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   BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04   

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https://dejure.org/2008,4391
BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04 (https://dejure.org/2008,4391)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2008 - 2 BvR 103/04 (https://dejure.org/2008,4391)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2008 - 2 BvR 103/04 (https://dejure.org/2008,4391)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 117 Abs. 1 Nr. 1 HwO; § 1 Abs. 1 HwO; § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG a.F.
    Durchsuchung wegen handwerksrechtlicher Verstöße (Betrieb eines eintragungspflichtigen Gewerbes; bloße Auftragsvermittlung); Durchsuchungsbeschluss (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche Anforderungen; falsche Grundlage bei Verhältnismäßigkeitsprüfung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Art 13 GG iVm dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch Anordnung der Durchsuchung eines Gewerbebetriebs wegen handwerksrechtlicher Ordnungswidrigkeiten trotz mangelnder Konkretisierung des Tatvorwurfs, des Tatzeitraums und der gesuchten Beweismittel sowie ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen in einem Verfahren wegen handwerksrechtlicher Verstöße nach der Handwerksordnung (HwO); Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Erbringung des Nachweises einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 102
    Zulässigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen in einem Verfahren wegen handwerksrechtlicher Verstöße

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung wegen Verstosses gegen die Handwerksordnung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Nur dies führt zu einer angemessenen rechtsstaatlichen Begrenzung der Durchsuchung, weil oft eine fast unübersehbare Zahl von Gegenständen als - wenn auch noch so entfernte - Beweismittel für den aufzuklärenden Sachverhalt in Frage kommen können (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Wird die Durchsuchung - wie auch im vorliegenden Fall - ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegen zu treten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04
    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegen zu treten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Der richterliche Durchsuchungsbeschluss ist keine bloße Formsache (BVerfGE 57, 346 ).

  • VG Berlin, 11.09.1991 - 4 A 144.88

    Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Herstellung und Vertrieb von Hotel-und

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04
    Die bloße Vermittlung eines Auftrags an andere Handwerker und die Weiterreichung der Kosten an den Kunden erfüllen aber nicht die Voraussetzungen des selbständigen Betriebs eines Handwerks im Sinne des § 1 HwO und sind nicht eintragungspflichtig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Mai 1973 - RReg. 8 St 515/73 OWi -, GewArch 1974, S. 23 ; VG Berlin, Urteil vom 11. September 1991 - VG 4 A 144.88 -, GewArch 1992, S. 188 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Zwar war der Tatverdacht nicht unerheblich und nicht lediglich auf Vermutungen gegründet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 2008 - 2 BvR 103/04 -, juris, Rn. 24).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22

    Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.

    Die gleiche Funktion hat die Bezeichnung derjenigen Gegenstände im Durchsuchungsbeschluss, nach denen gesucht werden soll (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 103/04, juris Rn. 20).
  • LG Essen, 31.05.2012 - 35 Qs 306 AR 55/12

    Anforderungen an die Formulierung eines Durchsuchungsbeschlusses vor dem

    Der richterliche Durchsuchungsbeschluss ist keine Formsache (vgl. Beschluss vom 04.03.2008, 2 BvR 103/04).
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