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   BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11   

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https://dejure.org/2011,3997
BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11 (https://dejure.org/2011,3997)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 (https://dejure.org/2011,3997)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94.11 (https://dejure.org/2011,3997)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Dienstliches Interesse an der Weiterbeschäftigung eines Leitenden Regierungsschuldirektors für das laufende Schuljahr bei Erreichen der allgemeinen Altersgrenze von 65 Jahren für den Ruhestand

  • rewis.io

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis; Vereinbarkeit mit der EG-Richtlinie 2000/78 (juris: EGRL 78/2000)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliches Interesse an der Weiterbeschäftigung eines Leitenden Regierungsschuldirektors für das laufende Schuljahr bei Erreichen der allgemeinen Altersgrenze von 65 Jahren für den Ruhestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
    Der EuGH hat mit Urteil vom 21. Juli 2011 (Rs C-159/10, Rs C-160/10 - NVwZ 2011, 1249) entschieden, dass die Richtlinie 2000/78/EG einem Gesetz nicht entgegensteht, das die zwangsweise Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, wobei sie bei dienstlichem Interesse höchstens bis zum vollendeten 68. Lebensjahr weiterarbeiten dürfen, sofern dieses Gesetz zum Ziel hat, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, um die Einstellung und die Beförderung von jüngeren Berufsangehörigen zu begünstigen, die Personalplanungen zu optimieren und damit Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit des Beschäftigten, seine Tätigkeit über ein bestimmtes Alter hinaus auszuüben, vorzubeugen; dabei muss es die Erreichung dieses Ziels mit angemessenen und erforderlichen Mitteln ermöglichen, was dann der Fall ist, wenn das Mittel im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf - vom nationalen Gericht zu beurteilende - Beweismittel gestützt ist.

    Im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 21. Juli 2011 a.a.O. bedarf auch die Vereinbarkeit der allgemeinen Altersgrenze mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl I S. 1897), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 160), keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren mehr.

    Die Regelungen des hessischen Landesrechts, die dem EuGH-Urteil vom 21. Juli 2011 a.a.O. zugrunde lagen, und die hier in Streit stehenden Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesrechts stimmen inhaltlich überein.

    Diese stellen politische Erwägungen im Sinne des EuGH-Urteils vom 21. Juli 2011 a.a.O. dar und genügen noch den dort formulierten Anforderungen.

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
    Mit dem AGG wurden die Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG in nationales Recht umgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 ).

    Schließlich hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 2009 (BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143) entschieden, dass allgemeine Einstellungsaltersgrenzen durch das AGG nicht ausgeschlossen werden.

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
    Das gilt vor allem dann, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann (Urteil vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507; stRspr).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
    In seinem Urteil vom 17. Dezember 2008 (BVerwG 2 C 26.07 - BVerwGE 133, 25) hat der Senat unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - (BVerfGE 71, 255 ) ausgeführt, dass die allgemeine Altersgrenze das Ergebnis gesundheits-, finanz-, arbeitsmarkt- und personalpolitischer Erwägungen des Gesetzgebers ist.
  • BVerwG, 06.12.2011 - 2 B 85.11

    Allgemeine Altersgrenze; Diskriminierung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
    Denn der EuGH hat die Frage der Vereinbarkeit einer allgemeinen Altersgrenze von 65 Jahren mit der Richtlinie 2000/78/EG inzwischen geklärt (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2011 - BVerwG 2 B 85.11 - ).
  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07

    Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
    In seinem Urteil vom 17. Dezember 2008 (BVerwG 2 C 26.07 - BVerwGE 133, 25) hat der Senat unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - (BVerfGE 71, 255 ) ausgeführt, dass die allgemeine Altersgrenze das Ergebnis gesundheits-, finanz-, arbeitsmarkt- und personalpolitischer Erwägungen des Gesetzgebers ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507; stRspr).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Dem entspricht auch der erkennbare Zweck einer Verlängerung, die befristete Fortführung des Dienstes des Beamten im dienstlichen Interesse zu ermöglichen, etwa um ein bestimmtes Vorhaben zum Abschluss zu bringen (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94.11 - juris Rn. 14).
  • OVG Thüringen, 31.01.2013 - 2 EO 74/13

    Altersgrenze bei Richtern

    Eine allgemeine Altersgrenze bewirkt eine weniger günstige Behandlung für diejenigen Personen, die ihr unterfallen, gegenüber denjenigen Personen, die ihr nicht unterfallen; sie ist deshalb eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2000/78/EG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 2 B 85/11 - NVwZ 2012, 146, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94/11 - Juris).

    Damit ist geklärt, dass eine allgemeine Altersgrenze mit der Richtlinie 2000/78/EG vereinbar sein kann und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 2 B 85/11 -NVwZ 2012, 146, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94/11 - Juris).

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zusammengefasst in: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 2012 - 1 A 882/10 - Juris), höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 2 B 85/11 - NVwZ 2012, 146, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94/11 - Juris), der der Senat folgt, und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 6. November 2012 - Rs C-286/12 - Juris) verfolgt die Altersgrenze mit diesem Zweck nicht nur ein legitimes Ziel im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, sie ist grundsätzlich auch ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels.

    Der Gesetzgeber hat einen weiten Gestaltungsspielraum, die widerstreitenden Interessen in Ausgleich zu bringen, so dass es genügt, wenn die verfolgten Ziele "nicht unvernünftig" erscheinen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - Rs C-159/10, Rs C-160/10 - NVwZ 2011, 1249; Urteil vom 6. November 2012 - Rs C-286/12 - Juris; BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 2 B 85/11 - NVwZ 2012, 146, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94/11 - Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2015 - 6 A 455/15

    Anspruch eines Ministerialrats auf Weiterbeschäftigung über die in § 31 Abs. 2

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94.11 - und vom 6. Dezember 2011 - 2 B 85/11 -, jeweils juris.

    Die dem EuGH-Urteil vom 21. Juli 2011, a.a.O., und den Beschlüssen des BVerwG vom 6. und 21. Dezember 2011, a.a.O., zugrunde liegenden Bestimmungen des hessischen Landesrechts sowie des rheinland-pfälzischen Beamtengesetzes stimmen mit den §§ 31, 32 LBG NRW in ihren wesentlichen Voraussetzungen überein.

    - 2 B 85/11 -, und vom 21. Dezember 2011 - 2 B 94/11 -, jeweils juris.

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