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   BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01, 3 BJs 30/00-1 (8)   

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https://dejure.org/2001,1167
BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01, 3 BJs 30/00-1 (8) (https://dejure.org/2001,1167)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01, 3 BJs 30/00-1 (8) (https://dejure.org/2001,1167)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 21. Februar 2001 - 2 BGs 42/01, 3 BJs 30/00-1 (8) (https://dejure.org/2001,1167)
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Positionsmeldungen nicht telefonierender Mobilgeräte

§ 100a StPO, § 2 Nr. 5 FÜV, Verpflichtung des Netzbetreibers zur Mitwirkung an der räumlichen Überwachung eines Mobiltelefonbesitzers;

(Hinweis: vgl. die neu eingefügten Vorschriften der §§ 100g, 100h, 100i StPO)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 100a StPO; § 100b StPO; § 304 Abs. 4 StPO; Art 10 Abs. 1 GG; § 85 Abs. 1 TKG; § 3 Nr. 16 TKG; § 1 FÜV; Art 2 Abs. 1 iVm Art 1 Abs. 1 GG
    Telekommunikationsüberwachung; TÜ; Telefonüberwachung; Mobilfunktelefon; Bereitstellung von Informationen durch den Netzbetreiber; Standortbestimmungen; Beschwerde; Fernmeldegeheimnis; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Spezialität

  • lexetius.com

    StPO §§ 100a, 100b

  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 08.03.2001)

    Mobile Überwachung: Das Handy als elektronische Fußfessel

  • beck.de (Leitsatz)

    Mitteilung der geografischen Daten bei TK-Überwachung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Handyüberwachung zur Standortbestimmung // Bestimmung der Telekommunikationsüberwachung durch Ermittlungsrichter

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Ermittlung von Standortdaten betriebsbereiter Mobiltelefone

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1587
  • NStZ 2001, 389 (Ls.)
  • NStZ 2002, 103 (Ls.)
  • StV 2001, 214
  • MMR 2001, 442
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Die Einbeziehung neuer Formen der Telekommunikation in § 100a StPO überschreitet deshalb nicht die Grenzen, die der Auslegung dieser Vorschrift durch Art. 10 GG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gezogen sind (vgl. BGHSt 31, 296, 298; 34, 39, 51).
  • LG Dortmund, 28.10.1997 - 79 Js 449/97

    TELEKOMMUNIKATION - Hilfssheriff Handy

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Die Netzbetreiberin ist aufgrund der nach §§ 100a, 100b StPO ergangenen Anordnung verpflichtet, den Ermittlungsbehörden die zur Standortbestimmung des (eingeschalteten) Mobiltelefons erforderlichen geographischen Daten der betroffenen Funkzellen unabhängig davon mitzuteilen, ob mit dem Mobilgerät telefoniert wird oder nicht (vgl. LG Dortmund NStZ 1998, 577; LG Ravensburg NStZ-RR 1999, 84; LG Aachen StV 1999, 590 m. abl.
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Es ist heute auch unstreitig, daß das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern ebenso die Kommunikationsumstände - hierzu gehört insbesondere, ob und gegebenenfalls wann und wie oft - umfaßt, zwischen welchen Personen oder Fernmmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr statt gefunden hat oder versucht worden ist (BVerfGE 67, 157, 172; 85, 386, 396; 100, 313, 358; vgl. auch BGH StV 1998, 173).
  • BGH, 22.10.1997 - 2 StR 445/97

    Anordnung der Telefonüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Es ist heute auch unstreitig, daß das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern ebenso die Kommunikationsumstände - hierzu gehört insbesondere, ob und gegebenenfalls wann und wie oft - umfaßt, zwischen welchen Personen oder Fernmmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr statt gefunden hat oder versucht worden ist (BVerfGE 67, 157, 172; 85, 386, 396; 100, 313, 358; vgl. auch BGH StV 1998, 173).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Da die §§ 100a, 100b StPO mit ihrem weiteren Anwendungsbereich eine gesetzliche Ermächtigung zu Eingriffen in das durch Art. 10 Abs. 1 GG geschützte Fernmeldegeheimnis darstellen, muß sich ihre Auslegung, insbesondere des nunmehr maßgebenden Begriffs der Telekommunikation, in erster Linie an diesem Grundrecht ausrichten (BVerfGE 46, 120, 143; BGH (Ermittlungsrichter) aaO).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Es ist heute auch unstreitig, daß das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern ebenso die Kommunikationsumstände - hierzu gehört insbesondere, ob und gegebenenfalls wann und wie oft - umfaßt, zwischen welchen Personen oder Fernmmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr statt gefunden hat oder versucht worden ist (BVerfGE 67, 157, 172; 85, 386, 396; 100, 313, 358; vgl. auch BGH StV 1998, 173).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Es ist heute auch unstreitig, daß das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses nicht nur den Kommunikationsinhalt, sondern ebenso die Kommunikationsumstände - hierzu gehört insbesondere, ob und gegebenenfalls wann und wie oft - umfaßt, zwischen welchen Personen oder Fernmmeldeanschlüssen Fernmeldeverkehr statt gefunden hat oder versucht worden ist (BVerfGE 67, 157, 172; 85, 386, 396; 100, 313, 358; vgl. auch BGH StV 1998, 173).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Die Einbeziehung neuer Formen der Telekommunikation in § 100a StPO überschreitet deshalb nicht die Grenzen, die der Auslegung dieser Vorschrift durch Art. 10 GG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gezogen sind (vgl. BGHSt 31, 296, 298; 34, 39, 51).
  • LG Aachen, 24.11.1998 - 64 Qs 78/98

    Strafprozeßrecht: Verpflichtung des Mobilfunkbetreibers bei Telefonüberwachung,

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Die Netzbetreiberin ist aufgrund der nach §§ 100a, 100b StPO ergangenen Anordnung verpflichtet, den Ermittlungsbehörden die zur Standortbestimmung des (eingeschalteten) Mobiltelefons erforderlichen geographischen Daten der betroffenen Funkzellen unabhängig davon mitzuteilen, ob mit dem Mobilgerät telefoniert wird oder nicht (vgl. LG Dortmund NStZ 1998, 577; LG Ravensburg NStZ-RR 1999, 84; LG Aachen StV 1999, 590 m. abl.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.07.1995 - 1 BGs 625/95

    "Durchsuchung" einer Mailbox (heimlicher, elektronischer Zugriff; Einmaligkeit;

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
    Der Überwachung und Aufzeichnung nach §§ 100a, 100b StPO unterliegen alle Formen der Nachrichtenübermittlung unter Raumüberwindung in nicht-körperlicher Weise mittels technischer Einrichtungen (BGH (Ermittlungsrichter) NStZ 1997, 247; Nack aaO Rdnr. 4, 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 100a Rdnr. 2).
  • LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98

    Voraussetzungen der Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des

  • BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03

    IMSI-Catcher

    bb) Die Feststellung einer Geräte- oder Kartennummer im Sinne des § 100 i Abs. 1 Nr. 1 StPO eines im Bereich einer simulierten Funkzelle befindlichen Mobiltelefons durch den Einsatz eines "IMSI-Catchers" ist unabhängig von einem tatsächlich stattfindenden oder zumindest versuchten Kommunikationsvorgang zwischen Menschen (vgl. Günther, NStZ 2005, S. 485 Fn 1, 491; Jordan, Kriminalistik 2005, S. 514 ; Demko, NStZ 2004, S. 57 ; Eisenberg/Singelnstein, NStZ 2005, S. 62 ; Bernsmann, NStZ 2002, S. 103; Günther, Kriminalistik 2004, S. 11 ; Weßlau, ZStW Bd. 113 , S. 681 ; Kudlich, JuS 2001, S. 1165 ).

    cc) Die Positionsmeldungen eines Mobiltelefons unter den Schutz des Art. 10 Abs. 1 GG fassende Gegenansicht (vgl. Bundesgerichtshof, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BGs 42/01 -, NJW 2001, S. 1587 mit Anm. Bernsmann, NStZ 2002, S. 103 f.; Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02 -, NJW 2003, S. 2034 ; Landgericht Dortmund, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 79 Js 449-97 -, NStZ 1998, S. 577; Landgericht Aachen, Beschluss vom 24. November 1998 - 64 Qs 78/98 -, StV 1999, S. 590 ; Verwaltungsgericht Darmstadt, Gerichtsbescheid vom 16. November 2000 - 3 E 915/99 -, NJW 2001, S. 2273 ; Gercke, MMR 2003, S. 453 ; ders., StraFo 2003, S. 76 ; Schenke, AöR 125 , S. 1 ; hierzu auch Roggan, KritV 2003, S. 76 ; Gundermann, K&R 1998, S. 48 ; Wolter, in: Systematischer Kommentar zur StPO, 2004, § 100 i Rn. 18; von Denkowski, Kriminalistik 2002, S. 117 ; Löwnau-Iqbal, DuD 2001, S. 578; Dix, Kriminalistik 2004, S. 81 ; vgl. auch Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 100 i Rn. 5) lässt außer Acht, dass eine technische Kommunikation zwischen Geräten nicht das spezifische Gefahrenpotential aufweist, vor dem Art. 10 Abs. 1 GG Schutz gewährleistet.

  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13

    Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der

    bb) Die nähere Auslegung des Begriffs "Telekommunikation' im Rahmen des § 100a StPO muss sich aber insbesondere auch an dem grundrechtlichen Schutz des Betroffenen durch Art. 10 GG orientieren, denn das Fernmeldegeheimnis ist der verfassungsrechtliche Maßstab für die heimliche Überwachung flüchtiger Daten (vgl. BGH , Beschluss vom 31. Juli 1995 - 1 BGs 625/95 -, NStZ 1997, S. 247 ; BGH , Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BGs 42/01 -, NJW 2001, S. 1587 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ; 129, 208 ).
  • LG Magdeburg, 03.02.2006 - 25 Qs 7/06

    Verwertung von Daten aus dem Mauterfassungssystem für strafrechtliche Zwecke

    Nach dieser Legaldefinition stellt auch der Datenaustausch zwischen Mauterfassungssystem und dem jeweiligen GSM-Telefon in einer OBU ?Telekommunikation? dar (vgl. entsprechend zu Positionsmeldungen nicht telefonierender Mobilfunkgeräte BGH, Ermittlungsrichter, StV 2001, 214 f.).
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