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   BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91   

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BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,317)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,317)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,317)
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Funktionenbezogene Abgeordnetenentschädigung Thüringen

Parlamentsautonomie, Art. 38 GG, Art. 48 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • DFR

    Funktionszulagen

  • openjur.de

    Artt. 38 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG; § 5 Abs. 2 Satz 1 ThuerAbgG
    Zur Verfassungswidrigkeit der Gewährung von Funktionszulagen für Abgeordnete; Freiheit des Mandats

  • Bundesverfassungsgericht

    Gewährung von Funktionszulagen für Fraktionsvorsitzende verfassungsgemäß - Zulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen und Ausschussvorsitzende hingegen mit der Freiheit des Mandats und dem Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    Parlament - Parlamentsautonomie - Entschädigung - Einkommen - Landtag - Wahlrechtsgrundsatz - Freie Wahl - Mandatsfreiheit

  • Judicialis

    ThürAbgG § 5; ; ThürAbgG § 5 Abs. 2; ; ThürAbgG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; ThürAbgG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; ThürAbgG § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2; ; ThürAbgG § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3; ; Vorlä... ufige Landessatzung für das Land Thüringen § 2 Abs. 1; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 2 Absatz 1 Satz 2; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 9 Abs. 4; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 9; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 2; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 17; ; Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen § 3; ; BVerfGG § 71 Abs. 1 Nr. 3; ; BVerfGG § 72 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 38 ff.; ; GG Art. 48 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4, 3. Fall; ; GG Art. 100 Abs. 3; ; GG Art. 40 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen mit Einkommenscharakter für Abgeordnete mit besonderen Funktionen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig

  • bayrvr.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes (BayFraktG) eingebracht

Besprechungen u.ä. (3)

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeordnetenentschädigung - Funktionszulagen

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 28 Abs. 1 Satz 1 u. 2, 38 Abs. 1, 48 Abs. 3 GG; § 5 Abs. 2 ThürAbgG
    Abgeordnetenentschädigung/Funktionszulagen

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diätenerhöhung

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Diätenerhöhung im Bundestag - Staatsrechtler haben Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 224
  • NJW 2000, 3771
  • NJ 2000, 590
  • DVBl 2000, 1600
  • DÖV 2000, 1047
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Die Zahlung von Zusatzentschädigungen an andere Abgeordnete verletze sie in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung, missachte zugleich das grundsätzliche Zulagenverbot im Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296 ff.) und bewirke eine ungerechtfertigte Privilegierung von etwa einem Drittel der Thüringer Landtagsabgeordneten.

    Das liegt angesichts der vom Senat im Diäten-Urteil geäußerten Auffassung nicht fern, der zufolge Funktionszulagen als Teil der Abgeordnetenentschädigung zu begreifen und dem formalen Gleichheitssatz unterworfen sind (vgl. BVerfGE 40, 296 ).

    Die für diese eingeräumten Zusatzentschädigungen haben ihre Grundlage nicht in dem Mandat, sondern in besonderen Wahl- und Bestellungsakten des Parlaments (Sondervotum Seuffert - BVerfGE 40, 296 ).

    Denn nur dann könnten die Abgeordneten praktisch als Vertreter des ganzen Volkes gelten, wenn Vertreter aus allen Schichten des Volkes Abgeordnete sein können (vgl. BVerfGE 40, 296 und insoweit übereinstimmend BayVerfGH 35, 148 ).

    Die der Bedeutung des Amtes angemessene Entschädigung soll dem Abgeordneten ermöglichen, als Vertreter des ganzen Volkes frei von wirtschaftlichen Zwängen zu wirken (vgl. BVerfGE 40, 296 ).

    Der Landtag handelt innerhalb seines ihm verfassungsrechtlich zustehenden Rechts zur Selbstorganisation und überschreitet nicht seinen Gestaltungsspielraum, wenn er in seinem Binnenbereich die Funktionsstellen für Fraktionsvorsitzende schafft und sie mit einer zusätzlichen Abgeordnetenentschädigung bedenkt, die nicht von dem Gedanken des Aufwendungsersatzes geleitet ist (im Ergebnis anders insoweit BVerfGE 40, 296 ).

    Mit der Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen und Ausschussvorsitzende wäre das Tor geöffnet zu einem differenzierten, Abhängigkeiten erzeugenden oder verstärkenden Entschädigungssystem, das der Senat bereits im Urteil vom 5. November 1975 als unvereinbar mit dem Grundsatz der Abgeordnetengleichheit angesehen hat (vgl. BVerfGE 40, 296 ).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Doch gehört dazu auch die Befugnis, sich selbst zu organisieren und sich dadurch in Stand zu setzen, seine Aufgaben zu erfüllen (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

    Das Bundesverfassungsgericht zählt zu den Regelungsgegenständen des Selbstorganisationsrechts die Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens, soweit es nicht in der Verfassung selbst geregelt ist, sowie die Funktion, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse, die Wahrnehmung von Initiativ-, Informations- und Kontrollrechten, die Bildung und die Rechte von Fraktionen und die Ausübung des parlamentarischen Rederechts (BVerfGE 80, 188 ).

    Dies setzt zum einen die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten im Rahmen der parlamentarischen Arbeit voraus (vgl. BVerfGE 80, 188 ).

    Sie sind als Gliederungen des Bundestags der organisierten Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 und 80, 188 ).

  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Das subsidiäre Landesorganstreitverfahren gewährleistet einen lückenlosen Rechtsschutz für die am Verfassungsleben eines Landes Beteiligten gegen alle Verletzungen ihrer eigenen Rechte aus der Landesverfassung (vgl. BVerfGE 93, 195 ).

    Die Antragsbefugnis im Organstreit ist gegeben, wenn Antragsteller schlüssig behaupten, dass sie und der Antragsgegner an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und dass der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene verfassungsmäßige Rechte und Zuständigkeiten der Antragsteller durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 93, 195 ).

    Schlüssig ist die Behauptung, wenn die Rechtsverletzung nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 93, 195 ).

  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92

    MfS/AfNS-Verzögerungsschaden

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Die Verletzung kann auch im Erlass eines Gesetzes bestehen (vgl. BVerfGE 99, 332 ).

    Anzuknüpfen ist an den Tag, an dem der Landtag das Gesetz beschlossen hat (vgl. BVerfGE 99, 332 ), hier der 30. Januar 1991.

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Der in dieser Norm gewährleistete repräsentative Status der Abgeordneten umfasse das Recht auf gleiche Teilhabe am Prozeß der parlamentarischen Willensbildung (so mit Bezug auf die Abgeordneten des Bundestags BVerfGE 96, 264 ).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Die genannten Grundlagen der repräsentativen Demokratie wirken auch auf das parlamentarische Entscheidungsverfahren ein, indem sie grundsätzlich die Mitwirkung aller Abgeordneten bei der Willensbildung des Parlaments erfordern und bei der Schaffung der äußeren Bedingungen, unter denen die Parlamentsbeschlüsse zustande kommen, Berücksichtigung verlangen (vgl. BVerfGE 44, 308 ).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Demgegenüber habe der parlamentsbezogene Grundsatz, wonach alle Mitglieder des Parlaments einander gleichgestellt seien, seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 84, 304 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Sie sind als Gliederungen des Bundestags der organisierten Staatlichkeit eingefügt (vgl. BVerfGE 20, 56 und 80, 188 ).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Dabei muss in Kauf genommen werden, dass sich solche Regeln unter Umständen ungleichmäßig auswirken (vgl. BVerfGE 10, 4 ).
  • BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92

    Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
    Dies lässt sich nur mit dem Gedanken rechtfertigen, dass nach der grundgesetzlichen Ordnung auch in den - durch das Grundgesetz mitverfassten - Ländern Rechtsschutz für Verfassungsorgane und -organteile notwendig ist, soweit diese zur Wahrnehmung ihrer Funktion des Schutzes bedürfen (vgl. BVerfGE 60, 319 ; 91, 246 ).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81

    Unmittelbare Beteiligung an Rechtsverhältnissen und deren Verletzung im

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvH 6/92

    Landesorganstreit und Rechtsweg im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich (vgl. BVerfGE 121, 266 ); sie repräsentieren zudem das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 102, 224 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Maßgeblich für die Parteifähigkeit von Abgeordneten im Organstreit ist grundsätzlich ihr Status zu dem Zeitpunkt, zu dem sie den Verfassungsstreit anhängig gemacht haben (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 102, 224 ; 108, 251 ; 136, 277 ; 139, 194 ; 140, 115 ) - hier am 18. März 2011.

    a) Das Ausscheiden eines Antragstellers aus dem Deutschen Bundestag führt grundsätzlich zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Organstreitverfahren, wenn und weil sich ein solcher oder ein ähnlicher Streit zwischen den Beteiligten nicht wiederholen kann, es sei denn, dass ein sonstiges schutzwürdiges Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage besteht (vgl. BVerfGE 87, 207 ; vgl. auch BVerfGE 102, 224 ; 119, 302 , allerdings mit der Besonderheit, dass zwischenzeitlich auch die jeweils angegriffene Norm geändert worden war; siehe BVerfGE 136, 190 zum Ausscheiden des Antragsgegners aus dem Bundestag).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Das Grundgesetz statuiert deshalb in den von ihm geregelten Fällen von Maßnahmen gegen Abgeordnete ausdrücklich ein Genehmigungserfordernis für den Zugriff der Exekutive auf einen Abgeordneten (vgl. Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG) und errichtet damit prozedurale Hindernisse, die nicht nur dem Schutz des einzelnen Abgeordneten, sondern, vermittelt durch diesen Schutz, in erster Linie der Wahrung der Parlamentsautonomie dienen (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 104, 310 ).

    Die Bestimmungen über den Status der Bundestagsabgeordneten und die Stellung des Bundestages sind dabei nicht in ihren konkreten Ausgestaltungen, sondern nur in ihren essentiellen, den deutschen Parlamentarismus prägenden Grundsätzen für die Verfasstheit der Länder von Bedeutung (BVerfGE 102, 224 ).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn diese schlüssig dargelegt wurde und nach dem Vortrag möglich erscheint (BVerfGE 93, 195 ; 102, 224 ).

    Hierfür besteht auch kein Bedürfnis, denn Abgeordnete können diese Rechte im Organstreitverfahren selbst geltend machen, auch wenn sie aus dem Bundestag ausgeschieden sind (BVerfGE 4, 144 ; 102, 224 ).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Maßgeblich für die Beurteilung der Parteifähigkeit eines Beteiligten im Organstreit ist grundsätzlich sein Status zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verfassungsstreit anhängig gemacht worden ist (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 102, 224 ; 108, 251 ; 136, 277 ; 139, 194 ; 140, 115 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 162).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Dem dienen die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; ferner BVerfGE 105, 252 ) sowie das freie Mandat der Abgeordneten nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, das die Rückkopplung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus-, sondern bewusst einschließt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ).
  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Die Anforderungen an einen solchen Grund entsprechen denen, die an Differenzierungen innerhalb der Wahlrechtsgleichheit zu stellen sind, weil diese auf der zweiten Stufe der Entfaltung demokratischer Willensbildung, das heißt im Status und der Tätigkeit der Abgeordneten, fortwirkt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ; 130, 318 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann nicht nur ein punktueller Einzelakt (vgl. BVerfGE 93, 195 [203]), sondern auch der Erlass eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; - 4, 144 [148]; - 82, 322 [335]; - 92, 80 [87]; - 102, 224 [234]; 103, 164 [169]) oder die Mitwirkung an einem Normsetzungsakt sein.

    Nur so kann das Parlament möglichst vollständig, das heißt unter aktiver Teilnahme aller Abgeordneten seine Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 56, 396 [405]; s. auch BVerfGE 102, 224 [237]).

    Die der Bedeutung des Amtes angemessene Entschädigung soll dem Abgeordneten ermöglichen, als Vertreter des ganzen Volkes frei von wirtschaftlichen Zwängen zu wirken ("Vollalimentation"; vgl. BVerfGE 40, 296 [315 f.]; - 102, 224 [239]).

    Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann (vgl. BVerfGE 102, 224 [239]; - 112, 118 [135]).

    Wenn der einzelne Abgeordnete im Parlament politischen Einfluss von Gewicht ausüben, wenn er gestalten will, bedarf er der abgestimmten Unterstützung (vgl. BVerfGE 102, 224 [239 f.]; - 112, 118 [135]; - 114, 121 [150]).

    Hierher gehört etwa die systematische Ausdehnung von Funktionszulagen (vgl. BVerfGE 102, 224 [240 f.]).

    Freiheit der Wahl und freies Mandat bilden einen unauflösbaren Zusammenhang, der sich in das parlamentarische Entscheidungsverfahren und die näheren Bestimmungen über den Status des Abgeordneten hinein auswirkt (vgl. BVerfGE 102, 224 [238 f.]; - 112, 118 [134]; vgl. auch BVerfGE 44, 308 [316]).

    So begründen nach der Rechtsprechung des Senats beispielsweise Funktionszulagen die Gefahr, dass Abgeordnete wirtschaftlich auf eine innerparlamentarische Ämterhierarchie angewiesen sind, die sie in verstärkte Abhängigkeit von ihrer Fraktions- und Parteiführung bringt, weil eine unabhängige und ohne Rücksicht auf eigene wirtschaftliche Vorteile getroffene Willensentscheidung mit dem Verlust besonders honorierter parlamentarischer Funktionen sanktioniert werden kann (vgl. BVerfGE 102, 224 [241]).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 30.09.2013 - LVerfG 13/12

    Funktionszulage für Parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224 ff., sogenanntes "Zweites Diätenurteil").

    Hierzu zähle nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 - (BVerfGE 102, 224 ff.) nicht die Funktion einer Parlamentarischen Geschäftsführerin oder eines Parlamentarischen Geschäftsführers.

    (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224 ff., Juris Rn. 32).

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224 ff., Juris Rn. 41; Landtags-Drucksache 15/1500 vom 19. Dezember 2001, S. 32; Steiner, Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewährung von Zulagen an Mitglieder des Bayerischen Landtags mit besonderen Funktionen innerhalb einer Fraktion erstattet im Auftrag der Präsidentin des Bayerischen Landtags, Februar 2012, S. 6).

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000, a.a.O., Juris Rn. 60 f.).

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000, a.a.O., Juris Rn. 49, 63).

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000, a.a.O., Juris Rn. 50 ff.).

    (zum Ganzen im Ergebnis ebenso zu Art. 38 GG: BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000, a.a.O., Juris Rn. 55 und 59 bis 61).

    (vgl. zu diesem Minimierungsgebot BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224 ff., Juris Rn. 60 f., und dazu Landtags Drucksache 15/1500 vom 19. Dezember 2001, S. 34).

    (vgl. zur Bundesebene BVerfG, Urteile vom 5. November 1975, a.a.O., und vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224 ff., Juris Rn. 55).

    Es kann dahinstehen, inwieweit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur damaligen Rechtslage in Thüringen in seinem sogenannten "Zweiten Diätenurteil" vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 - (BVerfGE 102, 224 ff.) auch unter Berücksichtigung von § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) bindende Wirkung zukommen könnte.

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224 ff., Juris Rn. 54).

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000, a.a.O., Juris Rn. 59 f.).

    (BVerfG, Urteile vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 ff., Juris Rn. 109 f. und vom 21. Juli 2000, a.a.O., Juris Rn. 56).

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224 ff., Juris Rn. 55),.

    (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2000, a.a.O. Juris Rn. 62, 69 ff.).

  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Zahlung von Funktionszulagen an stellvertretende

    Nach den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Grundsätzen, die entweder unmittelbar oder entsprechend auch im bremischen Verfassungsrecht gälten, seien alle Abgeordneten formal gleich zu behandeln, damit im Parlament keine Abhängigkeiten der Abgeordneten schaffende Hierarchien entstünden (BVerfGE 102, 224 [239]).

    dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) zugrundeliegenden Streitgegenstand, da es dort - es stand die Rechtslage in Thüringen zur Diskussion - um die Beurteilung einer gesetzlichen Regelung gegangen sei, während hier die Funktionszulagen aus den Fraktionszuschüssen gezahlt würden.

    Andererseits ist insbesondere seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) die Zulässigkeit der Zahlung von Funktionszulagen an andere Personen als die Fraktionsvorsitzenden in eine sehr kontrovers geführte Diskussion geraten.

    Dies jedoch genügt, um die Antragsbefugnis zu bejahen (vgl. auch die Argumentation des HambVerfG, LVerfGE 6, 157 [162 f.]; ferner BVerfGE 102, 224 [232]).

    Die Gleichheit der Abgeordneten bedeutet, daß alle Abgeordneten eines Parlaments die gleichen Rechte und Pflichten haben; dies schließt die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Parlamentsmitglieder bei der Willensbildung des Parlaments mit ein (BVerfGE 80, 188 [218]; 102, 224 [237]).

    Allerdings hat es zugestanden, daß die Schaffung besonders zu entschädigender Funktionsstellen dem parlamentarischen Selbstorganisationsrecht (Parlamentsautonomie) zuzurechnen ist und auch die hierfür gewährten Zusatzentschädigungen nicht auf dem Mandat (und damit dem egalitären Wahlakt des Volkes), sondern auf besonderen Wahl- und Bestellungsakten des Parlaments - oder seiner Gliederungen - beruhen (BVerfGE 102, 224 [236 f.]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet die Parlamentsautonomie ihre Grenzen jedoch in der Mandatsfreiheit und der (egalitär-formalen) Gleichheit des Abgeordneten (BVerfGE 102, 224 [237]).

    Dies aber könne dazu führen, daß parlamentarische Funktionen allein aus ökonomischen Gründen, unabhängig von individuellen politischen Intentionen und Kompetenzen, übernommen, ausgeübt und gegenüber Konkurrenten behauptet würden (BVerfGE 102, 224 [239 f.]).

    Als solche werden sowohl die hervorgehobene politische Bedeutung der (zu entschädigenden) Funktion genannt als auch die Notwendigkeit, die Zahl solcher entschädigungsfähiger Funktionen gering zu halten; denn durch eine Vielzahl solcher Funktionsstellen verstärke sich die Abhängigkeit des Abgeordneten von seiner Gruppe (BVerfGE 102, 224 [240 ff.]).

    Das Bundesverfassungsgericht folgert hieraus (in Erweiterung zu BVerfGE 40, 296 [318]), daß neben dem Parlamentspräsidenten und seinen Stellvertretern auch die Fraktionsvorsitzenden Funktionszulagen erhalten dürfen, schließt dies jedoch für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer und Ausschußvorsitzende aus (BVerfGE 102, 224 [242 ff.]).

    Andernfalls "wäre das Tor geöffnet zu einem differenzierten, Abhängigkeiten erzeugenden und verstärkenden Entschädigungssystem" (BVerfGE 102, 224 [245]).

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat nämlich zu erkennen gegeben, daß es sich sehr wohl bewußt war, daß es in den beiden maßgeblichen Fällen (BVerfGE 40, 296 - Saarland; 102, 224 - Thüringen) die Rechtslage in einem "Vollzeitparlament" zu beurteilen hatte, in dem die Mandatsausübung der - zeitweilige - Hauptberuf ("full-time-job") der Abgeordneten ist.

    Anderen Parlamenten mit anderen Arbeitsbedingungen - wobei ausdrücklich auf die Eigenschaft als Teilzeitparlament abgehoben wird - wird bei der Gestaltung der inneren Ordnung "weitgehende Freiheit" zugestanden (BVerfGE 102, 224 [240]; vgl. auch BVerfGE 40, 296 [314, 329]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend auf die Komplexität der vom Parlament zu regelnden Fragen hingewiesen, deren Lösung unter den Herausforderungen des ökonomischen und technologischen Wandels gesucht werden muß; auch Landesparlamenten wird die schwierige Aufgabe der "Koordinierung von Europa-, Bundes- und Landesrecht" abverlangt (BVerfGE 102, 224 [242 f.]).

    Die Präsentation der Opposition als sachliche und personelle Alternative zur Regierung erweist sich dadurch als schwierig, daß die parlamentarische Opposition von den Informationen und Machtinstrumenten abgeschnitten ist, über welche die Regierung und die sie tragende Parlamentsmehrheit verfügen (vgl. BVerfGE 102, 224 [236]).

    Als "zentrale Organisationseinheiten des Parlaments" - auch eines Landesparlaments - bündeln sie die unterschiedlichen Vorstellungen und Ziele und garantieren damit die politische Handlungsfähigkeit (BVerfGE 102, 224 [242]).

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Demgemäss ist jeder Abgeordnete berufen, an der Arbeit des Bundestags, seinen Verhandlungen und Entscheidungen teilzunehmen (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 102, 224 ).

    Vielmehr verläuft die Grenze quer durch das Plenum: Regierung und die sie unterstützende Parlamentsmehrheit bilden gegenüber der Opposition politisch eine Einheit (BVerfGE 102, 224 ).

    Die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten ist eine Maßnahme im Rahmen der Parlamentsautonomie, die der Bundestag grundsätzlich in eigener Verantwortung trifft (vgl. BVerfGE 102, 224 ).

    Autonomie bezeichnet die allgemeine Befugnis des Parlaments, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln (BVerfGE 102, 224 ).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17

    Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen

  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

  • BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23

    Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19

    Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer

  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

  • BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02

    Teilweise begründete Organklage: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Landtags

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18

    Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17

    Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und

  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches

  • BVerwG, 25.10.2018 - 7 C 6.17

    Kein Anspruch auf Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages

  • BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03

    Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung

  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02

    Fraktionsausschluss

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20

    Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines

  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

  • VerfGH Bayern, 26.11.2009 - 32-IVa-09

    Mitgliederzahl der Landtagsausschüsse

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17

    Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend

  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 1.08

    Abgeordnete, Transparenzregeln, Verhaltensregeln, Tätigkeiten neben dem Mandat,

  • BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Tornadoeinsatz Afghanistan

  • BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13

    Eilantrag gegen SPD-Abstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition

  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

  • VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12

    Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf

  • VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17

    Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - VGH O 18/18

    Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses eines Landtagsabgeordneten aus der

  • VerfG Brandenburg, 22.07.2016 - VfGBbg 70/15

    Zur Rechtsstellung einer parlamentarischen Gruppe nach der Verfassung des Landes

  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvH 1/21

    Landesorganstreitverfahren wegen Ausschlusses aus der AfD-Fraktion im Hessischen

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05

    Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 2/07

    Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Vorliegen einer

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer verbotenen Zuwendungen an

  • VerfG Hamburg, 15.09.2015 - HVerfG 5/14

    Norminterpretationsantrag zur Auslegung von Art 26 Abs 5 S 1 Verf HA - Vorrang

  • OVG Sachsen, 24.05.2019 - 4 C 10/17

    Ausschluss von Gruppen aus Fraktionsfinanzierung eines Kreistags ist unzulässig

  • VerfGH Saarland, 03.12.2007 - Lv 12/07

    Möglichkeit der Abberufung eines Präsidiumsmitgliedes bei Austritt aus der

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17

    Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - 3a B 5.11

    Immunität; Aufhebung der Immunität; Dauer der Immunität; Privatklage;

  • VerfGH Thüringen, 14.07.2003 - VerfGH 2/01

    Aufwandsentschädigung - ThürVerf Art. 53 Abs. 1 S. 2; ThürVerf Art. 2 Abs. 1

  • BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94

    Ehrenamtliche Parteileistungen

  • AG Berlin-Mitte, 19.10.2023 - 151 C 167/23

    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu einem privat betriebenen Social

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2016 - LVerfG 4/16

    Nach dem Ausscheiden aus dem Parlament unzulässig gewordener Organstreit

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12

    Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung

  • VG Berlin, 30.09.2015 - 27 K 110.14

    Anspruch auf Auskünfte zu Immunitätsverfahren

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen Tornado-Einsatz

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04

    Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

  • StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen

  • BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13

    Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit

  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 2 KLs 310 Js 323/09

    Keine Anwendbarkeit des § 184b Abs. 5 StGB auf Bundestagsabgeordnete

  • StGH Hessen, 08.11.2023 - P.St. 2879

    Normenkontrollantrag: HöMS ist formell verfassungsgemäß

  • VerfGH Bayern, 22.05.2014 - 53-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - VerfGH 12/11

    Landesregierung hat parlamentarisches Budgetrecht durch verspätete Vorlage des

  • VerfGH Baden-Württemberg, 19.03.2021 - 1 GR 93/19

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl des Amts des Alterspräsidenten

  • VG München, 08.02.2022 - M 7 E 21.5691

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht,

  • VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20

    Mitgliedschaft des Landtages im "Bündnis für Toleranz"

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.05.2021 - VGH O 23/21

    Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ua gegen die

  • VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - LVerfG 2/15

    Nachträgliche Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle (§§ 44 ff VerfG SH)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2013 - LVerfG 6/13

    Erfolgloser Widerspruch gegen Ablehnung eines eA-Antrags im Organstreitverfahren

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 3.09

    Klagen von Bundestagsabgeordneten gegen Sanktionen nach den Transparenzregelungen

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03

    Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in

  • VerfGH Bayern, 30.07.2018 - 11-VIII-17

    Neuregelung der Abgeordnetenversorgung mit der Verfassung des Freistaates Bayern

  • VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 21/12

    Abgeordneter; Funktionszulagen; Maßnahme; Unterlassen; Antragsfrist im

  • BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeversagungsmöglichkeit für ehemalige

  • FG Saarland, 25.11.2008 - 2 K 2284/04

    BierStG; Zustandekommen der Änderungen in § 2 Abs. 2 BierStG durch HBeglG 2004

  • VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 112/02

    Mangels Antragsbefugnis im Organstreitverfahren unzulässiger Antrag der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - VerfGH 16/98

    Landtagsmehrheit durfte CDU-Antrag auf Einsetzung des

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12

    Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 4 M 172/18

    Kein Zugang der AfD-Landtagsfraktion zum "Samuel-Hahnemann-Saal" in Köthen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - VerfGH 3/17

    Organstreitverfahren wegen Wahl der Mitglieder für die 16. Bundesversammlung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.07.2005 - VerfGH 8/05

    Antrag im Organstreitverfahren wegen Immunitätsaufhebung erfolglos

  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 4 N 14.2046

    Es ist prinzipiell zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2013 - LVerfG 7/13

    Beschluss Unzulässige Organklage eines Abgeordneten gegen Zahlung von

  • VG Gelsenkirchen, 25.07.2018 - 15 K 5577/15

    Organstreitverfahren, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, tiefgreifender

  • VerfGH Thüringen, 06.07.2022 - VerfGH 39/21

    Rechte der Gruppe der FDP im Thüringer Landtag teilweise verletzt, Anträge im

  • VerfG Hamburg, 15.01.2013 - HVerfG 3/12

    Normauslegungsantrag

  • OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 A 192/08

    Vereinbarkeit der Festsetzung einer Mindeststärke für die Fraktionen der

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2013 - LVerfG 6/13

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer EA im Organstreitverfahren, mit dem

  • VerfG Hamburg, 27.03.2012 - HVerfG 2/12

    " Hapag Lloyd "

  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - L 11 EG 4105/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von

  • VerfG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - LVerfG 3/21

    Hinweisbeschluss im Organstreitverfahren einer früheren Landtagsabgeordneten bzgl

  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 151/20

    Rechte eines fraktionslosen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14

    Beschluss - Unzulässige Organklage

  • VG Köln, 30.07.2008 - 6 K 4783/06

    Universität Köln - Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats gegen den

  • VG Bremen, 07.11.2023 - 14 K 1530/23

    Anfechtung der Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft durch den Landeswahlleiter

  • VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 2/15
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,21231)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,21231)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 (https://dejure.org/2000,21231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
    Hier liegt ein solcher Grund darin, dass das Verfahren zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlass hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen hat (vgl. BVerfGE 44, 125 [166 f.]; 82, 322 [351]).

    Zu berücksichtigen war auch, dass die Antragsteller als ehemalige Abgeordnete des Thüringer Landtags nicht, wie das in aller Regel bei allen an einem Organstreit Beteiligten der Fall ist, die für die Führung des Rechtsstreits erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte bestreiten können (vgl. BVerfGE 44, 125 [166 f.]).

  • BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95

    Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
    Sie kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 96, 66 [67]).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
    Die Antragsteller sahen hierin eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gleichbehandlung und zugleich eine Missachtung des grundsätzlichen Zulagenverbots im Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296 ff.).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
    Hier liegt ein solcher Grund darin, dass das Verfahren zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlass hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen hat (vgl. BVerfGE 44, 125 [166 f.]; 82, 322 [351]).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 4/03

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines Organstreitverfahrens -

    Der dies für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders sehenden Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 -) schließt sich das Landesverfassungsgericht für die Rechtslage in Brandenburg nicht an.

    Unabhängig davon kommt eine Auslagenerstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (s. die Entscheidungen vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - a. a. 0., 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - a. a. 0. und vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 - a. a. 0.; ebenso - für § 34a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfG, Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 - sowie BVerfGE 96, 66, 67) jedenfalls nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen.

  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 95/02

    Auslagenerstattung

    Der dies für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anders sehenden Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 -) schließt sich das Landesverfassungsgericht für die Rechtslage in Brandenburg nicht an.

    Unabhängig davon kommt eine Auslagenerstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (s. die Entscheidungen vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 - a. a. O., 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - a. a. O. und vom 16. November 2000 - VfGBbg 31/00 - a. a. O.; ebenso - für § 34a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfG, Beschluß vom 15. November 2000 - 2 BvH 3/91 - sowie BVerfGE 96, 66, 67) jedenfalls nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen.

  • VerfG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - LVerfG 3/23

    Eilantrag gegen die Anhebung der Fraktionsmindestgröße in größeren

    Die Ast.innen können als Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag die für die Führung des Rechtsstreits erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (vgl. § 6 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag ) bestreiten (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 ­ 2 BvE 1/76 ­, BVerfGE 44, 125, juris Rn. 172; Beschluss vom 15. November 2000 ­ 2 BvH 3/91 ­, juris Rn. 9; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2020 ­ 5/18 ­, juris Rn. 115).
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Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Verfahrensgang

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