Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 06.09.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16   

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BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16 (https://dejure.org/2017,6155)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 (https://dejure.org/2017,6155)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 2 B 75.16 (https://dejure.org/2017,6155)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3
    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf Probe; Bewährung; Bindung; Eignungsmangel; Entlassung; Freispruch; Lehrer; Minderjähriger; Nichtberücksichtigung; Pädophilie; Rechtskraft; Sachverständigengutachten; Schutzbefohlener; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 BDG, § 10 S 1 BeamtStG, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 BeamtStG, § 24 Abs 1 S 1 BeamtStG, Art 6 Abs 2 MRK
    Entlassung eines Lehrers aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Eignung nach strafgerichtlichem Freispruch von Pädophilievorwürfen

  • Wolters Kluwer

    Mangel an gebotener körperlicher Distanz eines Lehrers zu ihm anvertrauten minderjährigen Kindern und Schutzbefohlenen; Begründung von Zweifeln an dessen beamtenrechtlicher Eignung und Bewährung als Probebeamter; Beurteilung der gesundheitlichen und charakterlichen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 2 EMRK, § 10 Abs. 1, 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG
    Beamtenrecht: Zur Reichweite der Unschuldsvermutung | Beamter auf Probe; Lehrer; Sexueller Missbrauch; Körperliche Distanz; Eignungsmangel; Strafgerichtlicher Freispruch; Unschuldsvermutung; Sachverhaltsaufklärung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 2 EMRK, § 10 Abs. 1, 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG
    Beamtenrecht: Zur Reichweite der Unschuldsvermutung | Beamter auf Probe; Lehrer; Sexueller Missbrauch; Körperliche Distanz; Eignungsmangel; Strafgerichtlicher Freispruch; Unschuldsvermutung; Sachverhaltsaufklärung

  • doev.de PDF

    Entlassung eines Lehrers aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Eignung nach strafgerichtlichem Freispruch von Pädophilievorwürfen

  • rewis.io

    Entlassung eines Lehrers aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Eignung nach strafgerichtlichem Freispruch von Pädophilievorwürfen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lehrer; Beamter auf Probe; Beamtenverhältnis auf Probe; Vorwurf; Anklage; sexueller Missbrauch; sexuelle Handlung; Schutzbefohlener; Minderjähriger; Strafurteil; Freispruch; Rechtskraft; Bindung; Unschuldsvermutung; Entlassung; Bewährung; mangelnde Eignung; ...

  • rechtsportal.de

    Mangel an gebotener körperlicher Distanz eines Lehrers zu ihm anvertrauten minderjährigen Kindern und Schutzbefohlenen; Begründung von Zweifeln an dessen beamtenrechtlicher Eignung und Bewährung als Probebeamter; Beurteilung der gesundheitlichen und charakterlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Entlassung eines Lehrers aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Eignung nach strafgerichtlichem Freispruch von Pädophilievorwürfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Beamtenrechtliche Eignung und Bindung an ein strafgerichtliches Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindung des Verwaltungsgerichts an zuvor ergangene Entscheidung des Strafgerichts bezüglich Freispruch eines Lehrers

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 2 EMRK, § 10 Abs. 1, 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG
    Beamtenrecht: Zur Reichweite der Unschuldsvermutung | Beamter auf Probe; Lehrer; Sexueller Missbrauch; Körperliche Distanz; Eignungsmangel; Strafgerichtlicher Freispruch; Unschuldsvermutung; Sachverhaltsaufklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2295
  • DÖV 2017, 602
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafzumessung vorausgegangen ist, nicht jedoch vor Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254, 1343/88 - BVerfGE 82, 106 ; Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 9 ff. und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Bei einem Freispruch aus Mangel an Beweisen dürfen z.B. die nicht ausgeräumten Verdachtsmomente zur Rechtfertigung von Rechtsfolgen herangezogen werden, die ihrerseits weder Strafcharakter haben noch dem Betroffenen in einer strafgerichtlichen Entscheidung Schuld zuweisen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 11 m.w.N. zur Zulässigkeit einer Speicherung und Verwendung von im Strafermittlungsverfahren gewonnenen Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten nach einem rechtskräftigen Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass die Unschuldsvermutung den Betreffenden nicht vor Nachteilen schützt, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254, 1343/88 - BVerfGE 82, 106 ; Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 9 ff. und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafzumessung vorausgegangen ist, nicht jedoch vor Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254, 1343/88 - BVerfGE 82, 106 ; Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 9 ff. und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass die Unschuldsvermutung den Betreffenden nicht vor Nachteilen schützt, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254, 1343/88 - BVerfGE 82, 106 ; Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 9 ff. und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafzumessung vorausgegangen ist, nicht jedoch vor Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254, 1343/88 - BVerfGE 82, 106 ; Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 9 ff. und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass die Unschuldsvermutung den Betreffenden nicht vor Nachteilen schützt, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254, 1343/88 - BVerfGE 82, 106 ; Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 9 ff. und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    Art. 6 Abs. 2 EMRK, auf den sich sowohl die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als auch das Berufungsurteil beziehen, hat aufgrund des Zustimmungsgesetzes des Bundes (Gesetz über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 7. August 1952, BGB II, S. 685) innerstaatlich den Rang eines Bundesgesetzes (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. - BVerfGE 128, 326 ).
  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die Unschuldsvermutung für gerichtliche oder behördliche Entscheidungen - z.B. über die Ausweisung eines Ausländers oder über ein Vereinsverbot - nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist, weil es sich insoweit weder um eine repressive Strafe noch um eine individuelle Schuldzuweisung handelt (BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58 und vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 - BVerwGE 154, 22 Rn. 44).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 27 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die Unschuldsvermutung für gerichtliche oder behördliche Entscheidungen - z.B. über die Ausweisung eines Ausländers oder über ein Vereinsverbot - nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist, weil es sich insoweit weder um eine repressive Strafe noch um eine individuelle Schuldzuweisung handelt (BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58 und vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 - BVerwGE 154, 22 Rn. 44).
  • EGMR, 08.06.1976 - 5100/71

    ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    Nach den Kriterien, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei der Qualifikation einer staatlichen Maßnahme als strafrechtliches Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK zugrunde legt (EGMR, Urteil vom 8. Juni 1976 - 5100/71 - EGMR-E 1, 178 - Engel u.a./Niederlande), handelt es sich bei der Entlassung eines Probebeamten wegen fehlender Bewährung in der Probezeit nicht um ein Strafverfahren.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    b) Die Unschuldsvermutung hat ihre Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und wird auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK ausdrücklich hervorgehoben (BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 - NJW 2006, 1336 Rn. 21).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 27 und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 40 ff.).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09

    Verkannte Bindungswirkung eines früheren Urteils (übernommene Feststellungen;

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    Die Revisionserwiderung weist insoweit darauf hin, dass für die Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beamtenrecht nicht die Begründung der Entlassungsentscheidung durch den Dienstherrn maßgeblich sei, sondern dass es darauf ankomme, ob die Voraussetzungen der tatsächlich einschlägigen Ermächtigungsgrundlage vorlägen (BVerwG NJW 2017, 2295, 2297 Rn. 26).

    Ein Verstoß gegen die im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie Art. 6 Abs. 2 EMRK wurzelnde Unschuldsvermutung (vgl. BVerwG NJW 2017, 2295 Rn. 11) liegt ebenfalls nicht vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Charaktermängel; Möglichkeit der

    Die vom Dienstherrn vorzunehmende Beurteilung der erforderlichen charakterlichen Eignung ist damit - ebenso wie die der fachlichen Eignung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, jeweils Juris) und anders als die der gesundheitlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 - und Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 -, jeweils Juris) ein Akt wertender Erkenntnis.

    Die Beurteilung der Eignung eines Beamten auf Probe im Rahmen von § 10 Satz 1 und § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG dient der Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, indem die Lebenszeitverbeamtung von solchen Probebeamten ausgeschlossen wird, die sich in der Probezeit nicht bewährt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 -, Juris).

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Selbst wenn der Arzt vom Vorwurf einer Straftat rechtskräftig freigesprochen worden ist, sind andere Gerichte an diese Wertung des Sachverhalts durch das Strafgericht grundsätzlich nicht gebunden, soweit es bei ihren Verfahren nicht um die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betroffenen geht (vgl auch BVerwG Beschluss vom 24.1.2017 - 2 B 75/16 - NJW 2017, 2295 - Juris RdNr 8 bei Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis) .
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 06.09.2016 - 2 B 75/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30131
VG Schleswig, 06.09.2016 - 2 B 75/16 (https://dejure.org/2016,30131)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.09.2016 - 2 B 75/16 (https://dejure.org/2016,30131)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. September 2016 - 2 B 75/16 (https://dejure.org/2016,30131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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