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   BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08   

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BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08 (https://dejure.org/2009,15530)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2009 - 2 B 66.08 (https://dejure.org/2009,15530)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 2 B 66.08 (https://dejure.org/2009,15530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines Vorverfahrens für beamtenrechtliche Klagen gegen dienstliche Beurteilungen; Erfordernis einer vorherigen Befassung des Dienstherren mit dem Begehren als Gebot aus der Treuepflicht des Beamten; Notwendigkeit eines sonstigen behördlichen Vor- oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis eines Vorverfahrens für beamtenrechtliche Klagen gegen dienstliche Beurteilungen; Erfordernis einer vorherigen Befassung des Dienstherren mit dem Begehren als Gebot aus der Treuepflicht des Beamten; Notwendigkeit eines sonstigen behördlichen Vor- oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08
    Auch kann das jeweils einschlägige materielle Recht es gebieten, die geforderte Leistung zunächst bei der Behörde zu beantragen (Urteil vom 28. Juni 2001 BVerwG 2 C 48.00 BVerwGE 114, 350 = Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 21, vgl. auch Urteil vom 18. Juli 2001 BVerwG 2 C 41.00 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22).

    Der in der Beschwerdebegründung dargestellte Rechtssatz des Berufungsgerichts weicht schon deshalb nicht von einem tragenden Rechtssatz des Senatsurteils vom 28. Juni 2001 BVerwG 2 C 48.00 (BVerwGE 114, 350) ab, weil sich der Senat dort mit der rechtlichen Notwendigkeit einer Befassung des Dienstherrn mit dem Rechtsschutzbegehren des Beamten trotz fehlenden Vorverfahrens gemäß §§ 68 ff. VwGO nicht befasst hat.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08
    Aufgrund der zentralen Bedeutung von Beurteilungen im Rahmen von Entscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und der nur eingeschränkt möglichen gerichtlichen Kontrolle von dienstlichen Beurteilungen andererseits könnte es verfassungsrechtlich geboten sein, dass der Beamte die verfahrensrechtlich gesicherte Möglichkeit hat, aufgrund seiner Einwendungen gegen die Beurteilung eine nochmalige Ausübung des Beurteilungsspielraums zu erreichen (vgl. für Prüfungsentscheidungen: BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83 BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08
    Auch kann das jeweils einschlägige materielle Recht es gebieten, die geforderte Leistung zunächst bei der Behörde zu beantragen (Urteil vom 28. Juni 2001 BVerwG 2 C 48.00 BVerwGE 114, 350 = Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 21, vgl. auch Urteil vom 18. Juli 2001 BVerwG 2 C 41.00 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr; Urteil vom 24. November 2005 BVerwG 2 C 34.04 BVerwGE 124, 356 = Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08
    Dienstliche Beurteilungen haben eine zentrale Bedeutung im Rahmen von Entscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG (Urteil vom 16. Oktober 2008 BVerwG 2 A 9.07 ZBR 2009, 199 , zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen; stRspr).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Untätigkeitsklage wegen Nichtzulassung zur

    Gegen diese Rechtsauffassung spricht zwar nicht, dass die hier statthafte allgemeine Leistungsklage anders als die Verpflichtungsklage grundsätzlich kein prozessuales Antragserfordernis kennt (Happ in Eyermann, VwGO, § 42 Rn. 68; BVerwG, B.v. 23.6.2009 - 2 B 66.08 - juris Rn. 4).
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