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   BSG, 01.07.1997 - 2 BU 106/97   

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https://dejure.org/1997,13700
BSG, 01.07.1997 - 2 BU 106/97 (https://dejure.org/1997,13700)
BSG, Entscheidung vom 01.07.1997 - 2 BU 106/97 (https://dejure.org/1997,13700)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 2 BU 106/97 (https://dejure.org/1997,13700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit - Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an eine Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 69/97

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen einer Kampfgruppenausbildung in der

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 106/97
    Auch wenn das Bundessozialgericht (BSG) eine von der Beschwerdeführerin bezeichnete Rechtsfrage noch nicht ausdrücklich entschieden hat, fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn ihre Beantwortung im Ergebnis unmittelbar der entsprechenden Rechtsnorm zu entnehmen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; Beschlüsse des Senats vom 26. September 1996 - 2 BU 143/96 - sowie vom 27. Mai 1997 - 2 BU 69/97 - Krasney/Udsching aaO IX RdNr 66).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Sofern das BSG in einer älteren Entscheidung ausgeführt hat, dass unter einer extremen Rumpfbeugehaltung iS der BK Nr. 2108 der Anlage 1 zur BKV eine Beugung des Oberkörpers aus der aufrechten Haltung um mehr als 90 Grad zu verstehen sei (BSG vom 1.7.1997 - 2 BU 106/97 - juris RdNr 7) und sich dieser Auffassung das BVerwG angeschlossen hat (BVerwG vom 16.4.2013 - 2 B 150/11 - juris RdNr 7) , liegt diesen Entscheidungen offensichtlich das mittlerweile veraltete Merkblatt zur BK 2108 aus dem Jahre 1993 (BArbBl 3/1993, S 50) zugrunde.
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Der Kläger hat jedoch, wovon nach den ebenfalls bindenden Feststellungen des LSG zur Körperhaltung des Klägers beim Wechsel des Werkzeuges an der Tisch-Bohrmaschine auszugehen ist, nicht in extremer Rumpfbeugehaltung iS der Nr. 2108 der Anlage zur BKV gearbeitet (zu diesem Begriff vgl Beschluss des Senats vom 1. Juli 1997 - 2 BU 106/97 - HVBG-Info 1997, 2934).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Ebenfalls für den Senat bindend hat das LSG festgestellt, daß der Kläger ca 30 Jahre lang berufsbedingt schwere Lasten gehoben und getragen sowie in extremer Rumpfbeugehaltung, also mit einer Beugung des Oberkörpers aus der aufrechten Haltung um mehr als 90 Grad (s dazu BSG Beschluß vom 1. Juli 1997 - 2 BU 106/97 - = HVBG-Info 1997, 2934), Arbeiten verrichtet hat.
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 150.11

    Wirbelsäulenerkrankung; Anerkennung als Berufskrankheit; Rumpfbeugehaltung

    Der Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht (Beschluss vom 1. Juli 1997 - 2 BU 106/97 - juris) unter Rumpfbeugehaltung nur die Bewegung (oder Flexion) des Oberkörpers nach vorne versteht.
  • LSG Niedersachsen, 16.08.2001 - L 6 U 214/99

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen einer

    Demgemäß hält auch das BSG die Konkretisierung des Begriffs der extremen Rumpfbeugehaltung im Merkblatt für maßgebend und spricht insoweit von einer eindeutigen Rechtslage (Beschluss vom 1. Juli 1997 - Az: 2 BU 106/97 - ).
  • LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 399/00
    Unter extremer Rumpfbeugehaltung sind indessen nach der Konkretisierung dieses Begriffs im Merkblatt Arbeiten in Arbeitsräumen zu verstehen, die niedriger als 1 m sind und die deshalb - wie bestimmte Tätigkeiten im Untertagebergbau - eine ständig gebeugte Körperhaltung erzwingen, sowie solche Tätigkeiten, bei denen aus der aufrechten Haltung - wie bei Stahlbetonbauern im Hochbau - um mehr als 90 Grad gebeugt wird (vgl. dazu auch den Beschluss des BSG vom 1. Juli 1997 - Az: 2 BU 106/97 -, das insoweit von einer eindeutigen Rechtslage spricht).
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