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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14, 2 BVL 5002/14   

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https://dejure.org/2015,7534
LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14, 2 BVL 5002/14 (https://dejure.org/2015,7534)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14, 2 BVL 5002/14 (https://dejure.org/2015,7534)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2015 - 2 BVL 5001/14, 2 BVL 5002/14 (https://dejure.org/2015,7534)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • hensche.de

    Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG a.F. § 5; TVG § 11 i.V.m. DVO- TVG; ArbGG § 98
    Allgemeinverbindlicherklärung; Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung; Tarifautonomiestärkungsgesetz; 50 % - Quorum; Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK)

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes - und ihre Allgemeinverbindlichkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe: Auch die Allgemeinverbindlicherklärungen aus 2012 und 2013 sind wirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Feststellung der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassentarifverträge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Allgemeinverbindlichkeit der Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe gerichtlich bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2227
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Dagegen sprechen zunächst auch nicht die Entscheidungen des BAG vom 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - ( NZA 2015, 237 ) und 10.09.2014 - 10 AZR 939/13 - ( NZA 2014, 1282 ), wonach der neue § 98 Abs. 6 ArbGG eine Anwendung dieser Vorschrift nach der Gesetzesbegründung auch auf anhängige Verfahren verlangt.

    Die effektive Durchsetzung dieses gesetzgeberischen Ziels wird nur erreicht, wenn auch bereits anhängige Verfahren von der Neuregelung erfasst werden (vgl. BAG 07.01.2015 a.a.O., Rdz. 12; BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13 - NZA 2014, 1282, 1285).

    Es verbleibt auch für die neue Prüfung im Rahmen des § 98 ArbGG bei den durch die oben genannten Normen vorgegebenen und ausgestalteten Verfahren (zutreffend BAG, Beschluss vom 07.01.2015, a. a. O., Rz. 20, NZA 2015, 237, 239).

    Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. nur BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - NZA 2015, 237 Rz. 18 bis 19 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Dagegen sprechen zunächst auch nicht die Entscheidungen des BAG vom 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - ( NZA 2015, 237 ) und 10.09.2014 - 10 AZR 939/13 - ( NZA 2014, 1282 ), wonach der neue § 98 Abs. 6 ArbGG eine Anwendung dieser Vorschrift nach der Gesetzesbegründung auch auf anhängige Verfahren verlangt.

    Die effektive Durchsetzung dieses gesetzgeberischen Ziels wird nur erreicht, wenn auch bereits anhängige Verfahren von der Neuregelung erfasst werden (vgl. BAG 07.01.2015 a.a.O., Rdz. 12; BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13 - NZA 2014, 1282, 1285).

    Dies gilt jedenfalls, soweit der Streitgegenstand nicht mit dem Gegenstand des Verfahrens nach § 98 ArbGG identisch ist (BAG Beschluss vom 20.08.2014 - 10 AZN 573/14 - BeckRS 2014, 72610 Rn. 2; BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13 - a.a.O., 1285).

  • VG Berlin, 05.06.2009 - 4 A 83.07
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Er hat Teile der Akte des Verwaltungsverfahrens VG Berlin zum Az. VG 4 A 83.07 und VG 4 253.12 zu den Akten gereicht, in dem auch eine Beweisaufnahme über die 50 %-Relation stattgefunden hat (vgl. die Anlagen ZVEH 6 und 7, Bl. 1162, 1174 d. A.).

    Dies ist hier der Fall: Auch wenn die Beteiligten zu 20) und 21) im Verwaltungsverfahren vor dem VG Berlin zu den Aktenzeichen VG 4 A 83.07 und VG 4 253.12 auch die Wirksamkeit der AVE 2008 und 2010 in Frage gestellt haben, handelte es sich bei diesen Verfahren um eine Feststellungsklage nach § 43 VwGO (vgl. BVerwG 28.01.2010 - 8 C 38/09 - zitiert nach juris; BVerwG 18.09.2014 - 8 W 35.14, zitiert nach juris), die in ihrer Entscheidung nicht inter-omnes, sondern nur inter-partes gilt (BVerwG 18.09.2014, a. a. O., Rn. 7).

    Dies entspricht der Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes im Verfahren VG 4 A 83.07.

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Diese wird zum Az. 10 AZR 600/14 beim Bundesarbeitsgericht geführt.

    Jedenfalls dürfe es sich nicht auf Ermittlungen beziehen, die das LAG Hessen im Verfahrenen 18 Sa 619/13 bzw. 10 AZR 600/14 vor dem BAG zu den hier streitigen AVE von 2008 und 2010 durchgeführt habe.

    Das Gericht hat sowohl die Verwaltungsakten des Beteiligten zu 4) beigezogen als auch die Akten des LAG Hessen bzw. des BAG zum dem Az. 18 Sa 619/13 und 10 AZR 600/14.

  • LAG Hessen, 06.10.2014 - 10 Sa 675/13

    Aussetzen des Rechtsstreits bei Streit um die Wirksamkeit der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Alle Beteiligten werden von der ZVK bzw. ULAK auf Beitragszahlung aufgrund des allgemeinverbindlichen VTV Bau in Anspruch genommen, hinsichtlich der Beteiligten zu 1) und 2) ist mittlerweile der Beitragsprozess gemäß § 98 Abs. 6 ArbGG rechtskräftig ausgesetzt worden (Verfahren des LAG Hessen zum Az. 10 Sa 505/13 und 10 Sa 675/13).

    Die Beteiligten zu 2, 3 und 5 sind gemäß § 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG antragsbefugt, da insoweit rechtskräftige Aussetzungsbeschlüsse der Kammer 10 des LAG Hessen vorliegen (vgl. die Verfahren 10 Sa 505/13 und 10 Sa 675/13).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Insbesondere in Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 - C 426/11 - Alemo-Herron - ) würde das Grundrecht eines Unternehmens verletzt, wenn es an eine tarifliche Regelung gebunden werde, auf deren Verhandlung es keinen Einfluss ausüben konnte.

    Entgegen insbesondere der Auffassung der Beteiligten zu 20) und 21) liegt auch keine Abweichung zur Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 - C-426/11 - Alemo-Herron - NZA 2013, 835 ff., vor, wonach das Unternehmensgrundrecht verletzt sein kann, wenn das Unternehmen an eine tarifliche Regelung gebunden würde, auf deren Zustandekommen es keinen Einfluss ausüben konnte.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Denn die AVE ist nach ständiger Rechtsprechung kein Verwaltungsakt oder eine Rechtsverordnung, sondern ein Rechtssetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der seine verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 9 Abs. 3 GG findet und durch die Normen des § 5 TVG bzw. der §§ 4 ff. DVO-TVG ausgestaltet wird (vgl. nur BVerwG 28.01.2010 - 8 C 38/09 -, zitiert nach juris; BVerfG 24.05.1977 - 2 BvL 11/74 - BverfGE 44, 322 ff.).
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZN 573/14

    Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Dies gilt jedenfalls, soweit der Streitgegenstand nicht mit dem Gegenstand des Verfahrens nach § 98 ArbGG identisch ist (BAG Beschluss vom 20.08.2014 - 10 AZN 573/14 - BeckRS 2014, 72610 Rn. 2; BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13 - a.a.O., 1285).
  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 TaBV 64/12

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Beschlussverfahren betreffen die Insolvenzmasse, sofern in ihnen nicht vermögensrechtliche Ansprüche etwa gemäß § 40 BetrVG verlangt werden, nicht (unmittelbar) im Sinne von § 240 ZPO (BAG, Beschluss vom 03.04.2012 - 7 ABN 7/12 - zu I. d. Gr.; LAG Hamm, Beschluss vom 12.04.2013 - 13 TaBV 64/12 - zitiert nach juris, zu B I d. Gr., Rz. 48 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 939/13

    Tariflicher Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
    Dagegen sprechen zunächst auch nicht die Entscheidungen des BAG vom 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - ( NZA 2015, 237 ) und 10.09.2014 - 10 AZR 939/13 - ( NZA 2014, 1282 ), wonach der neue § 98 Abs. 6 ArbGG eine Anwendung dieser Vorschrift nach der Gesetzesbegründung auch auf anhängige Verfahren verlangt.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    und 2., 9. bis 14., 19. und 21. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015 - 2 BVL 5001/14, 2 BVL 5002/14 - aufgehoben.

    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 18. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015 - 2 BVL 5001/14, 2 BVL 5002/14 - wird als unzulässig verworfen.

    und 20. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015 - 2 BVL 5001/14, 2 BVL 5002/14 - werden zurückgewiesen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Deswegen rechtfertigt eine etwaig fehlende Tarifzuständigkeit der Verbände weder eine Aussetzung des hiesigen Verfahrens gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG, da eine Vorgreiflichkeit fehlt, noch ist eine Inzidentprüfung vorzunehmen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015, 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14).

    Der in Art. 16 GRC niedergelegten unternehmerischen Freiheit ist damit ausreichend Rechnung getragen (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015, 3 BvL 5003/14; LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015, 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5004/14 und LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015, 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14).

    Aufgrund der Zahlen in der Vergangenheit wurde sogar das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG a. F. erforderliche Quorum von mindestens 50 % gerichtlich festgestellt, und zwar für die AVE 2006 (LAG Berlin-Brandenburg, 7 BvL 5007/14 und 7 BvL 5008/14, n. rkr.), die AVE 2008 und 2010 (LAG Berlin-Brandenburg, 2 BvL 5001/14 und 5002/14, n. rkr.), die AVE 2012 (LAG Berlin-Brandenburg, 3 BvL 5003/14, n.rkr.), die AVE 2013 (LAG Berlin-Brandenburg, 4 BvL 5004/14 und 5005/14, n.rkr.) und AVE 2014 (LAG Berlin-Brandenburg, 6 BvL 5006/14, n.rkr.).

    Die erkennende Kammer sieht jedoch angesichts des klaren Gesetzeswortlauts des § 2 a Abs. 1 Ziff. 5 ArbGG und der fehlenden abweichenden Kostenregelung trotz des in der Gesetzesbegründung genannten Vorbilds des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 VwGO keine Möglichkeit einer - an sich sachgerechten - entsprechenden Anwendung von § 154 Abs. 3 VwGO (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015, 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14; LAG Berlin-Brandenburg 08.07.2015, 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14 sowie LAG Berlin-Brandenburg 04.08.2015, 7 BvL 5007/14 und 7 BvL 5008/14).

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    (bbb) Am 17. April 2015 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Beschlussverfahren nach § 98 ArbGG die Wirksamkeit der AVE VTV 2008 und der AVE VTV 2010 festgestellt (- 2 BvL 5001/14, 2 BvL 5002/14 - zu II der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 4 BVL 5004/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

    Es wäre widersprüchlich und würde unter Verletzung von Artikel 19 Abs. 4 GG eine Beschränkung des Prozessrechts bedeuten, wenn die in Anspruch genommenen Unternehmen nur auf das Individualverfahren verwiesen wären, aber nicht selbst ein Verfahren nach § 98 Abs. 1 ArbGG einleiten dürften, um überprüfen zu lassen, ob die Allgemeinverbindlicherklärung als Grundlage ihrer Inanspruchnahme wirksam oder unwirksam ist (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

    Er kann eine Verletzung seiner durch Artikel 9 Abs. 3 GG geschützten Rechtsposition geltend machen, wenn die Allgemeinverbindlicherklärung wie vorliegend seine Rechtsposition als Verband, der zumindest teilweise im Geltungsbereich des insoweit für allgemeinverbindlich erklärten VTV tätig wird, tangiert (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

    Hinsichtlich der Beteiligten zu 11) erscheint eine Antragsbefugnis äußerst zweifelhaft (eine Antragsbefugnis ablehnend LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

    Das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung hat eine entsprechende spezialgesetzliche Ausprägung erhalten; demgegenüber ist das Verwaltungsverfahrensgesetz insbesondere die §§ 22 ff. VwVfG nicht anwendbar (LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

    Es kann offenbleiben, welchen Umfang unterjährige Beschäftigungsverhältnisse in der Baubranche noch haben (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 - LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -juris Rn. 160).

    Deswegen rechtfertigte eine etwaig fehlende Tarifzuständigkeit der Verbände weder eine Aussetzung des hiesigen Verfahrens gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG noch ist eine Inzidentprüfung vorzunehmen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

    Anders als in den Beschlussverfahren im Betriebsverfassungsrecht besteht dafür kein Anlass (so zutreffend bereits LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

    Nach Ansicht der Kammer ist es auch nicht aufgrund des aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebotes, einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, erforderlich, der von der ULAK in Anspruch genommenen Person, die selber bestreitet, unter den Geltungsbereich des VTV zu fallen, und auch keine Tatsachen vorträgt, aus denen sich das Unterfallen unter den betrieblichen Geltungsbereichs des VTV ergibt, eine Antragsbefugnis gemäß § 98 Abs. 1 ArbGG einzuräumen (aA LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14).

    Zum anderen bietet die verfahrensmäßige Absicherung der Interessenabwägung eine ausreichende Gewähr dafür, dass die für die Allgemeinverbindlicherklärung zuständige Behörde ihren kraft Gesetzes weiten Beurteilungsspielraum sachgemäß nutzt (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 8. Juli 2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5004/14; ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14).

    (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 8. Juli 2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5004/14; ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 - LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -juris Rn. 160).

    Der in Art. 16 GRC niedergelegten unternehmerischen Freiheit ist damit ausreichend Rechnung getragen (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 8. Juli 2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5004/14 - ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

    Deswegen rechtfertigt eine etwaig fehlende Tarifzuständigkeit der Verbände weder eine Aussetzung des hiesigen Verfahrens gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG, da eine Vorgreiflichkeit fehlt, noch ist eine Inzidentprüfung vorzunehmen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

    Für das Verfahren nach § 98 ArbGG hat der Gesetzgeber keine andere Regelung getroffen (vgl. auch bereits LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Im Übrigen spricht vieles dafür, dass die Abtretungsverträge wegen Verstoßes gegen § 3 RDG nach § 134 BGB unwirksam sind und damit die Beteiligte zu 1) bereits nicht Inhaber vermeintlicher Rückforderungsansprüche gegen die ULAK geworden ist (so schon LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 5002/14; Beschluss vom 08.07.2014 - 4 BvL 5004/14 und 5005/14.).

    Abgesehen davon, dass die §§ 22 ff. VwVfG auf das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung schon deshalb keine Anwendung finden, weil es sich nach ständiger Rechtsprechung nicht um einen Verwaltungsakt oder eine Rechtsverordnung, sondern einen Rechtssetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung handelt und im Übrigen das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung eine entsprechende spezialgesetzliche Ausprägung erhalten hat (vgl. bereits LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 sowie LAG Berlin-Brandenburg 08.07.2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14), konnte die Kammer keine Verfahrensfehler feststellen.

    Nicht unter den Geltungsbereich des VTV fallen all diejenigen Arbeitnehmer, die in Betrieben bzw. Betriebsabteilungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV arbeiten und diejenigen Arbeitnehmer, die in Betrieben bzw. Betriebsabteilungen arbeiten, auf die sich nach den Anträgen der Tarifvertragsparteien die Allgemeinverbindlicherklärung nicht erstrecken soll (vgl. LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris mwN; LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 sowie 8.7.2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14).

    Mithin sind sie auch nicht bei der sog. Großen Zahl zu berücksichtigen (vgl. LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - juris mwN; LAG Berlin-Brandenburg 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 sowie 8.7.2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14; 09.07.2015 - 3 BvL 5003/15).

    Es kann offenbleiben, welchen Umfang unterjährige Beschäftigungsverhältnisse in der Baubranche noch haben (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 - LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -juris Rn. 160).

    Anders als in den Beschlussverfahren im Betriebsverfassungsrecht besteht dafür an sich kein Anlass (so zutreffend bereits LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 -).

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    In dem Beschlussverfahren nach § 98 ArbGG hat die Ausgangsinstanz, das LAG Berlin-Brandenburg, jeweils für die AVE 2008 bis 2014 deren Wirksamkeit angenommen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 ua. - [AVE 2008 und 2010]; LAG Berlin-Brandenburg 8. Juli 2015 - 2 BvL 5004/14 ua. - [AVE 2013]; LAG Berlin-Brandenburg 9. Juli 2015 - 3 BvL 5003/14 ua. -[AVE 2012]; LAG Berlin-Brandenburg 21. August 2015 - 6 BvL 5006/14 ua. -[AVE 2014].
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

    Im Verfahren nach § 98 ArbGG ist eine derart weitgehende Antragsbefugnis zur Wahrung des aus Art. 19 Abs. 4 GG resultierenden Gebots effektiven Rechtsschutzes nicht geboten (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2015 - 3 BvL 5003/14; aA: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14; vom 08.07.2015 - 4 BvL 5004/14 und 4 BvL 5005/14).

    Es kann offenbleiben, welchen Umfang unterjährige Beschäftigungsverhältnisse in der Baubranche noch haben (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14; LAG Hessen 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - jurisRn. 160).Dass Bundesministerium konnte ein öffentliches Interesse der AVE auch unter dem Gesichtspunkt als geboten erscheinend annehmen, dass sich das Urlaubskassenverfahren im Bau praktisch bewährt und damit als der gesetzlichen Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TVG a. F. entsprechend erwiesen hat (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 -, NZA 1994, 323 , Rn. 34).

    Der in Art. 16 GRC niedergelegte unternehmerische Freiheit ist damit ausreichend Rechnung getragen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14; vom 8. Juli 2015, a.a.O.; vom 9. Juli 2015, a.a.O.).

    Deswegen rechtfertigt eine etwaig fehlende Tarifzuständigkeit der Verbände weder eine Aussetzung des hiesigen Verfahrens gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG noch ist eine Inzidentprüfung vorzunehmen (ebenso LAG Hessen vom 02. Juli 2014, a.a.O., unter II 3 b der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 26.06.2015 - 10 Sa 8/14

    Teilabbrucharbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 29 VTV können sich auch

    Die Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 seien derzeit auch noch nicht rechtskräftig.

    Im vorliegenden Fall spricht gegen die Annahme von ernsthaften Zweifeln im Übrigen auch der Umstand, dass die hier streitgegenständliche AVE vom 25. Juni 2010 bereits durch zwei Landesarbeitsgerichte überprüft worden ist und diese jeweils zum Ergebnis kamen, dass die AVE nicht unwirksam ist (vgl. hierzu Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Juris; Revision eingelegt unter 10 10 AZR 600/14; ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 und 2 BvL 5002/14 lt. Pressemitteilung Nr. 10/15 vom 20. April 2015, die Beschlussgründe liegen noch nicht vor).

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur

    In dem Beschlussverfahren nach § 98 ArbGG hat die Ausgangsinstanz, das LAG Berlin-Brandenburg, jeweils für die AVE 2008 bis 2014 deren Wirksamkeit angenommen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2015 - 2 BvL 5001/14 ua. - [AVE 2008 und 2010]; LAG Berlin-Brandenburg 8. Juli 2015 - 2 BvL 5004/14 ua. - [AVE 2013]; LAG Berlin-Brandenburg 9. Juli 2015 - 3 BvL 5003/14 ua. - [AVE 2012]; LAG Berlin-Brandenburg 21. August 2015 - 6 BvL 5006/14 ua. - [AVE 2014] .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 26 Sa 1058/15

    Sozialkassenbeiträge bei koordiniertem Einsatz einer Gesamtheit von Arbeitnehmern

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17

    Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

  • LAG Hessen, 31.07.2015 - 10 Sa 702/15

    Die Löschung einer vermögenslosen GmbH führt im Passivprozess grundsätzlich nicht

  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1534/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 10 BVL 5005/15

    Allgemeinverbindlicherklärung, Rechtsverordnung

  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16

    Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 18 Sa 208/14

    Installation von Leckwarnsystemen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2015 - 22 Sa 1445/12

    Sozialkassenbeitrag

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