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   VGH Bayern, 07.03.2013 - 2 BV 11.882   

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https://dejure.org/2013,5848
VGH Bayern, 07.03.2013 - 2 BV 11.882 (https://dejure.org/2013,5848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2013 - 2 BV 11.882 (https://dejure.org/2013,5848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2013 - 2 BV 11.882 (https://dejure.org/2013,5848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Orientierung an der gesamten umgebenden Bebauung mit sogenannten Pavillonabständen im Rahmen der Ermittlung der zulässigen Bebauungstiefe eines geplanten Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Orientierung an der gesamten umgebenden Bebauung mit sogenannten Pavillonabständen im Rahmen der Ermittlung der zulässigen Bebauungstiefe eines geplanten Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 791
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2013 - 2 BV 11.882
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 4. August 2011 (Az. 2 CS 11.997 - juris) offen gelassen, ob allein anhand des Kriteriums des Gebäudeabstands das Tatbestandsmerkmal der einheitlich abweichenden Abstandsflächentiefen in Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO beurteilt werden kann.

    Demgegenüber fanden sich in den dem Beschluss des Senats vom 4. August 2011 (a.a.O.) zu Grunde liegenden Fall in der K...straße Gebäudeabstände zwischen ca. 8 m und 12 m sowie Grenzabstände zwischen ca. 3 m und 7 m. Zudem gab es dort erhebliche Unterschiede in Bezug auf Wandhöhe und Geschossigkeit der Bebauung in der maßgeblichen Umgebung.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2013 - 2 BV 11.882
    Als maßgebliche Bebauung der näheren Umgebung im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BauR 1978, 276; v. 20.8.1998 - 4 B 79/98 - NVwZ-RR 1999, 105).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2013 - 2 BV 11.882
    Dabei ist die nähere Umgebung für jedes Merkmal des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gesondert zu ermitteln, weil die wechselseitige Prägung unterschiedlich weit reichen kann (vgl. BVerwG v. 6.11.1997 - 4 B 172/97 - juris).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2013 - 2 BV 11.882
    Als maßgebliche Bebauung der näheren Umgebung im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BauR 1978, 276; v. 20.8.1998 - 4 B 79/98 - NVwZ-RR 1999, 105).
  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 2 CS 10.1760

    Art. 68 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BauO BY vermittelt keinen Drittschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2013 - 2 BV 11.882
    Hierbei handelt es sich um eine Vorschrift, die der Bauaufsichtsbehörde eine weitere Befugnis und ein Ermessen eröffnet (vgl. BayVGH v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760-BayVBl 2011, 147).
  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 5 K 14.1340

    Drittanfechtungsklage; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;

    Unberücksichtigt bleiben können jedoch einzelne Ausreißer, die das Gesamtbild des vorhandenen Abstandsflächensystems nicht erschüttern (BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 - BayVBl 2013, 634 ff. m.w.N.).

    Bei den hier inmitten stehenden Abstandsflächentiefen ist anders als bei der Art der baulichen Nutzung der maßgebliche Bereich für die zu treffende Beurteilung enger zu begrenzen (vgl. BayVGH, U.v. 7.3.2013, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 CS 16.1348

    Baugenehmigung mit Abweichung von den Abstandsflächen

    Soweit ersichtlich wurden insoweit nur zwei Streitfälle auf der Grundlage dieser Vorschrift entschieden (BayVGH, U. v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 - BayVBl 2013, 634 = juris Ls und Rn. 26 bis 30: Pavillonabstände in der Landeshauptstadt München; VG Augsburg, U. v. 30.7.2015 - 5 K 14.1340 - juris Rn. 52 bis 54).
  • VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Wohn- und Geschäftshaus -

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes, der von "Abstandsflächentiefen" spricht, ist auf den absoluten Grenzabstand und nicht auf ein entsprechend einheitliches Verhältnis, also einen einheitlichen Bruchteil von H, zwischen Gebäudehöhe und Grenzabstand abzustellen (vgl. Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, 52. Update März 2021, 9.7.4 Voraussetzungen, Rn. 173i; BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 -, Rn. 28, juris).

    Bei markanten Unterschieden in der Bauweise, der Lage der Baukörper oder der Gebäudehöhen in der maßgeblichen Umgebung kann man nicht mehr von einheitlich abweichenden Abstandsflächentiefen im Sinn des Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO a.F. sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 -, Rn. 28, juris).

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 2 CS 14.2199

    Beschwerde; Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Atypik;

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen sind vorliegend grundsätzlich Abstandsflächen einzuhalten, weil ein sog. Pavillonabstand im Sinn von Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO (vgl. BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 - BayVBl 2013, 634) gegenüber dem Anwesen der Antragstellerin auf dem Grundstück FlNr.
  • VG Augsburg, 07.06.2016 - Au 5 S 16.685

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit

    Dazu dürfen jedoch keine zu großen Unterschiede in der Bauweise, der Situierung der Baukörper oder der Gebäudehöhen vorliegen (BayVGH, U. v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 - BayVBl 2013, 634 Rn. 28).
  • VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 5 K 19.54

    Rechtmäßige Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses

    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift bleibt angesichts des damit verbunden Aufwandes der Abmessungen der jeweiligen Abstände und der schwierigen Abgrenzung zu nicht ausreichender "diffuser Bebauung" ohnehin begrenzt (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 CS 16.1348 - juris Rn. 49; bislang nur zwei Streitfälle dazu entschieden haben BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 und VG Augsburg, U.v. 30.7.2015 - 5 K 14.1340).
  • VG Würzburg, 14.03.2016 - W 4 S 16.179

    Nutzungsänderung von Gast- und Verkaufsräumen in ein Asylbewerberwohnheim

    Unberücksichtigt bleiben können jedoch einzelne Ausreißer, die das Gesamtbild des vorhandenen Abstandsflächensystems nicht erschüttern (BayVGH, U. v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 - BayVBl 2013, 634 ff. m. w. N.).
  • VG München, 18.06.2018 - M 8 K 16.5661

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für eine Abweichung von den

    Nur einzelne Ausreißer, die das Gesamtbild des vorhandenen Abstandsflächensystems nicht erschüttern, können dabei jedoch unberücksichtigt bleiben (vgl. BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG München, 17.07.2017 - M 8 K 16.749

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Bauvorbescheid, der eine

    Diese inhaltlich wohl unzutreffende Aussage (vgl. zu den tendenziell strengen Voraussetzungen einheitlich abweichender Abstandsflächentiefen der Umgebung i.S.d. Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO [sog. Pavillionabstände] ausführlich: VG München, U.v. 7.2.2011 - M 8 K 10.1567 - juris, bestätigt durch BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 - juris; Molodovsky/Famers, BayBO, Art. 6 Rn. 173g - 173l) stellt gegenüber der Klägerin lediglich einen bloßen Rechtsreflex ohne eigene Regelungswirkung im Sinne des Art. 35 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) dar.
  • VG München, 15.09.2014 - M 8 SN 14.1329

    Einfügen eines den Bestand ersetzenden Neubaus mit einseitigem Grenzanbau und

    Zur Begründung für die Anwendung des Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO wurde das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. März 2013 - 2 BV 11.882 herangezogen.
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