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   BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08   

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https://dejure.org/2010,71
BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 102 StPO; § 81a Abs. 1 StPO, § 81a Abs. 2 StPO, § 81a Abs. 3 StPO
    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; nichtrichterliche Anordnung; Dokumentation der Anordnungsvoraussetzungen); Wohnungsdurchsuchung (Richtervorbehalt; Entbehrlichkeit einer Dokumentation bei offenkundiger Dringlichkeit); nachträgliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 13 Abs. 1, 13 Abs. 2, 19 Abs. 4, 2 Abs. 2 Satz 1 GG
    Zur Durchsuchung einer Wohnung und die Anordnung einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung aufgrund von Gefahr im Verzug

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Führerscheins, Unbegründetheit bzgl ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO, § 111a Abs 1 S 1 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • verkehrslexikon.de

    Rechtmäßigkeit einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutentnahme zur Beweissicherung im Interesse einer effektiven Strafverfolgung; Gewährleistung einer effektiven nachträglichen Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 ...

  • blutalkohol PDF, S. 427
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutentnahme zur Beweissicherung im Interesse einer effektiven Strafverfolgung; Gewährleistung einer effektiven nachträglichen Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben gestärkt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Blutprobenanordnung durch Polizei!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    § 81a Abs. 2 StPO: Verschont mich zur Begründung von "Gefahr im Verzug” mit Allgemeinplätzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Richtervorbehalt bei Blutproben wegen Trunkenheitsfahrten muss ernst genommen werden, mahnt das Bundesverfassungsgericht!

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme durch Polizei nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen - jetzt bald Vergangenheit?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme bei Verdacht auf Alkoholfahrt nur noch mit richterlicher Anordnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von "Gefahr in Verzug"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von Gefahr in Verzug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutprobe - Aktuelle Entwicklung zum Richtervorbehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von Gefahr in Verzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme II

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Anordnung von Blutentnahmen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Blutprobe - Aktuelle Entwicklung zum Richtervorbehalt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum Umfang richterlicher Überprüfung von Gefahr im Verzug gemäß §§ 81 a, 105 Abs. 1 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 340
  • NJW 2010, 2864
  • NStZ 2011, 289
  • NStZ 2011, 446
  • NZV 2010, 628
  • NJ 2010, 381
  • DÖV 2010, 738
  • JR 2010, 400
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Die Erledigung des Eingriffs steht dem Rechtsschutzbedürfnis und damit der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Auch im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 StPO muss eine effektive nachträgliche Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung gewährleistet sein (vgl. BVerfGK 10, 270 ; 12, 374 ).

    Nach § 81a Abs. 2 StPO steht die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

    Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehenden Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Es kann wegen diesem Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG dahinstehen, ob die Fachgerichte daneben die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verkannt haben (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Dies ist im Einzelfall von dem dafür zuständigen Strafgericht zu prüfen (BVerfGK 10, 270 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

    Ferner dürfte davon auszugehen sein, dass an einem Werktag zur Tagzeit noch ein Ermittlungsrichter, zumindest aber noch ein richterlicher Eil- oder Notdienst im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu erreichen gewesen sein wäre (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 9, 287 ).

  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Auch im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 StPO muss eine effektive nachträgliche Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung gewährleistet sein (vgl. BVerfGK 10, 270 ; 12, 374 ).

  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses in Eilfällen

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    In Ausnahmefällen kann die Anordnung durch den Richter auch lediglich mündlich erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes wird von der Beschwerdeführerin lediglich behauptet, ohne sich mit der Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 m.w.N.) auseinanderzusetzen.

    Der Verstoß gegen § 81a StPO gebietet es nicht zwingend, ein Verwertungsverbot hinsichtlich des gewonnenen Beweismittels anzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053).

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2008 - 5 Qs 68/08

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr:

  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Jedenfalls in einfach gelagerten Fällen, in denen allein aufgrund der mündlichen Darstellung des Sachverhalts eine sachangemessene Entscheidung möglich ist, würde ein solches Erfordernis weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. insoweit zur Anordnung einer Blutentnahme gemäß § 81a StPO: BVerfGK 17, 340 ).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Das Ergebnis einer polizeilich angeordneten Blutentnahme ist daher von Verfassungs wegen unabhängig von der Antwort auf die einfachrechtliche Frage verwertbar, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen die Eilkompetenz nach § 81a StPO vorrangig durch die Staatsanwaltschaft wahrzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, juris Rn. 26).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges muss auf Tatsachen gestützt werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss v. 11.06.2010, Az.: 2 BvR 1046/08).

    Insofern ist davon auszugehen, dass die Anordnung durch den Richter, die auch mündlich erfolgen kann (BVerfG Beschluss v. 11.06.2010 Az: 2 BvR 1046/08) selbst bei Vermittlung über die Staatsanwaltschaft, innerhalb von 15 Minuten hätte eingeholt werden können.

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Ein Beweisverwertungsverbot besteht, anders als die Klägerin meint, nicht deshalb, weil der Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO (zu letzterem jüngst BVerfG Beschluss vom 11.06.2010 2 BvR 1046/08) nicht beachtet worden wäre.
  • LG Köln, 05.04.2019 - 153 Ns 100/18

    Rechtswidrige Polizeigewalt, CSD 2016 Köln, Verwerfung der Berufung der

    In Konkretisierung der vorgenannten gesetzlichen Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), vgl. BVerfGE 103, 142 [156]; BVerfG NJW 2008, 3053 f. (2 BvR 784/08); BverfG NJW 2010, 2864 ff. (2 BvR 1046/08 vom 11.06.2010, zitiert nach juris) entschieden, dass (unter anderem) die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die vorherige Einholung einer richterlichen Anordnung in jedem Einzelfall konkret zu überprüfen und festzustellen ist.
  • OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).

    Auf die regelmäßig erheblich komplexeren Erwägungen, die der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zugrundeliegen, sind sie jedenfalls nicht bruchlos übertragbar (in diese Richtung auch BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 30).

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Diese - für die Wohnungsdurchsuchung entwickelten - Maßstäbe hat das Bundesverfassungsgericht zwar zunächst auf die Anordnung der Blutprobenentnahme nach § 81a StPO übertragen, der auf einfachgesetzlicher Ebene ebenfalls einen grundsätzlichen Richtervorbehalt vorsah (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2007 ‌- 2 BvR 273/06 -,‌ BVerfGK 10, 270, 272 ff., Rn. 13 ff., vom 28. Juli 2008 ‌- 2 BvR 784/08 -,‌ BVerfGK 14, 107, 110, Rn. 8, und vom 11. Juni 2010 ‌- 2 BvR 1046/08 -,‌ BVerfGK 17, 340, 345 ff., Rn. 24 ff., www.bverfg.de).
  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 3 RVs 85/10

    Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO; Widerspruch gegen die

    Die Ermittlungsbehörden haben nämlich in den Fällen, in denen vor der Einholung einer richterlichen Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO abgesehen wird, über ihr Vorgehen und die Gründe (außer bei Evidenz der Eilbedürftigkeit) einen Vermerk zu fertigen (Dokumentationspflicht: BVerfG NJW 2010, 2864, 2865; NJW 2007, 1345, 1346).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08, NJW 2010, 2846; dazu Peglau, NJW 2010, 2850) würde die beschriebene Praxis des Ermittlungsrichters nämlich den in § 81 a Abs. 2 StPO vorgesehenen gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen" lassen, da der Ermittlungsrichter dem Beschuldigten eine eigene richterliche Sachprüfung versagt (BVerfG, a.a.O.).

    Angesichts der klaren Sachlage - Atemalkoholwert deutet auf absolute Fahruntüchtigkeit hin, positiver Drogenschnelltest und deutliche Ausfallerscheinungen - wäre hier eine fernmündliche Anordnung der Blutentnahme durch den Richter nämlich ohne weiteres möglich und nach Art. 19 Abs. 4 GG auch statt der polizeilichen Anordnung geboten gewesen (BVerfG, NJW 2010, 2864, 2865).

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Eine rechtsfehlerhafte Beweiserhebung führt aber nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise (vgl. BVerfG, B.v. 28.7.2008 - 2 BvR 784/08 - NJW 2008, 3053 = juris Rn. 11), sondern es ist im Einzelfall zu prüfen, ob daraus ein Verwertungsverbot resultiert (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - DAR 2010, 454 = juris Rn. 36).

    Im Übrigen wäre die formulierte Frage einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich, da es sich bei der Frage, ob ein Verwertungsverbot vorliegt, um eine Entscheidung im Einzelfall handelt (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - DAR 2010, 454 = juris Rn. 36).

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

    Zum anderen ist die Beantwortung der Frage, ob die Annahme eines Verwertungsverbots gerechtfertigt ist, im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht stets das Ergebnis einer Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei juris Rn. 36 zur Verwertung einer entgegen § 81 a StPO damaliger Fassung gewonnenen Blutprobe).
  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Angaben bei

  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 11 CS 18.2254

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09

    Gewinnung eines Anfangsverdachts durch eine auf visuelle Verkehrsbeobachtung

  • VG Schwerin, 20.10.2016 - 4 B 2195/16

    Verwertbarkeit von unter Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensbestimmungen

  • VG Köln, 14.01.2011 - 11 L 23/11

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

  • VG Köln, 05.07.2010 - 11 L 904/10

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Konsums von

  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 12.470

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

  • OLG Schleswig, 31.03.2017 - 2 Ss 18/17
  • VG Magdeburg, 01.03.2017 - 3 A 178/16

    Erfolglose Klage gegen eine Jagdscheineinziehung

  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.809

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 2,4 ng/ml

  • VG München, 11.01.2011 - M 6b K 10.1907

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Alkoholabhängigkeit;

  • VGH Bayern, 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387

    Verwertung von polizeilich angeordneten Blutproben im Waffen- und Jagdrecht

  • VG Augsburg, 23.08.2010 - Au 7 S 10.1039

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.810

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 8,0 ng/ml

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