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   BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10   

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BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10 (https://dejure.org/2012,4979)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.2012 - 2 BvC 2/10 (https://dejure.org/2012,4979)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 (https://dejure.org/2012,4979)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • DFR

    Bundesverfassungsrichterwahl

  • openjur.de

    Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG; § 6 BVerfGG
    Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den Wahlausschuss des Deutschen Bundestages erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch Wahlausschuss des Bundestags gem § 6 BVerfGG verfassungsgemäß - Entscheidung über Besetzungsrüge unter Mitwirkung der hiervon betroffenen Richterinnen und Richter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 94 Abs 1 S 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 6 Abs 1 BVerfGG, § 6 Abs 2 BVerfGG, § 6 Abs 5 BVerfGG
    Indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch Wahlausschuss des Bundestags gem § 6 BVerfGG verfassungsgemäß - Entscheidung über Besetzungsrüge unter Mitwirkung der hiervon betroffenen Richterinnen und Richter - teilweise Einstellung des Wahlprüfungsverfahren bzgl der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 94 Abs 1 S 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 6 Abs 1 BVerfGG, § 6 Abs 2 BVerfGG, § 6 Abs 5 BVerfGG
    Indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch Wahlausschuss des Bundestags gem § 6 BVerfGG verfassungsgemäß - Entscheidung über Besetzungsrüge unter Mitwirkung der hiervon betroffenen Richterinnen und Richter - teilweise Einstellung des Wahlprüfungsverfahren bzgl der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der indirekten Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den Deutschen Bundestag gem. § 6 BVerfGG

  • rewis.io

    Indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch Wahlausschuss des Bundestags gem § 6 BVerfGG verfassungsgemäß - Entscheidung über Besetzungsrüge unter Mitwirkung der hiervon betroffenen Richterinnen und Richter - teilweise Einstellung des Wahlprüfungsverfahren bzgl der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 6
    Verfassungsmäßigkeit der indirekten Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den Deutschen Bundestag gem. § 6 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de

    Indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch Wahlausschuss des Bundestags gem § 6 BVerfGG verfassungsgemäß - Entscheidung über Besetzungsrüge unter Mitwirkung der hiervon betroffenen Richterinnen und Richter - teilweise Einstellung des Wahlprüfungsverfahren bzgl der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den Wahlausschuss des Deutschen Bundestages erfolglos

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht erklärt sich selbst für verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wahl der Bundesverfassungsrichter

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG weist Besetzungsrüge zurück - Wahl der Verfassungsrichter durch Wahlausschuss des Bundestags verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den Wahlausschuss des Deutschen Bundestages erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wahl der Bundesverfassungsrichter durch Wahlausschuss des Deutschen Bundestages nicht verfassungswidrig - Gründe für Wiederholung der Wahl oder Neuverteilung der Sitze nicht ersichtlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wahl der Bundesverfassungsrichter: Keine Entscheidung von erheblicher Tragweite?

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Die indirekte Wahl von Bundesverfassungsrichtern durch einen Wahlausschuss verfassungskonform

Sonstiges (5)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Reform des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.07.2012)

    Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Lammert stichelt gegen Karlsruhe

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.07.2012)

    Lammert will Wahl der Verfassungsrichter ändern // Plenum des Bundestags soll über Richter abstimmen

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den Wahlausschuss des Bundestages vor dem Hintergrund der parlamentarischen Repräsentationsfunktion" von RRef Eva Marie Schnelle, NVwZ 2012, 1597 - 1599

Papierfundstellen

  • BVerfGE 131, 230
  • NVwZ 2012, 967
  • DÖV 2012, 733
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10

    "Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Beschwerdeführer die Wahlprüfungsbeschwerde im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht durch das Urteil vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. - ausgesprochene Nichtigerklärung von § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 424, bereinigt Bundesgesetzblatt I Seite 555), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (Bundesgesetzblatt I Seite 394), für erledigt erklärt hat.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel festgestellt hat (Urteil vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, EuGRZ 2011, S. 621), erstrebt der Beschwerdeführer nunmehr noch die Wiederholung der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland, hilfsweise die Neuverteilung der Sitze des auf die Bundesrepublik entfallenden Abgeordnetenkontingents unter Einbeziehung der bisher wegen der Sperrklausel nicht berücksichtigten Wahlvorschläge.

    Im Urteil vom 9. November 2011 (a.a.O., S. 633 f. ) hat der Senat ausgeführt, die Ungültigerklärung einer Wahl und ihre Wiederholung kämen nur in Betracht, wenn ein erheblicher Wahlfehler von solchem Gewicht vorliege, dass der Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene.

    Betroffen wäre insbesondere die Zusammenarbeit der Abgeordneten in den Fraktionen und Ausschüssen (Urteil vom 9. November 2011, a.a.O., S. 634 ).

    Doch kommt sie nicht in Betracht, weil die Geltung der Sperrklausel zu strategischem Wahlverhalten geführt und sich daher auf das Gesamtwahlergebnis in nicht bestimmbarem Umfang ausgewirkt haben kann (BVerfG, Urteil vom 9. November 2011, a.a.O., S. 633 f. ).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Dies setzt gleiche Mitwirkungsbefugnisse aller Abgeordneten voraus, zu denen das Recht zählt, sich an den vom Parlament vorzunehmenden Wahlen zu beteiligen (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495, 496 f. m.w.N.).

    Einen derartigen Grund kann die Wahrung der Vertraulichkeit einer Angelegenheit bilden (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012, a.a.O., S. 499 f., 501 f. ).

    Zudem dürfen die Informations- und Unterrichtungsmöglichkeiten für die nicht beteiligten Abgeordneten nicht über das unabdingbar notwendige Maß hinaus beschränkt werden (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012, a.a.O., S. 499 f., 503 ).

    Auf dieses Verfahren darf der Gesetzgeber zur Sicherung der Spiegelbildlichkeit grundsätzlich zurückgreifen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012, a.a.O., S. 500 ), und es ist nicht ersichtlich, warum hier anderes gelten könnte.

  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Dies gilt auch dann, wenn die Ordnungsgemäßheit seiner Wahl in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 40, 356; 65, 152).

    Etwaigen Zweifeln hätte das Bundesverfassungsgericht jedenfalls in der Entscheidung des Zweiten Senats vom 3. Dezember 1975 (BVerfGE 40, 356) zur Wiederwahl des Bundesverfassungsrichters Dr. Zeidler, der vom Bundestag berufen worden war, Ausdruck verleihen müssen.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass eine unter Verstoß gegen Wahlrechtsgrundsätze gewählte Volksvertretung keinen Bestandsschutz beanspruchen könne, lässt er außer Acht, dass es bei der Entscheidung darüber, welche Folgerungen aus einem Wahlfehler zu ziehen sind, nicht allein darum geht, eine den Wahlrechtsgrundsätzen entsprechende Zusammensetzung der Volksvertretung herbeizuführen, sondern auch um die Erhaltung der Funktions- und Handlungsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 103, 111 ).
  • BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88

    Unmitelbare Betroffenheit von Rundfunkteilnehmern durch die Zusammensetzung eines

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Indes sind hier mit vier Senatsmitgliedern derart viele Richter betroffen, dass die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Senatsbesetzung der Frage nach der ordnungsgemäßen Einrichtung eines Spruchkörpers gleichzusetzen ist, über die dieser selbst befindet (vgl. zur Kammerbesetzung BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 1989 - 1 BvR 268/88 -, NJW 1990, S. 39, und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1989 - 2 BvR 1484/88 -, NJW 1990, S. 39).
  • BVerfG, 26.06.1989 - 2 BvR 1484/88

    Kammer - Besetzung - Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Indes sind hier mit vier Senatsmitgliedern derart viele Richter betroffen, dass die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Senatsbesetzung der Frage nach der ordnungsgemäßen Einrichtung eines Spruchkörpers gleichzusetzen ist, über die dieser selbst befindet (vgl. zur Kammerbesetzung BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 1989 - 1 BvR 268/88 -, NJW 1990, S. 39, und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1989 - 2 BvR 1484/88 -, NJW 1990, S. 39).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Zwar erfolgt die Feststellung der richtigen Besetzung eines erkennenden Gerichts regelmäßig ohne Beteiligung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGE 82, 286 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
    Mit der Nichtigerklärung der Sperrklausel ist insoweit das objektive Interesse an der Fortführung des Verfahrens (vgl. hierzu BVerfGE 122, 304 ) entfallen.
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Es ist zu beachten, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder wahrnimmt (BVerfGE 130, 318 ; vgl. auch schon BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; ferner BVerfGE 131, 230 ).

    Soweit Abgeordnete durch die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf einen beschließenden Ausschuss von der Mitwirkung an der parlamentarischen Entscheidungsfindung ausgeschlossen werden, ist dies nur zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang und unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfGE 131, 230 ).

    Es bedarf eines besonderen Grundes, der durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht ist, das der Gleichheit der Abgeordneten die Waage halten kann (vgl. BVerfGE 131, 230 ; 137, 185 ).

    Auch Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; vgl. auch BVerfGE 131, 230 ).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Seine Repräsentationsfunktion nimmt der Deutsche Bundestag grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahr, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ; 131, 230 ; 131, 152 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015, a.a.O., Rn. 91), nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit.
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Vorkehrungen zur Geheimhaltung und die Entscheidung, nur ein sehr kleines parlamentarisches Gremium mit Beratungsgegenständen aus einem vertraulichen Bereich zu befassen, können daher verfassungsrechtlich zulässig sein, obgleich damit erhebliche Beschränkungen des Zugangs der meisten Abgeordneten zu diesen Informationen verbunden sind (BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; 131, 230 ).

    Andererseits ist zu beachten, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder wahrnimmt (BVerfGE 130, 318 ; vgl. auch schon BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; ferner BVerfGE 131, 230 ).

    Soweit Abgeordnete durch die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf einen beschließenden Ausschuss von der Mitwirkung an der parlamentarischen Entscheidungsfindung ausgeschlossen werden, ist dies nur zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang und unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 131, 230 ).

    Es bedarf eines besonderen Grundes, der durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht ist, das der Gleichheit der Abgeordneten die Waage halten kann (BVerfGE 131, 230 ).

    Auch Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten zu rechtfertigen (BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; vgl. auch BVerfGE 131, 230 ).

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

    Deshalb muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln (BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 131, 230 ; 135, 317 ).

    Dies erfordert eine möglichst getreue Abbildung der Stärke der im Plenum vertretenen Fraktionen (Grundsatz der Spiegelbildlichkeit; BVerfGE 130, 318 ; 131, 230 ).

    Dem ist grundsätzlich dadurch Rechnung zu tragen, dass die Repräsentation in die Ausschüsse vorverlagert wird, wenn dort der Sache nach die Entscheidungen fallen (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 70, 324 ; 130, 318 ; 131, 230 ).

    Soweit Abgeordnete durch die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf einen Ausschuss von der Mitwirkung an der parlamentarischen Entscheidungsfindung ausgeschlossen werden, ist dies nur zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang und unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. etwa BVerfGE 130, 318 ; 131, 230 ).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine Befugnis zur Überprüfung seiner ordnungsgemäßen Besetzung nicht aus seiner Eigenschaft als Verfassungsorgan abgeleitet, sondern sich hierzu aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet gesehen (vgl. BVerfGE 65, 152 ; 131, 230 ).
  • StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466

    1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des

    In seinem Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 - habe es festgestellt, dass es sich bei Zweifeln an der Gültigkeit der Wahl eines Teils der Richterschaft der Sache nach "nicht um einen Befangenheitsantrag", sondern um eine Besetzungsrüge handele, über die der gesamte Senat zu befinden habe.

    - BVerfGE 131, 230 [233] -.

    Dem stehen weder der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 - (BVerfGE 131, 230) noch der Beschluss des Staatsgerichtshofs vom 10. Januar 1990 - P.St. 1081 - (StAnz. 1990, 277) oder sonstige allgemeine Erwägungen entgegen.

    - BVerfGE 131, 230 [233] -.

    - Vgl. in diesem Zusammenhang jedoch BVerfGE 131, 230 [233], wonach die Anzahl der betroffenen Mitglieder einen der institutionellen Fehlbesetzung vergleichbaren Fall begründen soll -.

    Für die Überprüfung seiner eigenen Besetzung verweist das Bundesverfassungsgericht jedoch unter Bezugnahme auf die oben zitierten Entscheidungen (BVerfGE 65, 152 [154]; 131, 230 [233]) ausdrücklich auf die Gewährleistung des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Wegweisend ist hier der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 (Az.: 2 BvC 2/10; BVerfGE 131, 230-239).

    - Vgl. BVerfGE 65, 152 [154]; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 BvC 2/10 -, NVwZ 2012, 967 [968] -.

    -, NVwZ 1989, 141, alle zur Wahl der ehrenamtlichen Richter; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, - 2 BvC 2/10 -, NVwZ 2012, 967 [969], zur Wahl der Bundesverfassungsrichter; BGH, Beschluss vom 26.04.2005,.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17

    Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter

    Aus diesem Grunde muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln (vgl. entspr. BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 [222]; Urteil vom 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 -, BVerfGE 84, 304 [323]; Beschluss vom 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, BVerfGE 96, 264 [282]; Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02 -, BVerfGE 112, 118 [133]; Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [354]; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 -, BVerfGE 131, 230 [235]; Urteil vom 18. März 2014 - 2 BvE 6/12 -, BVerfGE 135, 317 [396], Rn. 153; Urteil vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, BVerfGE 140, 115 [151], Rn. 93).

    Die Spiegelung erfordert eine Besetzung der Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Plenum, d.h. entsprechend dem proportionalen Anteil der Fraktionen an Abgeordnetenmandaten im Plenum (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [354]; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 -, BVerfGE 131, 230 [235]; Urteil vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, BVerfGE 140, 115 [151], Rn. 93).

    bb) Der aus Art. 79 Abs. 2 Satz 2 LV abgeleitete Spiegelbildlichkeitsgrundsatz erfordert eine möglichst getreue Abbildung der Stärke der im Plenum vertretenen Fraktionen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [354]; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 -, BVerfGE 131, 230 [235]; BVerfG, Urteil vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, BVerfGE 140, 115 [151], Rn. 93).

    Dies gilt für das Höchstzahlverfahren nach d"Hondt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 -, BVerfGE 131, 230 [236], Rn. 15; Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [355], Rn. 129; vgl. auch eingehend BayVerfGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - Vf. 16-VII-08 -, NVwZ-RR 2010, 257 [258 ff.]) sowie für das Verfahren Hare-Niemeyer und das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, BVerfGE 96, 264 [283]; Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [354 f.], Rn. 129).

    Die Funktionsinteressen des Parlaments sind damit - bei "normalen" Fachausschüssen (vgl. zu diesbezüglichen Einschränkungen näher C.I.2.b)) - generell schon der erforderliche "besondere Grund" von verfassungsrechtlichem Gewicht, das "der Gleichheit der Abgeordneten die Waage halten kann" und damit Abweichungen von der exakten Gleichheit rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 -, BVerfGE 131, 230 [235]; s. auch Ingold, Das Recht der Oppositionen, 2015, S. 381).

    Es handelt sich um ein anerkanntes und verfassungsrechtlich zulässiges Zählverfahren, das der Verwirklichung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 -, BVerfGE 131, 230 [236], Rn. 15; Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [355], Rn. 129; eingehend BayVerfGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - Vf. 16-VII-08 -, NVwZ-RR 2010, 257 [258 ff.]; s. auch oben C.I.2.a)cc)(1)).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des

    Grundsätzlich muss jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 131, 230 ; 135, 317 ; 140, 115 ).

    Dies erfordert eine möglichst getreue Abbildung der Stärke der im Plenum vertretenen Fraktionen (Grundsatz der Spiegelbildlichkeit; vgl. BVerfGE 130, 318 ; 131, 230 ; 140, 115 ).

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer

    Demgemäß ist der Ausschluss der Abgeordneten von Entscheidungen durch Einrichtung eines plenarersetzenden Ausschusses nur zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfGE 131, 230 ; 137, 185 ).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische

    Die Bildung eines möglichst kleinen Gremiums, dessen Zusammensetzung durch Persönlichkeitswahl bestimmt wird, ohne dass gleichzeitig die Opposition übergangen wird, kann vielmehr gerade aus Geheimhaltungsgründen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 70, 324, 359; E 96, 264, 281; E 112, 118, 140 f; E 130, 318, 358 f; E 131, 230, 235; SächsVerfGH LVerfGE 4, 287, 297; BayVerfGH NVwZ 2002, 1372, 1374).

    Es hat sich wiederholt und ausführlich zu den den Fraktionen bei Wahlen und bei der Besetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien des Bundestages zugewiesenen Rechten geäußert (BVerfGE 38, 256, 276; E 77, 1, 39 ff; E 80, 188, 217 ff; E 84, 304, 322 ff; E 96, 264, 278 ff; E 112, 118, 135 ff; E 130, 318, 354; E 131, 230, 254; E 135, 317, 396; BVerfG, Urt. v. 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, Rn. 91 ff, juris).

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16

    Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren

  • BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und

  • BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19

    Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer

  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Gegenstandswertfestsetzung in Sachen "Anleihenkaufprogramm der EZB"

  • BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20

    Offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche und erfolglose

  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2137/23

    Ordnungsgemäße Besetzung der Kammer und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15
  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14

    Besetzungsrüge und Antrag auf Richterablehnung sowie Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvR 3/21

    2. Kammer des Zweiten Senats ordnungsgemäß besetzt und Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.09.2021 - 2 BvR 966/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung und

  • BVerfG, 17.01.2023 - 1 BvR 2279/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde und

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 60/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs

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