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   BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01   

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BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01 (https://dejure.org/2001,11429)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2001 - 2 BvL 3/01 (https://dejure.org/2001,11429)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 (https://dejure.org/2001,11429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vom vorlegenden Gericht angenommenen Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Jugendstrafvollzug für das Erkenntnisverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der konkreten Normenkontrollverfahrens gemäß Art. 100 Abs. 1 GG; Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung und Vollstreckung einer Jugendstrafe trotz Fehlens eines Jugendstrafvollzugsgesetzes; Erfordernis einer einheitlichen Betrachtung des gesamten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 462
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [73 f.]).

    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [74]).

  • BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsmäßigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein zu einer Jugendstrafe Verurteilter gegen Maßnahmen des Strafvollzugs, die er wegen Fehlens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für verfassungswidrig hält, Rechtsmittel einlegen und nach Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde erheben kann (vgl. bereits die Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 f. und vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 f. m. w. N.).

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [73 f.]).

    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [74]).

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [73 f.]).

    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [74]).

  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [73 f.]).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [73 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Gerade deshalb gilt für die Prüfung der Entscheidungserheblichkeit einer Vorlagefrage ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 78, 165 [178]).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Dabei setzt sich das Amtsgericht nicht mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auseinander, wonach Verfahrensmängel im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Interesse an der Aufklärung und Ahndung von Straftaten ein Verfahrenshindernis nur in extrem gelagerten Ausnahmefällen begründen können, in denen bei einer wertenden Betrachtung aller Gesichtspunkte eine weitere Durchführung des Verfahrens nicht mehr zumutbar ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, S. 1874 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 [1429]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, S. 468 f.; BVerfGE 92, 277 [327 f.]; Rieß, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Auflage, Einl. Abschn. J, Rn. 53 ff.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Auflage, Einleitung Rn. 131 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Auflage, Einleitung Rn. 145 ff.).
  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Dabei setzt sich das Amtsgericht nicht mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auseinander, wonach Verfahrensmängel im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Interesse an der Aufklärung und Ahndung von Straftaten ein Verfahrenshindernis nur in extrem gelagerten Ausnahmefällen begründen können, in denen bei einer wertenden Betrachtung aller Gesichtspunkte eine weitere Durchführung des Verfahrens nicht mehr zumutbar ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, S. 1874 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 [1429]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, S. 468 f.; BVerfGE 92, 277 [327 f.]; Rieß, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Auflage, Einl. Abschn. J, Rn. 53 ff.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Auflage, Einleitung Rn. 131 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Auflage, Einleitung Rn. 145 ff.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [74]).
  • BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94

    Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der Jugendstrafe

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    1. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorlage in dem Verfahren 2 BvL 3/01 für unzulässig erklärt hatte, hat das vorlegende Amtsgericht im Ausgangsverfahren in einem neuerlichen Hauptverhandlungstermin ergänzende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des zwischenzeitlich aus der Haft entlassenen Angeklagten getroffen.

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).
  • AG Herford, 18.02.2002 - 3b Ls 65 Js 1737/00
    (2 BvL 3/01, DVJJ-Journal 1/2002, S. 90).
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