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   BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95   

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BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95 (https://dejure.org/1997,914)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1997 - 2 BvL 6/95 (https://dejure.org/1997,914)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1997 - 2 BvL 6/95 (https://dejure.org/1997,914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle bzgl der Fortgeltung der DDR-Strafvorschrift über den Vertrauensmißbrauch (StGB DDR § 165) für bereits vor dem 1990-07-01 eingeleitete Strafverfahren - Voraussetzung für die Bestätigung vorkonstitutionellen Rechts durch den ...

  • Judicialis

    EV Art. 9 Abs. 2 iVm Anl. II, Kap. III, Sachgeb. C, Abschn. I, Nummer 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Normenkontrolle bezüglich gesetzlichen Vorschriften der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 117
  • NJW 1998, 1699
  • NVwZ 1998, 724 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 725
  • DVBl 1998, 491 (Ls.)
  • DÖV 1998, 468
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
    Nur solche vorkonstitutionellen Gesetze stehen den nachkonstitutionellen gleich, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 70, 126 ).

    Er hat sie - wie auch der Wortlaut ("... bleibt ... in Kraft, ...") zeigt - lediglich hingenommen und von ihrer Aufhebung abgesehen, ohne sie in ihrer Geltung zu bestätigen (vgl. BVerfGE 66, 248 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
    Grundsätzlich nicht anwendbar ist die Vorschrift auf vorkonstitutionelle Gesetze im Sinne des Art. 123 GG (vgl. dazu etwa BVerfGE 2, 124 ; 70, 126 ).

    Nur solche vorkonstitutionellen Gesetze stehen den nachkonstitutionellen gleich, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 66, 248 ; 70, 126 ).

  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
    Der vorliegende Fall unterscheide sich von demjenigen, der durch Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1993 - 1 BvL 42/92 - (DtZ 1994, S. 148 f.) entschieden worden sei.
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
    Grundsätzlich nicht anwendbar ist die Vorschrift auf vorkonstitutionelle Gesetze im Sinne des Art. 123 GG (vgl. dazu etwa BVerfGE 2, 124 ; 70, 126 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Die insoweit alleinige Normverwerfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts dient der Wahrung der Autorität des Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung und soll Rechtsunsicherheit sowie Rechtszersplitterung verhindern (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 6, 55 ; 22, 373 ; 42, 42 ; 97, 117 ).
  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 1 BVerfGG hat ein Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn es ein nachkonstitutionelles Gesetz für verfassungswidrig hält, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 97, 117 ; 127, 335 , 131, 88 ; 153, 310 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Zudem soll es über die Gültigkeit von Gesetzen keine einander widersprechenden Gerichtsentscheidungen geben (vgl. BVerfGE 97, 117 ).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16

    Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2

    Gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 1 BVerfGG hat ein Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn es ein nachkonstitutionelles Gesetz für verfassungswidrig hält, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 97, 117 ; 127, 335 , 131, 88 ; 153, 310 - Knorpelfleisch).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02

    Stufe

    Die insoweit beim Bundesverfassungsgericht konzentrierte ausschließliche Zuständigkeit hat ihren tragenden Grund in der Achtung vor der gesetzgeberischen Gewalt, über deren Willen sich nicht jedes Gericht soll hinwegsetzen dürfen (vgl. BVerfGE 48, 40 ; 97, 117 ).

    Die Art. 100 GG zu Grunde liegende Intention, die Autorität des (nach-)konstitutionellen Gesetzgebers zu wahren (vgl. BVerfGE 97, 117 ), kommt aber dann nicht zum Tragen, wenn sich der Gesetzgeber auf die Ebene der Verordnung begibt.

  • LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09

    Annahmeverzug - Anrechnung ersparter Aufwendungen - Diskrepanz von § 615 Satz 2

    Dabei stehen solche vorkonstitutionellen Gesetze den nachkonstitutionellen Normen gleich, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 21.12.1997 - 2 BvL 6/95).
  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

    Die Vorschrift soll die Autorität des konstitutionellen Gesetzgebers wahren (BVerfGE 97, 117 ).
  • BVerfG, 10.08.1998 - 2 BvL 11/97

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht

    Sinn und Zweck des Art. 100 Abs. 1 GG sprechen auch bei solchen Gesetzen gegen die Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluß des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1997 - 2 BvL 6/95 -, NJW 1998, S. 1699 f. zur Veröffentlichung vorgesehen in BVerfGE 97, 117 ff.; vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 1993 - 1 BvL 42/92 -, DtZ 1994, S. 148 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auch bereits entschieden, daß den Vorschriften des Rechts der DDR der Rang nachkonstitutionellen Rechts der Bundesrepublik selbst dann nicht zukommt, wenn sie aufgrund der ausdrücklichen Regelung des Art. 9 Abs. 2 EV in Verbindung mit der Anlage II zum Einigungsvertrag in Kraft bleiben (Beschluß vom 21. Dezember 1997, a. a. O.).

    (2) Das Bundesverfassungsgericht hat auch bereits entschieden, daß Vorschriften des Rechts der DDR allein durch ihre Aufnahme in die Anlage II zum Einigungsvertrag vom Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland nicht derart in seinen Willen aufgenommen worden sind, daß sie nachkonstitutionellem Recht der Bundesrepublik Deutschland gleichstünden (Beschluß vom 21. Dezember 1997, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung

    Jedenfalls wird er aber vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person geschützt, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 117 ; 99, 185 ).

    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt zugleich die Pflicht des Staates, den Einzelnen wirksam gegen Einwirkungen der Medien auf seine Individualsphäre zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 117 ; BVerfG, AfP 1993, 474 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).

    Dazu gehört, dass der von einer Darstellung in den Medien Betroffene die rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, ihr mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten; im anderen Fall wäre er zum bloßen Objekt öffentlicher Erörterung herabgewürdigt (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 97, 117 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).

    Dieser Schutz kommt zugleich der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zugute, weil dem Leser neben der Information durch die Medien auch die Sicht des Betroffenen vermittelt wird (vgl. BVerfGE 97, 117 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).

  • VG Leipzig, 05.09.2013 - 5 K 324/13

    Rechtliche Ausgestaltung der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der

    Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder dass sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.1982 - 2 BvL 13/79 -, BVerfGE 60, 235; Beschl. v. 21.12.1997 - 2 BvL 6/95 -, BVerfGE 97, 117).

    Allein der Umstand, dass § 4 Abs. 3 SächsIHKG in diesem Zusammenhang unverändert belassen, also nicht unter die "nicht mehr gültigen Regelungen" aufgenommen wurde, von denen die Gesetze befreit werden sollten, stellt noch keine Bestätigung dieser Vorschrift durch den Landesgesetzgeber im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.1982, a. a. O.; Beschl. v. 21.12.1997, a. a. O.).

    In der bloßen Hinnahme einer Vorschrift und dem Absehen von ihrer Aufhebung ist noch keine Bestätigung ihrer Geltung zu erblicken (BVerfG, Beschl. v. 21.12.1997, a. a. O.).

  • VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98

    Abschaffung des Bayerischen Senats

  • BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00

    Kirchensteuer; Steuererhebung; Vomhundertsatz der Einkommen- (Lohn-) Steuer;

  • BFH, 11.05.2010 - X B 192/08

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

  • VG Köln, 28.01.2010 - 13 K 1158/06

    Erteilung einer Genehmigung zum Nachtbetrieb, Wochenendbetrieb und

  • VG Würzburg, 16.04.2021 - W 9 E 21.524

    Vorbeugender Rechtsschutz, Antrag auf Außerkraftsetzung des § 80 Abs. 2 Satz 1

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