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   BVerfG, 16.07.2015 - 2 BvQ 22/15   

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https://dejure.org/2015,19444
BVerfG, 16.07.2015 - 2 BvQ 22/15 (https://dejure.org/2015,19444)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2015 - 2 BvQ 22/15 (https://dejure.org/2015,19444)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 (https://dejure.org/2015,19444)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichen Eilrechtsbehelfen (hier: § 114 Abs 2 S 2 StVollzG)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz; Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität des verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutzes gegenüber fachgerichtlichen Eilrechtsbehelfen (hier: § 114 Abs 2 S 2 StVollzG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; StVollzG § 114 Abs. 2 S. 2
    Geltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz; Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - und der Eilrechtsschutz

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvQ 84/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 2 BvQ 22/15
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvQ 59/02

    Kein Erlass einer eA solange fachgerichtlicher Eilrechtsschutz erlangt werden

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 2 BvQ 22/15
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvQ 26/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mangels Ausschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2015 - 2 BvQ 22/15
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 24.05.2016 - 1 BvQ 16/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2016 - 2 BvQ 16/16 -, juris, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.2015 - 2 BvQ 40/15

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur zulässig, wenn die

    Zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvQ 84/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris; stRspr).
  • VerfG Brandenburg, 11.03.2022 - VfGBbg 1/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Antragsgegenstand,

    Dafür ist unter anderem maßgeblich, ob er bereits im fachgerichtlichen Verfahren umfänglich um Rechtsschutz nachgesucht hat und insoweit erfolglos geblieben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2019 ‌- 2 BvQ 91/19 -‌, Rn. 2, und vom 16. Juli 2015 ‌- 2 BvQ 22/15 -‌, Rn. 2, juris).
  • BVerfG, 28.09.2015 - 1 BvQ 35/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. jüngst BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris, Rn. 2 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 24.09.2015 - 1 BvQ 36/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2015 - 2 BvQ 22/15 -, juris, Rn. 2 m. w. N.).
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