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   BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79   

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BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79 (https://dejure.org/1981,101)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1981 - 2 BvE 1/79 (https://dejure.org/1981,101)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1981 - 2 BvE 1/79 (https://dejure.org/1981,101)
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Kleine Anfrage zur NPD

Art. 21 GG, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 64 BVerfGG, unzulässige Organklage einer von einer parlamentarischen Anfrage betroffenen Partei

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    NPD

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 64 Abs. 1; GG Art. 21
    Parlamentarische Anfrage und deren Beantwortung als Gegendstand eines Organstreitverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Organklage - Politische Partei - Verstoß der Bundesregierung - Kleine Anfrage - Behauptung verfassungsfeindlicher Ziele

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 1
  • NJW 1981, 1359
  • DÖV 1981, 533
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Der Umfang der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wird im Verfahren der Organklage durch den -- hier frist- und formgerechten -- Antrag bestimmt (BVerfGE 40, 287 [290]; 24, 252 [257 f.]).

    Soweit die Antragstellerin sich für die Zulässigkeit ihres Antrages unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1975 -- 2 BvE 1/75 -- (BVerfGE 40, 287) auf eine angebliche Verletzung des Willkürverbots beruft, fehlt es schon an einem substantiierten Vortrag.

  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 347 [366]).

    Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen dienen ebenso wie mündliche Antworten auf Fragen in der Fragestunde des Bundestages (vgl. BVerfGE 13, 123 [125]) dazu, dem einzelnen Abgeordneten die für seine Tätigkeit nötigen Informationen auf rasche und zuverlässige Weise zu verschaffen.

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Der Umfang der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wird im Verfahren der Organklage durch den -- hier frist- und formgerechten -- Antrag bestimmt (BVerfGE 40, 287 [290]; 24, 252 [257 f.]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Die Anerkennung der politischen Parteien als verfassungsrechtliche Institutionen hat zur Folge, daß sie eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein anderes Verfassungsorgan nur im Wege der Organklage geltend machen können (vgl. BVerfGE 4, 27; 27, 10 [17]).
  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Die Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Verfassungsorganen (BVerfGE 15, 298 [303]; 43, 142 [148]).
  • BVerfG, 30.06.1953 - 2 BvE 1/52

    Kehler Hafen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 347 [366]).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvH 1/67

    Subsidiäre Zuständigkeit des BVerfG für landesrechtliche Organstreitigkeit

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Die Anerkennung der politischen Parteien als verfassungsrechtliche Institutionen hat zur Folge, daß sie eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein anderes Verfassungsorgan nur im Wege der Organklage geltend machen können (vgl. BVerfGE 4, 27; 27, 10 [17]).
  • BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53

    Bundesbankgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 347 [366]).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Die Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Verfassungsorganen (BVerfGE 15, 298 [303]; 43, 142 [148]).
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
    Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 347 [366]).
  • Drs-Bund, 09.11.1978 - BT-Drs 8/2268
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Wenn die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Themen der Welthandelsrunden und die vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien (Art. 218 Abs. 2 AEUV) unterrichtet und ihm dadurch die Prüfung der Einhaltung des Integrationsprogramms durch die Europäische Union und die Kontrolle der Tätigkeit der Bundesregierung ermöglicht, handelt es sich nicht nur um die selbstverständliche Wahrnehmung ihrer allgemeinen Informationsaufgabe (vgl. BVerfGE 57, 1 ; 70, 324 ; 105, 279 ; 110, 199 ); sie ist hierzu angesichts der gemeinsamen Integrationsverantwortung und der gewaltenteilenden Aufgabendifferenzierung unter den Verfassungsorganen auch verfassungsrechtlich verpflichtet.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Das Grundgesetz geht aber stillschweigend von entsprechenden Kompetenzen aus, so etwa in den Normen über die Bildung und Aufgaben der Bundesregierung (Art. 62 ff. GG) oder über die Pflicht der Bundesregierung, den Bundestag und seine Ausschüsse zu unterrichten; Gleiches gilt für die Verpflichtung der Regierung und ihrer Mitglieder, dem Bundestag auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und seinen Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. zu Letzterem BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Das Grundgesetz geht aber stillschweigend von entsprechenden Kompetenzen aus, so etwa in den Normen über die Bildung und Aufgaben der Bundesregierung (Art. 62 ff. GG) oder über die Pflicht der Bundesregierung, den Bundestag und seine Ausschüsse zu unterrichten; Gleiches gilt für die Verpflichtung der Regierung und ihrer Mitglieder, dem Bundestag auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und seinen Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. zu Letzterem BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ).

    Informationen unterliegen wie jedes Staatshandeln dem Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1 ).

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