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   BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18   

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https://dejure.org/2019,22144
BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18 (https://dejure.org/2019,22144)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18 (https://dejure.org/2019,22144)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 (https://dejure.org/2019,22144)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 42 S 2 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) bei Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren - unklare Funktionsbezeichnung des entscheidenden Richters ("Vorsitzender" statt "Einzelrichter") berührt Art ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verletzung des rechtlichen Gehörs; Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren; Begründung einer Besorgnis der B...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) bei Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren - unklare Funktionsbezeichnung des entscheidenden Richters ("Vorsitzender" statt "Einzelrichter") berührt Art ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Verletzung des rechtlichen Gehörs; Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren; Begründung einer Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Unterbleiben der Verabschiedung einer Prozesspartei nach mündlicher Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) bei Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren - unklare Funktionsbezeichnung des entscheidenden Richters ("Vorsitzender" statt "Einzelrichter") berührt Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung - und die erforderliche Begründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidung als Vorsitzender oder Einzelrichter?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein "Tschüß" vom Richter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09

    Fehlendes Beruhen einer zivilgerichtlichen Entscheidung auf Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, das nunmehr zur Kenntnis genommene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, GRUR-RR 2009, S. 441 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, Rn. 50; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 28).

    Letzteres ist im Verfahren der Anhörungsrüge zumindest dann der Fall, wenn das Gericht durch Ausführungen zur Rechtslage den gerügten Verstoß beseitigen kann, insbesondere, indem es Vorbringen erstmals zur Kenntnis nimmt und bescheidet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, GRUR-RR 2009, S. 441 ).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18
    Da sich aus den Umständen des Einzelfalls nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt, ist davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen des Beschwerdeführers dabei zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 80, 269 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht nicht, sich in den Entscheidungsgründen mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 22, 267 ; 42, 364 ; 86, 133 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; stRspr).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht nicht, sich in den Entscheidungsgründen mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 22, 267 ; 42, 364 ; 86, 133 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2019 - 1 BvQ 51/19 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2019 - 2 BvR 453/19 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; stRspr).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht (lediglich) dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8), nicht jedoch, deren (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das zuständige Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Im Übrigen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht (lediglich), die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23), nicht jedoch, auch ihrer (Rechts-)Auffassung zu folgen.
  • BVerfG, 16.06.2021 - 1 BvR 709/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend eine Auflage zum Kindesumgang

    Soweit das genannte Recht dadurch verletzt worden wäre, dass in der Beschwerdeentscheidung ein Schreiben des Vaters der Beschwerdeführerin nicht beachtet wurde, ist eine eventuelle Gehörsverletzung jedenfalls im Anhörungsrügeverfahren geheilt worden (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Volljährigenadoption wegen

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen betreffend das

    Es ist anerkannt, dass Gehörsverstöße im Anhörungsrügeverfahren geheilt werden können, wenn das Gericht den gerügten Verstoß durch Ausführungen zur Rechtslage im Beschluss über die Anhörungsrüge beseitigen kann, indem es Vorbringen erstmals zur Kenntnis nimmt und bescheidet (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09, NVwZ 2009, 580 = juris, Rn. 15, und vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht führt der Umstand, dass der übergangene Sachvortrag lediglich im Rahmen der Entscheidung über die Anhörungsrüge berücksichtigt worden ist, nicht zur Aufhebung des Berufungsurteils wegen einer Gehörsverletzung (vgl. VerfGH vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/199; vom 25.1.2017 - Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 28; BVerfG vom 14.9.2016 EuGRZ 2016, 694 Rn. 28 m. w. N.; vom 18.7.2019 - 2 BvR 1082/18 - juris Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22

    Entziehung der Vertretungsmacht für ein Kind in einem Erbscheinsverfahren

    Er gebietet den Gerichten überdies das Beteiligtenvorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG BeckRS 2019, 16042 m. w. N.), damit den Beteiligten die effektive Möglichkeit gegeben wird, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen.
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20

    Gehörsverstoß durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer

    Diese Gehörsverletzung wurde aber im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens geheilt (vgl. BVerfGE 73, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 17; jeweils m.w.N.), weil das Amtsgericht dabei den zunächst übergangenen, fristgerecht eingegangenen Schriftsatz vom 20. Februar 2020 im Rahmen einer Hilfsbegründung berücksichtigt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2020 - A 11 S 3308/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Missachtung eines

  • BVerwG, 29.03.2023 - 3 CN 14.22

    Umstellen des Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit der außer Kraft

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