Rechtsprechung
   ArbG Mönchengladbach, 27.07.2011 - 2 BV 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,77240
ArbG Mönchengladbach, 27.07.2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,77240)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 27.07.2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,77240)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,77240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,77240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsratswahl, Auskunftsanspruch des Wahlvorstands.; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl, Zusammensetzung Wahlvorstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl aufgrund der fehlerhaften Bildung eines Wahlvorstandes; Auskunftsanspruch des Wahlvorstandes bei Vorliegen von zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führenden Fehlern

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 27.07.2011 - 2 BV 2/11
    Hiervon ist aber dann eine Ausnahme zu machen, wenn die vom Wahlvorstand eingeleitete Wahl unausweichlich nichtig wäre (vgl. LAG Hamm a.a.O.; BAG vom 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris).
  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 27.07.2011 - 2 BV 2/11
    Ein solcher Fall lag beispielsweise der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10.03.2000 (13 TaBV 9/00, LAGE BetrVG § 3 Nr. 6) zu Grunde.
  • LAG Hamm, 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 27.07.2011 - 2 BV 2/11
    bb) In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist allgemein anerkannt, dass die Verkennung des Betriebsbegriffs lediglich zur Anfechtbarkeit nicht aber zur Nichtigkeit von Betriebsratswahlen führt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 14.03.2005, 10 TaBV 31/05, Juris m.w.N.).
  • ArbG Wesel, 29.09.2010 - 4 BV 34/10

    Betriebsratswahl, Nichtigkeit, Bestellung des Wahlvorstandes, Gesamtbetriebsrat,

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 27.07.2011 - 2 BV 2/11
    (3) Die Kammer schließt sich der Auffassung des Arbeitsgerichts Wesel, Beschluss vom 29.09.2010, 4 BV 34/10, Juris, an.
  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06

    Einstweilige Verfügung; Wahl; Betriebsrat; Wahlvorstand, Herausgabe; Unterlagen;

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 27.07.2011 - 2 BV 2/11
    a) Der Anspruch des Wahlvorstandes nach § 2 Abs. 2 S. 1 WO ist auch dann zu erfüllen, wenn Fehler vorliegen sollten, die eine Anfechtbarkeit der späteren Wahl nach § 19 BetrVG begründen könnten (vgl. LAG E., Beschluss vom 25.06.2010, 10 TaBVGa 6/10, LAG Hamm vom 29.03.2006, 13 TaBV 26/06).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2012 - 14 TaBV 69/11

    Anspruch eines Betriebsrats auf Herausgabe einer Namensliste der Beschäftigten

    Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27.07.2011 - 2 BV 2/11 - wird.

    Die Beteiligte zu 3. stellt den Antrag, den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27.07.2011 - 2 BV 2/11 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Kaiserslautern, 26.05.2011 - 2 BV 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,58843
ArbG Kaiserslautern, 26.05.2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,58843)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 26.05.2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,58843)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,58843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,58843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 8 TaBV 24/11

    Geltendmachung individueller Rechtspositionen durch Betriebsvertretung

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 26.5.2011 - 2 BV 2/11 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Antrag als unzulässig abgewiesen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35730
ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,35730)
ArbG Neunkirchen, Entscheidung vom 19.08.2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,35730)
ArbG Neunkirchen, Entscheidung vom 19. August 2011 - 2 BV 2/11 (https://dejure.org/2011,35730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,35730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Handgreiflichkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    In solchen Fällen kann eine Wiederherstellung des für ein Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens nicht erwartet werden (BAG, Beschluss vom 10.02.1999, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG, 1969;Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98).
  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter -

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    Folglich muss zunächst die Kündigende, vorliegend also die Beteiligte zu 1), alle Umstände vortragen, die als wichtiger Grund im Sinne des§ 626 BGB geeignet sind, und die die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung belegen (vgl. BAG vom 17.04.1956, AP Nr. 8 zu § 626 BGB - BAG vom 24.11.1983, AP Nr. 76 zu § 626 BGB - BAG vom 17.08.1972, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG vom 06.08.1987, AP Nr. 97 zu § 626 BGB - BGH vom 20.02.1995, NJW-RR 1995, S. 669 - Erfurter Kommentar Müller/Klöge, § 626 BGB, Rdnr. 234 ff.).
  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    Das bedeutet, dass die Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG in vollem Umfang zu überprüfen ist (ArbG Mannheim, Beschluss vom 19.08.2008, 8 BV 11/08).
  • LAG Hessen, 30.03.2000 - 8 Sa 1230/99

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise einer ordentlichen

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    Dies leitet sich her aus den gesetzlichen Vorgaben des §§ 2 Abs. 1, 11 Abs. 1 SGB XI, § 2 Heimgesetz und § 5 Heimpersonalverordnung (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 30.03.2000, 5/8 SA 1230/99).
  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 9/94

    Überwachungspflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    Folglich muss zunächst die Kündigende, vorliegend also die Beteiligte zu 1), alle Umstände vortragen, die als wichtiger Grund im Sinne des§ 626 BGB geeignet sind, und die die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung belegen (vgl. BAG vom 17.04.1956, AP Nr. 8 zu § 626 BGB - BAG vom 24.11.1983, AP Nr. 76 zu § 626 BGB - BAG vom 17.08.1972, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG vom 06.08.1987, AP Nr. 97 zu § 626 BGB - BGH vom 20.02.1995, NJW-RR 1995, S. 669 - Erfurter Kommentar Müller/Klöge, § 626 BGB, Rdnr. 234 ff.).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    Allgemein wird der Lauf der Frist ausgelöst, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen hat und deshalb die Entscheidung über die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist (BAG, 26.06.2008- 2 AZR 190/07, AP BGB § 626 Nr. 213).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    Dabei reicht allerdings ein pauschaler Vortrag ohne hinreichende Substantiierung nicht aus (vgl. BAG vom 06.08.1987; BGH vom 28.10.2002, NJW 2003, S. 431).
  • OLG Frankfurt, 10.11.1986 - 20 W 27/86

    Zusammensetzung eines Aufsichtsrats einer Gesellschaft bei Beschäftigung von

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    Die Ermittlung ist vielmehr nur insoweit durchzuführen, als das bisherige Vorbringen der Verfahrens beteil igten und der schon bekannte Sachverhalt bei pflichtgemäßer Würdigung Anhaltspunkte dafür bietet, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt noch nicht vollständig ermittelt ist und noch weiterer Aufklärung bedarf (OLG Frankfurt vom 10.11.1986, DB 1986, S. 2658; BVerwG vom 06.06.1989, AP Nr. 3 zu § 8 BPrsVV).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus ArbG Neunkirchen, 19.08.2011 - 2 BV 2/11
    Folglich muss zunächst die Kündigende, vorliegend also die Beteiligte zu 1), alle Umstände vortragen, die als wichtiger Grund im Sinne des§ 626 BGB geeignet sind, und die die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung belegen (vgl. BAG vom 17.04.1956, AP Nr. 8 zu § 626 BGB - BAG vom 24.11.1983, AP Nr. 76 zu § 626 BGB - BAG vom 17.08.1972, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG vom 06.08.1987, AP Nr. 97 zu § 626 BGB - BGH vom 20.02.1995, NJW-RR 1995, S. 669 - Erfurter Kommentar Müller/Klöge, § 626 BGB, Rdnr. 234 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht