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   BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 71.07   

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https://dejure.org/2007,19209
BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 71.07 (https://dejure.org/2007,19209)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2007 - 2 B 71.07 (https://dejure.org/2007,19209)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2007 - 2 B 71.07 (https://dejure.org/2007,19209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Tragung der Versorgungslasten für vor dem Übergang der Straßenbauverwaltung auf das Land in den Ruhestand getretene Beamte; Regelung des vollständigen Übergangs einer abgrenzbaren Aufgabe von einer fortbestehenden Körperschaft auf eine andere Körperschaft ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 71.07
    So umfasste die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1970 BVerwG 6 C 8.69 (BVerwGE 36, 179) erörterte Übertragung zwar "vollständig" die Aufgaben der kommunalen Vollzugspolizei, aber nur "teilweise" die Aufgaben der Polizei im Sinne des Ordnungsrechts.

    Dies gilt insbesondere für die Angriffe der Beschwerde gegen die erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1970 a.a.O. , in der sich das Bundesverwaltungsgericht eingehend mit der Auslegung der hier maßgeblichen Vorschriften auseinandergesetzt hat.

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht, anders als die Beschwerde meint, auch den Fall ins Auge gefasst, dass eine Aufgabe vollständig auf eine andere Körperschaft übergeht (Urteil vom 27. Oktober 1970 a.a.O. S. 186).

    Mit ihnen hat sich das Bundesverwaltungsgericht bereits in der zitierten Entscheidung vom 27. Oktober 1970 (a.a.O. S. 187) auseinandergesetzt und sie als "eine an erwerbswirtschaftlichen Betrieben orientierte Betrachtungsweise" zurückgewiesen.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03

    Kürzung; - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; für - zuständiger

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 71.07
    Dies entspricht dem anerkannten Grundsatz, dass diejenige Körperschaft die Versorgungslasten zu tragen hat, in deren Dienst die aktiven Beamten im Zeitpunkt der Zurruhesetzung gestanden haben (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2004 BVerwG 2 C 68.03 BVerwGE 122, 301 ).
  • BVerwG, 26.07.1965 - II B 1.65

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beteiligung der Gemeinden an der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 71.07
    6 Auf die Frage, welcher Regelung bei Aufgabenübertragung die Verteilung der aktiven Beamten zu folgen hätte (Übergang kraft Gesetzes nach § 128 Abs. 1 oder Übernahme im Einvernehmen der beteiligten Körperschaften nach § 128 Abs. 2 BRRG; vgl. hierzu Beschluss vom 26. Juli 1965 BVerwG 2 B 1.65 ), kommt es hier nicht entscheidungserheblich an.
  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    Hieraus ergibt sich, dass bei einer Körperschaft mit Dienstherreneigenschaft Versorgungslasten bei dem Dienstherrn verbleiben, bei dem sie entstanden sind, zu dem also das Beamtenverhältnis zuletzt bestand (vgl. BVerwG, U. v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 179, 187; U. v. 16.12.2004 - 2 C 68.03 -, BVerwGE 122, 301, 304, B. v. 22.08.2007 - 2 B 71.07 -, juris, Rdnr. 5; OVG NW, U. v. 30.04.2007 - 1 A 1939/06 -, juris, Rdnr. 40; VG Düsseldorf, U. v. 20.03.2006 - 23 K 4191/03 -, juris, Rdnr. 27).
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