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   BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17   

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BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17 (https://dejure.org/2018,1845)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17 (https://dejure.org/2018,1845)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 (https://dejure.org/2018,1845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Widerspruch gegen Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren unstatthaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 3 S 1 BVerfGG, § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG, § 93d Abs 2 S 1 BVerfGG
    Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit - Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG auch bei isoliertem eA-Antrag, wenn in der Hauptsache nur eine ...

  • rewis.io

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit - Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG auch bei isoliertem eA-Antrag, wenn in der Hauptsache nur eine ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit - Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG auch bei isoliertem eA-Antrag, wenn in der Hauptsache nur eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.2017 - 1 BvQ 4/17

    Unzulässiger Widerspruch gegen die Ablehnung des gesondert gestellten Antrags auf

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17
    a) Die Verwerfung des Widerspruchs kann nach § 93d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG durch die Kammer erfolgen, da dieser offensichtlich unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA im

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17
    bb) Aus dem Vortrag des Antragstellers lässt sich im Übrigen nicht entnehmen, ob er nach dem zwischenzeitlich verstrichenen Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft noch über das für das Antragsverfahren nach § 32 BVerfGG erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt (vgl. hierzu BVerfGE 134, 202 ).
  • BVerfG, 14.09.1993 - 2 BvR 1952/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerspruchs gegen die Ablehnungder Aussetzung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17
    Ebenso, wie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG einen zulässigen Widerspruch voraussetzt (vgl. BVerfGE 89, 119 ), ist § 93d Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 BVerfGG für die Zuständigkeit des Senats so auszulegen, dass der Widerspruchsführer befugt sein muss, diesen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. BVerfGE 99, 49 ).
  • BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98

    Verwerfung des Widerspruchs gegen einstweilige Anordnung, die Rückführung von

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17
    Ebenso, wie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG einen zulässigen Widerspruch voraussetzt (vgl. BVerfGE 89, 119 ), ist § 93d Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 BVerfGG für die Zuständigkeit des Senats so auszulegen, dass der Widerspruchsführer befugt sein muss, diesen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. BVerfGE 99, 49 ).
  • BVerfG, 01.04.2020 - 1 BvR 742/20

    Einstweilige Anordnung bezüglich eines Versammlungsverbots mangels hinreichender

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht hinreichend begründet hat, dass sein Rechtsschutzbedürfnis für diesen Antrag fortbesteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 72/17

    Verwerfung von Widersprüchen gegen eA-Ablehnungen: Zuständigkeit der Kammer für

    Ebenso, wie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG einen zulässigen Widerspruch voraussetzt (vgl. BVerfGE 89, 119 ), ist § 93d Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 BVerfGG für die Zuständigkeit des Senats so auszulegen, dass der Widerspruchsführer befugt sein muss, diesen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. BVerfGE 99, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 -, juris, Rn. 3).

    Daher steht ihm ebenso wie in dem Fall, in dem die Verfassungsbeschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutzantrag bereits anhängig ist, gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG kein Widerspruchsrecht zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung eines Widerspruchs

    § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG gilt auch dann, wenn Antragsteller zwar keine Verfassungsbeschwerde erheben, in der Hauptsache aber nur die Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 -, juris, Rn. 5).
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BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 2 BvQ 85/17 (https://dejure.org/2017,103141)
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