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   BVerwG, 18.12.1997 - 2 B 82.97   

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BVerwG, 18.12.1997 - 2 B 82.97 (https://dejure.org/1997,18078)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1997 - 2 B 82.97 (https://dejure.org/1997,18078)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 2 B 82.97 (https://dejure.org/1997,18078)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Nichtzulassung der Revision - Entlassung von Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Osnabrück, 25.07.2003 - 2 A 25/03

    Besprechungsgebühr; Kostenerstattung (Privatgutachten); Kostenerstattung

    Der Kläger stellte daraufhin einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, dem die Kammer mit Beschluss vom 18.02.1998 (2 B 82/97) insoweit entsprach, als die Errichtung und Erweiterung eines Boxenlaufstalles sowie der Neubau einer Siloplatte genehmigt worden waren.

    Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen, weil zwar tatsächlich verschiedene Telefonate zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten des Klägers und Mitarbeitern des Beklagten geführt worden seien, diese jedoch im Wesentlichen im Zusammenhang mit den gerichtlichen Verfahren 2 B 82/97 und 2 B 32/98 stattgefunden hätten, in denen dem Kläger entsprechende Kosten bereits erstattet worden seien.

    Einige dieser Gespräche seien im Übrigen zu Zeitpunkten geführt worden, in denen kein verwaltungsgerichtliches Verfahren anhängig gewesen sei; auch die während der seinerzeit anhängigen Eilverfahren 2 B 82/97 und 2 B 32/98 geführten Telefonate hätten nicht allein der Förderung dieser Verfahren, sondern auch dem Ziel gedient, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der Baugenehmigung vom 13.06.1997 zu erreichen.

    Dem Entstehen der Besprechungsgebühr kann der Beklagte schließlich auch nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass die fraglichen Telefongespräche im Wesentlichen im Zusammenhang mit den seinerzeit anhängigen gerichtlichen Eilverfahren 2 B 82/97 und 2 B 32/98 stattgefunden hätten, für die dem Kläger bereits entsprechende Kosten erstattet worden seien.

    Denn insoweit ist zum einen zu berücksichtigen, dass der Beklagte das Gutachten der Landwirtschaftskammer ohnehin erst zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben hat (und dieses dann auch erst mehrere Monate später erstellt worden ist), als der benachbarte Landwirt einen Teil seiner Stallungen aufgrund des Beschlusses der Kammer vom 18.02.1998 (2 B 82/97) gar nicht mehr hätte nutzen dürfen; aus diesem Verhalten durfte der Kläger (zunächst) schließen, dass der Beklagte bis auf weiteres nicht die Absicht hatte, die bestehende aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 13.06.1997 tatsächlich zugunsten des Klägers durchzusetzen.

  • OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2040/99

    Bindungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses;; Aussetzungsbeschluß, Bindung

    Durch Beschluss vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - stellte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des vom Antragsteller dagegen eingelegten Nachbarwiderspruchs u.a. insoweit wieder her, als die Errichtung und Erweiterung des Boxenlaufstalles genehmigt worden waren.

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Die Bindungswirkung seiner Eilbeschlüsse vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - und vom 3. November 1998 - 2 B 32/98 - bestehe fort.

    Gemessen an diesen Grundsätzen sprechen die besseren Gründe für die Annahme, mit Bauschein vom 5. Januar 1999 sei dem Beigeladenen ein "Aliud" genehmigt worden, die Bindungswirkung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - und vom 3. November 1998 - 2 B 32/98 - erfasse diese Baugenehmigung daher nicht.

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 1 LA 277/03

    Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs eines Nachbarn bei formeller

    Der Kläger erhob Widerspruch und war mit seinem Eilantrag erfolgreich, soweit die Baugenehmigung den Stall 3 und die Silageplatte betraf (nicht mit der Beschwerde angegriffener Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/97 -).

    Dementsprechend stehe die Rechtskraftwirkung des Eilbeschlusses vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - der Erteilung und Ausnutzung des neuen Bauscheins nicht entgegen.

  • OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung für; Geruchsausbreitung;

    Dies durfte nicht bereits mit der Begründung geschehen, die Bindungswirkung seiner Eilbeschlüsse vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - und vom 3. November 1998 - 2 B 32/98 - stehe der Erteilung der Baugenehmigung entgegen.

    Selbst wenn man den vom Verwaltungsgericht seit seinem Eilbeschluss vom18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - eingenommenen Standpunkt teilte und die nähere Umgebung als allgemeines Wohn- oder als Mischgebiet ohne landwirtschaftliche Prägung einordnete, lässt sich auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Ermittlungen nicht verlässlich absehen, dass das Wohngrundstück des Antragstellers bei Verwirklichung des angegriffenen Vorhabens unzumutbaren Geruchsbeeinträchtigungen ausgesetzt sein wird.

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