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Rechtsprechung
   ArbG Hamm, 04.05.2020 - 2 BVGa 2/20   

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https://dejure.org/2020,14601
ArbG Hamm, 04.05.2020 - 2 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,14601)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2020 - 2 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,14601)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 2 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,14601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Corona-Lockdown - Betriebsrat Mitbestimmung nach Wiedereröffnung eines Ladenlokals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebseröffnung nach Lockdown: Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

  • pohl-bauer.de (Kurzinformation)

    Wiedereröffnung von Betrieben nach dem Lockdown - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann trotz fehlender Schutzmaßnahmen keine Betriebsschließung verlangen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf Betriebsschließung wegen nicht bestehender Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kann der Betriebsrat bei fehlender Corona-Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsschließung erreichen?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf Betriebsschließung wegen Corona

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Betriebsschließung bei Streit um SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Betriebsschließung bei Streit um Arbeitsschutzstandards

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Hamm, 04.05.2020 - 2 BVGa 2/20
    Der Anspruch des Betriebsrats ergibt sich als Unterlassungsanspruch unmittelbar aus § 87 BetrVG und als Durchführungs- und Erfüllungsanspruch aus der abgeschlossenen Betriebsvereinbarung Kurzarbeit (vgl. BAG, Beschlüsse vom 30.03.2018 - 1 ABR 70/16, Rd.-Nr. 26 und 22.10.2019 - 1 ABR 17/18).Die Betriebsparteien haben eine Betriebsvereinbarung Kurzarbeit geschlossen.

    Zwar mögen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von Arbeitnehmern bzw. deren Einsatz dazu führen, dass der Arbeitgeber gehindert ist, Mitarbeiter i.S.v. § 5 Absatz 1 BetrVG ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats zu beschäftigen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt aller BAG, Beschluss vom 22.10.2019, a.a.O.).

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Auszug aus ArbG Hamm, 04.05.2020 - 2 BVGa 2/20
    Der Anspruch des Betriebsrats ergibt sich als Unterlassungsanspruch unmittelbar aus § 87 BetrVG und als Durchführungs- und Erfüllungsanspruch aus der abgeschlossenen Betriebsvereinbarung Kurzarbeit (vgl. BAG, Beschlüsse vom 30.03.2018 - 1 ABR 70/16, Rd.-Nr. 26 und 22.10.2019 - 1 ABR 17/18).Die Betriebsparteien haben eine Betriebsvereinbarung Kurzarbeit geschlossen.
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Rechtsprechung
   ArbG Duisburg, 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20   

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https://dejure.org/2020,30056
ArbG Duisburg, 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,30056)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,30056)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 2 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,30056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Duisburg, 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20
    Aus der in § 19 WO normierten Pflicht des Betriebsrats, die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren, ergibt sich jedoch grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die Wahlakten (BAG 27.07.2005 - 7 ABR 54/04).

    Das Recht des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl besteht nicht nur während eines Wahlanfechtungsverfahrens oder während der Dauer der Anfechtungsfrist (BAG 27.07.2005 - 7 ABR 54/04).

    Denn das Recht auf Einsichtnahme in die Wahlakten soll die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und damit die Feststellung etwaiger Verstöße gegen Wahlvorschriften gerade ermöglichen (BAG 27.07.2005 - 7 ABR 54/04).

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20

    Betriebsratswahl - Einsicht in die Wahlakten - Vollstreckung

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 19.05.2020 - 2 BVGa 2/20 - wird zurückgewiesen.
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   ArbG Minden, 20.05.2020 - 2 BVGa 2/20   

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https://dejure.org/2020,12389
ArbG Minden, 20.05.2020 - 2 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,12389)
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