Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2949
BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91 (https://dejure.org/1994,2949)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 2 BvL 22/91 (https://dejure.org/1994,2949)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 (https://dejure.org/1994,2949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsmäßigkeit des Jugendstrafvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckung einer Jugendstrafe - Jugendstrafvollzugsgesetzes - Amtstrichter als Vollstreckungsleiter - Weisungsgebundenes Organ der Justizverwaltung - Vorlageberechtigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2750
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
    Da die Vorlage schon aus diesen Gründen unzulässig ist, bedarf es im weiteren einer Entscheidung nicht, ob ihrer Zulässigkeit auch entgegensteht, daß ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß zur Prüfung gestellt worden ist (vgl. dazu Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ Ulsamer, § 80 BVerfGG Rdnr. 27; BVerfGE 18, 38 [45]; 65, 237 [245]).
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
    Da die Vorlage schon aus diesen Gründen unzulässig ist, bedarf es im weiteren einer Entscheidung nicht, ob ihrer Zulässigkeit auch entgegensteht, daß ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß zur Prüfung gestellt worden ist (vgl. dazu Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ Ulsamer, § 80 BVerfGG Rdnr. 27; BVerfGE 18, 38 [45]; 65, 237 [245]).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
    Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 78, 201 [203 f.]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
    Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 78, 201 [203 f.]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
    Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 78, 201 [203 f.]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 7/65

    Persönliche Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
    Er ist damit nicht als Gericht mit der Sache befaßt und infolgedessen zur Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG nicht befugt (vgl. BVerfGE 20, 309 [312]).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
    Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 78, 201 [203 f.]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]).
  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91
    Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 78, 201 [203 f.]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Dass Art. 100 Abs. 1 GG entsprechend auszulegen wäre, hat das Bundesverfassungsgericht jedenfalls bislang nicht entschieden (offengelassen in BVerfG Beschluss vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 4/02 - juris Rn. 22; NJW 1994, 2750, 2751; NVwZ 1984, 365 und NJW 1964, 1411).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 130/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Dass Art. 100 Abs. 1 GG entsprechend auszulegen wäre, hat das Bundesverfassungsgericht jedenfalls bislang nicht entschieden (offengelassen in BVerfG Beschluss vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 4/02 - juris Rn. 22; NJW 1994, 2750, 2751; NVwZ 1984, 365 und NJW 1964, 1411).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein zu einer Jugendstrafe Verurteilter gegen Maßnahmen des Strafvollzugs, die er wegen Fehlens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für verfassungswidrig hält, Rechtsmittel einlegen und nach Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde erheben kann (vgl. bereits die Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 f. und vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 f. m. w. N.).

  • BGH, 08.02.2018 - 2 ARs 41/18

    Zurückweisung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. August 2014 - 2 ARs 225/14, StraFo 2014, 523; vom 26. Oktober 1994 - 2 ARs 333/94, BGHR StPO § 14 Entscheidung 1 und vom 4. Dezember 1981 - 2 ARs 328/81, OLG Hamm NStZ-RR 2008, 79; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 2750, 2751; aA OLG Jena, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 ARs 65/09).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 ARs 225/14

    Zuständigkeitsfragen bei Akten der Justizverwaltung (keine entsprechende

    Besteht ausschließlich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt nach der Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - 2 ARs 333/94, BGHR StPO § 14 Entscheidung 1, und vom 4. Dezember 1981 - 2 ARs 328/81; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 79; vgl. auch BVerfG, NJW 1994, 2750, 2751; andere Ansicht wohl OLG Jena, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 1 AR (S) 65/09).
  • BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94

    Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der Jugendstrafe

    Eine konkrete vollzugliche Maßnahme wurde durch den Beschwerdeführer nicht zur Prüfung gestellt (vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 [2751]).
  • BGH, 26.10.1994 - 2 ARs 333/94

    Jugendstrafrecht - Strafvollzug - Justizverwaltung - Vollstreckung -

    Besteht lediglich Streit über die Zuständigkeit für eine derartige Aufgabe, so liegt kein Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Gerichten im Sinne von § 14 StPO vor, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1981 - 2 ARs 328/81; vom 8. Mai 1981 - 2 ARs 61/81; siehe auch NJW 1994, 2750).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht