein Raum ist (st. Rspr. vgl. zB BVerwG 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 - DVBl. 1999, 319; OVG Nordrhein-Westfalen 11. März 1998 - 12 A 5987/95 - VG Meiningen 16. Februar 1994 - 1 E 480/93.Me - RAnB 1994, 185, 187 ; VG Meiningen 24. Mai 1993 - SU 1 S 92.302 - RAnB 1993, 237, 240; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt 12. November 1997 - A 1 S 99/96 - GewArch 1998, 293).

    Auch ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der zwingenden Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht entgegengehalten werden kann (BVerwG 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 - DVBl. 1999, 319; 9. Dezember 1998 - 2 B 100/98 - Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20).

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98

    Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung;

    Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und Beschlüsse vom 24. und 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 50.98 - sowie BVerwG 2 B 63.98 - ).

    Damit ist auch unerheblich, ob der Beamtenbewerber vielleicht später doch noch ernannt worden wäre (Beschluß vom 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 63.98 - ).

  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 2 A 315/12

    Entzug des Doktorgrades, Zulassung zur Promotion, Täuschung

    Es genügt deshalb für die Anerkennung der Ursächlichkeit einer Täuschung, dass die Hochschule den Bewerber ohne die Täuschung jedenfalls nicht alsbald zur Promotion zugelassen, sondern weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vollständigen Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. März 2006 - OVG 8 N 53.04 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29. Juli 1998 - 2 B 63/98 -, juris für eine durch Täuschung erschlichene Beamtenernennung).
  • LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Rücknahme der Ernennung zum

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.10.1968 (Az.: VI C 95.67, BVerwGE 31, 1) auch noch 14 Jahre nach Erschleichung der Ernennung die Rücknahme für zulässig erklärt und in der weiteren Entscheidung vom 29.07.1998 (Az.: 2 B 63/98, DVBl 1999, 319) klargestellt, dass die negativen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Rücknahmeentscheidung wegen des zwingenden Charakters der gesetzlichen Rücknahmeregelung nicht deren Unverhältnismäßigkeit begründen können.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

  • VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 4 S 24.13

    Rücknahme der Ernennung des Bürgermeisters der Stadt Perleberg und Verbot der

  • VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 233/12

    Recht der Landesbeamten

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1476/99

    Beamter; Ernennung; Rücknahme; Teilzeitbeschäftigung; Täuschung;

  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

  • VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05

    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine

  • OVG Sachsen, 26.10.2006 - 2 BS 200/06

    Beschwerde von Eislauftrainer Ingo Steuer hat vor dem SächsOVG keinen Erfolg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - 8 N 53.04

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung des akademischen Grades eines Doktors der

  • OVG Brandenburg, 10.09.1998 - 2 A 266/96

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit

  • OVG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 A 88/98

    Rücknahme der Ernennung zum Probebeamten; Lebenszeiternennung durch das

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