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   OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99   

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OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99 (https://dejure.org/2000,9468)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.01.2000 - 2 Bs 344/99 (https://dejure.org/2000,9468)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. Januar 2000 - 2 Bs 344/99 (https://dejure.org/2000,9468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; HBauO § 69
    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes; Erlöschen einer Nutzungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlöschen einer bauaufsichtlichen Nutzungsgenehmigung auch ohne ausdrückliche Aufhebung durch die Bauaufsichtsbehörde bei Verzicht des Berechtigten auf die Genehmigung; Gegenständliche Abgrenzung eines in mehreren Gebäuden betriebenen Beherbergungsbetriebs bei ...

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1840
  • ZfBR 2001, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.07.1979 - VI A 124/78

    Maßgeblichkeit der Einhaltung der Mindestanforderungen an die lichte Höhe i.S.d.

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99
    Wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei, wie sich der Betrieb auf seine Umgebung auswirkt und welche Störungen von ihm ausgehen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.1.1997 - 8 S 3167/96 - OVG Lüneburg, Urtil vom 20.5.1987, BRS 47 Nr. 37; Urteil vom 17.7.1979, BRS 35 Nr. 49).

    Damit ist bei der Frage, ob nennenswerte Störungen der Wohnruhe zur Unzulässigkeit des Vorhabens führen können, zu berücksichtigen, dass es am Rande des reinen Wohngebiets im Blockinnenbereich liegt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17.7.1979, BRS 35 Nr. 49).

  • OVG Hamburg, 25.01.1999 - 2 Bs 11/99
    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99
    Der Senat hält an seiner bereits im Beschluss vom 25. Januar 1999 (2 Bs 11/99) geäußerten und näher begründeten Auffassung fest, dass planungsrechtlich der Gebäudekomplex auf dem Grundstück Sch.-Landstraße als Einheit zu betrachten ist und somit das vordere und das hintere Gästehaus gemeinsam den hier rechtlich zu würdigenden Beherbergungsbetrieb darstellen.

    Maßgebend ist, wie bereits in dem Beschluss vom 25. Januar 1999 (2 Bs 11/99) ausgeführt worden ist, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordnet.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 3 S 1120/92

    Anspruch des Bauherrn auf Bescheidung des Nachbarwiderspruchs; Erlöschen der

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99
    Denn die auf Antrag erteilte Genehmigung unterliegt grundsätzlich der Disposition des Berechtigten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.1993, NVwZ 1995, 280 f.; BVerwG, Urteil vom 15.12.1989, DVBl 1990, 427, 428 zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 3167/96

    Zulässigkeit eines Hotel garni im reinen Wohngebiet - kleiner Betrieb des

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99
    Wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei, wie sich der Betrieb auf seine Umgebung auswirkt und welche Störungen von ihm ausgehen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.1.1997 - 8 S 3167/96 - OVG Lüneburg, Urtil vom 20.5.1987, BRS 47 Nr. 37; Urteil vom 17.7.1979, BRS 35 Nr. 49).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99
    Zwar gehören zu den nachbarschützenden Gebietsvorschriften auch die Festsetzungen nach § 12 Abs. 2 BauNVO (BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 157), die vorgesehene Anzahl der Tiefgaragenplätze übersteigt aber nicht den gebietsbezogenen Bedarf.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99
    Denn die auf Antrag erteilte Genehmigung unterliegt grundsätzlich der Disposition des Berechtigten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.1993, NVwZ 1995, 280 f.; BVerwG, Urteil vom 15.12.1989, DVBl 1990, 427, 428 zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung).
  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99
    Mit der Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "klein" soll eine Konkretisierung im Einzelfall unter Bezug auf das im Bebauungsplan festgesetzte Gebiet ermöglicht werden (BVerwG, Beschluss vom 27.11.1987, UPR 1988, 149 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.05.1987 - 1 A 124/86

    Bauplanungsrecht: Begriff der "Ferienwohnung" i.S. von 3 Abs. 3 BauNVO

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99
    Wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei, wie sich der Betrieb auf seine Umgebung auswirkt und welche Störungen von ihm ausgehen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.1.1997 - 8 S 3167/96 - OVG Lüneburg, Urtil vom 20.5.1987, BRS 47 Nr. 37; Urteil vom 17.7.1979, BRS 35 Nr. 49).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Die kleinen Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden dadurch gekennzeichnet, dass sie sich der Vermietung von Wohnräumen annähern, baulich zumeist nicht besonders in Erscheinung treten und in Folge dessen auch den Charakter des reinen Wohngebietes nicht beeinflussen (vgl. OVG Hamburg B. v. 07.01.2000 - 2 Bs 344/99 - BRS 63 Nr. 68 = Juris Rn. 7; vgl. a. VGH Kassel B. v. 24.01.2007 - 4 TG 2870/06 - BRS 71 Nr. 53 = Juris Rn. 4 sowie zur Bedeutung der Bettenzahl VGH Mannheim U. v. 31.01.1997 - 8 S 3167/96 - BRS 59 Nr. 58 = Juris Rn. 17; zum Begriff des "wohnartigen (Gewerbe-)Betriebs" vgl. Schiller in Gelzer Bauplanungsrecht Rn. 1546 u. Jäde BauNVO § 3 Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15

    Baugenehmigung; Beherbergungsbetrieb; formelle Illegalität; Hostel; klein;

    Die nähere Bestimmung kann daher nur anhand der konkreten Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes und der Umstände des jeweiligen Einzelfalls vorgenommen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2000 - 2 Bs 344/99 -, juris Rn. 7 = BauR 2000, 1840; OVG Schleswig, Beschl. v. 24.7.2008 - 1 MB 11/08 -, juris Rn. 28 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 14 S 1655/23

    Was ist ein "kleiner" Betrieb des Beherbergungsgewerbes?

    Letztere kann beispielsweise an einer vielbefahrenen Durchgangsstraße oder am Rande des reinen Wohngebiets weniger ins Gewicht fallen als inmitten eines ruhigen Wohnviertels (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 07.01.2000 - 2 Bs 344/99 - BauR 2000, 1840; Hornmann in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, 35. Ed., § 3 Rn. 172; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 151. EL, § 3 BauNVO Rn. 78).
  • OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung dreier Wohngebäude in ein

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  • VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 6166/18

    Aufenthaltsraum; Fenster; notwendiges Fenster; Schlafbox

    Die Nutzungsform eines Beherbergungsbetriebs kann kein auf Dauer angelegter Wohnungsersatz sein, weil es an der Möglichkeit einer eigenständigen Haushaltsführung fehlt (vgl. HbgOVG, Beschluss vom 07.01.2000 - 2 Bs 344/99 -, BauR 2000, 1840).
  • VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08

    Kindertagesstätte in besonders geschütztem Wohngebiet

    Danach wurden Beherbergungsbetriebe - je nach den sonstigen Umständen - bis zu einer maximalen Bettenanzahl zwischen 20 und 30 (bzw. 10 bis 20 Zimmern) noch als "klein" und damit in einem allgemeinen bzw. nicht besonders geschütztem Wohngebiet als zulässig angesehen (HmbOVG, Beschluss vom 07.01.2000 - 2 Bs 344/99 - Juris: 10 Zimmer noch klein aber 18 bis 24 Betten nicht mehr klein; VG Hamburg, Urteil vom 13.12.2006 - 9 K 1425/04 - n.V.: 20 Zimmer nicht mehr klein; BVerwG, Beschluss vom 27.11.1987, DÖV 1988, 382: 30 Betten im reinen Wohngebiet nicht mehr klein).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08

    Einstufung eines Beherbergungsbetriebes in einem reinen Wohngebiet als "klein";

    Die Bestimmung dessen, was (noch) als "klein" im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO einzustufen ist, hat anhand der Festsetzungen des Bebauungsplans und der Umstände des konkreten Einzelfalls zu erfolgen (OVG Hamburg, Beschl. v. 07.01.2000, 2 Bs 344/99, NordÖR 2000, 430/431 [Ls. 3]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 7 B 785/03

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Einhaltung der Nachbarrechte; Rechtmäßigkeit

    vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1997 - 8 S 3167/96 - BRS 59 Nr. 58 bzw. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Januar 2000 - 2 Bs 344/99 - BRS 63 Nr. 68, die ein Hotelgarni mit knapp unter 20 Betten bzw. einen Beherbergungsbetrieb mit 10 zumeist als Einzelzimmer belegten Gästezimmern sogar noch als "kleine" Betriebe des Beherbergungsgewerbes gewertet haben, die nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO sogar in reinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig sind.
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