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   BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71   

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https://dejure.org/1973,371
BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71 (https://dejure.org/1973,371)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1973 - 2 BvL 8/71 (https://dejure.org/1973,371)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1973 - 2 BvL 8/71 (https://dejure.org/1973,371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56 ErsDiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit GG - Gesetz zum zivilen Ersatzdienst - Straftaten - Verbot von Geldstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 261
  • NJW 1973, 797
  • MDR 1973, 380
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet für das Strafrecht, daß die angedrohte Strafe in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zu dem Verschulden des Täters stehen muß: sie darf nach Art und Maß der unter Strafe gestellten Handlung nicht schlechthin unangemessen sein (so schon BVerfGE 6, 389 [439]).
  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71
    Diese Vorschrift ist auf Zeugen Jehovas nicht deshalb von vornherein schon unanwendbar, weil sie sich beharrlich weigern, der Einberufung zum Ersatzdienst Folge zu leisten (vgl. BVerfGE 23, 191 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Daß Verhältnismäßigkeitsprinzip und Übermaßverbot als eine dem Gesetzgeber gezogene Schranke "auf dem gleichen Holz wachsen" und in strafrechtlicher Betrachtung mit dem verfassungsrechtlichen Schuldgrundsatz identisch sind, hat der Senat schon frühzeitig festgestellt (BVerfGE 34, 261 [267]).
  • AG Buchen, 01.02.2023 - 1 Ls 1 Js 6298/21

    Vorlagebeschluss wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot durch Mindeststrafe von

    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Sanktionen reicht es daher regelmäßig, dass der Gesetzgeber dem Richter die Verhängung schuldangemessener Strafen innerhalb eines entsprechenden Strafrahmens bei der Strafzumessung ermöglicht (vgl. BVerfGE 34, 261, 267; 105, 135, 164).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    cc) Das vom Landgericht angeführte Beispiel der Brandlegung zur Ausschaltung eines Konkurrenten übergeht, dass der Gesetzgeber grundsätzlich in der Einschätzung frei ist, welche Verhaltensweisen er unter Strafe stellt, und welche Umstände er als so stark unrechtserhöhend bewertet, dass er an ihr Vorliegen eine erhöhte Strafandrohung knüpft (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ; 80, 244 ; 90, 145 ).

    a) Der Gesetzgeber darf und muss bei der Bemessung des Strafrahmens für einen Straftatbestand von der Typik des von ihm missbilligten Verhaltens ausgehen (BVerfGE 34, 261 ).

    b) Dass eine Strafandrohung im Einzelfall unangemessen erscheinen kann, stellt ihre Verfassungsmäßigkeit noch nicht infrage (BVerfGE 34, 261 ).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach

    Ein Verstoß gesetzlicher Strafdrohungen gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot kommt deshalb nur in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 2 BvL 8/71, BVerfGE 34, 261, 267; vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77, BVerfGE 50, 125, 133 f., 138, 140).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197f.]; 45, 187 [228]); insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbotes (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 34, 261 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 54, 100 ; 73, 206 ; 75, 1 ; 80, 244 ; 86, 288 ; 90, 145 ; 92, 277 ; 105, 135 ).

    Dies gilt auch für das Mindestmaß der Strafe, die der Gesetzgeber für die Begehung einer Straftat androht (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).

    Er kann also den Richter auch insoweit binden, als er ihm vorschreibt, dass er bei einer Verurteilung nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe der Strafe gehen darf (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).

    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Sanktionen wird es in der Regel genügen, dass der Gesetzgeber dem Richter die Verhängung schuldangemessener Strafen innerhalb eines entsprechenden Strafrahmens bei der Strafzumessung ermöglicht (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 45, 187 ; 50, 205 ; 73, 206 ; 105, 135 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn sich für eine tatbestandliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 4, 352 ; 34, 261 ; 47, 109 ; 50, 142 ; 71, 206 ; 90, 145 ).

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).

    Er kann also den Richter auch insoweit binden, als er ihm vorschreibt, daß er bei Verurteilung nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe der Strafe gehen darf (BVerfGE 34, 261 [266]).

    Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).

  • LG Köln, 18.05.2016 - 28 O 417/15

    Rechtswidriger Eingriff einer Berichterstattung in die Privatsphäre einer

    Allerdings muss bei der Abwägung des Informationsinteresses mit dem Schutz der Privatsphäre der Gegenstand der Berichterstattung einem Berichtsanlass dienen, der über die Befriedigung der Neugier des Publikums hinausgeht (vgl. BVerfG, NJW 1973, 797; BVerfG, NJW 2000, 1021).
  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Die Strafe darf Art und Maß der unter disziplinare Strafe gestellten Handlung nicht schlechthin unangemessen sein (BVerfGE 6, 389 (439); 34, 261 (267)).

    Dabei muß der Gesetzgeber bei der Bemessung des Strafrahmens für einen Straftatbestand von der Typik des von ihm mißbilligten Verhaltens ausgehen (vgl. BVerfGE 34, 261 (267)).

  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der § 3 WPflG , §§ 15a, 53, 56 ZDG

    Mit Beschluss vom 13. Februar 1973 hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, dass § 56 Abs. 3 ErsDiG i.d.F. des Gesetzes vom 16. Juli 1965 (BGBl I S. 984), der mit § 56 ZDG nach Inhalt und Funktion übereinstimmt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 34, 261).
  • LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 162/18
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93

    Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen

  • LG Köln, 10.10.2018 - 28 O 137/18
  • BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1723/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

  • BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1750/93

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Gefangenenbriefen und Meinungsfreiheit

  • OLG Köln, 25.11.2014 - 15 U 110/14

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über eine bislang nicht offenbarte

  • LG Köln, 28.10.2015 - 28 O 175/15

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Presseartikeln über das

  • LG Hamburg, 18.05.2001 - 711 Ns 10/01
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