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   ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16   

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ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16 (https://dejure.org/2016,42602)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2016 - 2 BV 286/16 (https://dejure.org/2016,42602)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2016 - 2 BV 286/16 (https://dejure.org/2016,42602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl; Annahme ihrer Nichtigkeit bei besonders krassen Wahlverstößen; Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes der freien Wahl im Verbot der Wahlbehinderung und der Wahlbeeinflussung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Erforderlichkeit grober und offensichtlicher Verstöße gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts; Schutz des Vertrauens in die Gültigkeit der vom Betriebsrat im Rahmen seiner Geschäftsführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Auflösung des Betriebsrats; Ausschluss einzelner Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsrat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Fehler im Wahlausschreiben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Auflösung des Betriebsrats - Ausschluss einzelner Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsrat

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl zu retten?

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Auflösung des Betriebsrats; Ausschluss einzelner Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsrat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    Dass dies nur in absoluten Extremfällen angenommen werden kann, rechtfertigt sich bereits daraus, dass die Nichtigkeit der Wahl im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist (BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, AP Nr. 54 zu § 19 BetrVG 1972) und das BetrVG einen betriebsratslosen Zustand normalerweise zu vermeiden sucht.

    Dies dient der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und schützt das Vertrauen - auch der Belegschaft - in die Gültigkeit der vom Betriebsrat im Rahmen seiner Geschäftsführung vorgenommenen Handlungen (BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, AP Nr. 54 zu § 19 BetrVG 1972).

    Nur in diesem Ausnahmefall, in dem für jeden evident ist, dass ein wirksam gewählter Betriebsrat nicht besteht, ist die Wahl von Anfang an nichtig (BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, AP Nr. 54 zu § 19 BetrVG 1972).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine "Addition" von Fehlern bis hin zur Nichtigkeit nicht stattfindet: "Führen Verstöße gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung 2001 jeder für sich genommen nicht zur Nichtigkeit der Wahl, kann sich auch aus einer Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße nicht ergeben, dass die Betriebsratswahl nichtig ist" (BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, AP Nr. 54 zu § 19 BetrVG 1972).

    Selbst wenn man die Richtigkeit dieses Vorbringens unterstellt, führt weder das grundsätzlich falsche Wahlverfahren noch die aus der Anwendung der "falschen" Vorschriften resultierenden Folgefehler zur Nichtigkeit der Wahl (BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, AP Nr. 54 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    a) Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsratswahl nur nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (BAG, Beschl. v. 17.1.1978 - 1 ABR 71/76, AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v.10.6.1983 - 6 ABR 50/82, AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 13.9.1984 - 6 ABR 43/83, AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 22.3.2000 - 7 ABR 34/98, AP Nr. 8 zu § 14 AÜG; BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972).

    Wegen der schwerwiegenden Folgen einer von Anfang an unwirksamen Betriebsratswahl kann deren jederzeit feststellbare Nichtigkeit nur bei besonders krassen Wahlverstößen angenommen werden (BAG, Beschl. v.10.6.1983 - 6 ABR 50/82, AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972).

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG, Beschl. v. 17.1.1978 - 1 ABR 71/76, AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    Dabei ist selbstverständlich, dass die Wahl insbesondere frei und geheim zu sein hat (BAG, Beschl. v. 6.12.2000 - 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).

    Diese soll allein auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, Beschl. v. 24.2.1999 - 1 BvR 123/93, AP Nr. 18 zu § 20 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 6.12.2000 - 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).

    Jeder Verstoß gegen diese Grundsätze ist ein schwerer Fehler, der allerdings nicht zwangsläufig die Wahl nichtig macht (vgl. BAG, Beschl. v. 6.12.2000 - 7 ABR 34/99, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    Dies ist ein schwerer Fehler im Wahlverfahren und ist weder mit dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 S. 1 WO ("auf ihr Verlangen"), noch mit dem Wortlaut des § 24 Abs. 3 WO ("räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt") zu vereinbaren (BAG, Beschl. v. 27.1.1993 - 7 ABR 37/92, AP Nr. 29 zu § 76 BetrVG 1952; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 9.3.2011 - 17 TaBV 41/10 - juris).

    Denn allein dadurch, dass die Stimme bei angeordneter Briefwahl - je nachdem - mehrere Tage vor der eigentlichen Wahl abgegeben werden muss, ist nicht auszuschließen, dass einige Arbeitnehmer anders gewählt hätten, wenn sie die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe gehabt hätten (BAG, Beschl. v. 27.1.1993 - 7 ABR 37/92, AP Nr. 29 zu § 76 BetrVG 1952).

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    a) Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsratswahl nur nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (BAG, Beschl. v. 17.1.1978 - 1 ABR 71/76, AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v.10.6.1983 - 6 ABR 50/82, AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 13.9.1984 - 6 ABR 43/83, AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 22.3.2000 - 7 ABR 34/98, AP Nr. 8 zu § 14 AÜG; BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972).

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG, Beschl. v. 17.1.1978 - 1 ABR 71/76, AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, Beschl. v. 31.5.2000 - 7 ABR 78/98, AP Nr. 12 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb; BAG, Beschl. v. 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, AP Nr. 1 zu § 2 WahlO BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 25.5.2005 - 7 ABR 39/04, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, Beschl. v. 31.5.2000 - 7 ABR 78/98, AP Nr. 12 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb; BAG, Beschl. v. 25.5.2005 - 7 ABR 39/04, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    a) Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsratswahl nur nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (BAG, Beschl. v. 17.1.1978 - 1 ABR 71/76, AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v.10.6.1983 - 6 ABR 50/82, AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 13.9.1984 - 6 ABR 43/83, AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 22.3.2000 - 7 ABR 34/98, AP Nr. 8 zu § 14 AÜG; BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972).

    Wegen der schwerwiegenden Folgen einer von Anfang an unwirksamen Betriebsratswahl kann deren jederzeit feststellbare Nichtigkeit nur bei besonders krassen Wahlverstößen angenommen werden (BAG, Beschl. v.10.6.1983 - 6 ABR 50/82, AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, Beschl. v. 31.5.2000 - 7 ABR 78/98, AP Nr. 12 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb; BAG, Beschl. v. 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, AP Nr. 1 zu § 2 WahlO BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 25.5.2005 - 7 ABR 39/04, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, Beschl. v. 31.5.2000 - 7 ABR 78/98, AP Nr. 12 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb; BAG, Beschl. v. 25.5.2005 - 7 ABR 39/04, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    Beide Anträge führen bei Rechtskraft eines entsprechenden Beschlusses zur Auflösung des Betriebsratsgremiums bzw. ex nunc zur Beendigung der Amtszeit (vgl. einerseits BAG, Beschl. v. 13.3.1991 - 7 ABR 5/90, AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 27.7.2011 - 7 ABR 61/10, AP Nr. 2 zu § 16 BetrVG 1972 und andererseits Fitting, § 23 BetrVG Rn. 41).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16
    Beide Anträge führen bei Rechtskraft eines entsprechenden Beschlusses zur Auflösung des Betriebsratsgremiums bzw. ex nunc zur Beendigung der Amtszeit (vgl. einerseits BAG, Beschl. v. 13.3.1991 - 7 ABR 5/90, AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 27.7.2011 - 7 ABR 61/10, AP Nr. 2 zu § 16 BetrVG 1972 und andererseits Fitting, § 23 BetrVG Rn. 41).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 08.03.1957 - 1 ABR 5/55

    Nichtigkeit der Wahl durch Beeinflussung - Verstosse gegen wesentliche

  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83

    Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen

  • ArbG Düsseldorf, 31.10.2016 - 1 BV 278/16
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

  • ArbG Bonn, 26.10.2016 - 2 BV 73/16
  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

  • LAG Niedersachsen, 09.03.2011 - 17 TaBV 41/10

    Unterschiedslose Behandlung auch von nur wenige km vom Hauptbetrieb entfernt

  • LAG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 TaBV 3/17

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen?

    Die Beschwerde der Antragstellerin und der Beteiligten zu 6. bis 31. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.11.2016 - 2 BV 286/16 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.11.2016 - 2 BV 286/16 - abzuändern und festzustellen, dass die Betriebsratswahl im Betrieb der J..T..P..Security GmbH, F.-M.-Straße 11, E., vom 04.03.2016 nichtig ist.

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