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   BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00   

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BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00 (https://dejure.org/2002,6556)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00 (https://dejure.org/2002,6556)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 (https://dejure.org/2002,6556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Klageerzwingungsverfahren - Rechtswegserschöpfung - Willkürverbot - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 33a; ; StPO § 172 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 33a
    Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Das Oberlandesgericht verlangt keine vollständige Wiedergabe des Inhalts sämtlicher der Antragsschrift beigefügten Anlagen, sondern in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, S. 498; OLG Saarbrücken, wistra 1995, S. 36 f.; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406) eine Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, die es gestattet, die Erfolgsaussichten des Antrags zu prüfen ohne gezwungen zu sein, sich aus den Akten oder aus den einer Antragsschrift beiliegenden Vorgängen das zusammenzusuchen, was der Begründung des Antrags eventuell dienlich sein könnte.
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Einen grundgesetzlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat gibt es nicht (vgl. BVerfGE 51, 176 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Der Rechtsbehelf, der zum Rechtsweg nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehört (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ) und der jeden Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ), ist von ihm, soweit ersichtlich, nicht ergriffen worden.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Das Oberlandesgericht verlangt keine vollständige Wiedergabe des Inhalts sämtlicher der Antragsschrift beigefügten Anlagen, sondern in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, S. 498; OLG Saarbrücken, wistra 1995, S. 36 f.; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406) eine Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, die es gestattet, die Erfolgsaussichten des Antrags zu prüfen ohne gezwungen zu sein, sich aus den Akten oder aus den einer Antragsschrift beiliegenden Vorgängen das zusammenzusuchen, was der Begründung des Antrags eventuell dienlich sein könnte.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.1983 - 1 Ws 335/83
    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Das Oberlandesgericht verlangt keine vollständige Wiedergabe des Inhalts sämtlicher der Antragsschrift beigefügten Anlagen, sondern in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, S. 498; OLG Saarbrücken, wistra 1995, S. 36 f.; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406) eine Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, die es gestattet, die Erfolgsaussichten des Antrags zu prüfen ohne gezwungen zu sein, sich aus den Akten oder aus den einer Antragsschrift beiliegenden Vorgängen das zusammenzusuchen, was der Begründung des Antrags eventuell dienlich sein könnte.
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2002 - 2 BvR 1087/00
    Der Rechtsbehelf, der zum Rechtsweg nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehört (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ) und der jeden Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ), ist von ihm, soweit ersichtlich, nicht ergriffen worden.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 5 StS 6/10

    Kein Strafprozess gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm

    Eine solche Art des Vorbringens führt zu einer Umgehung der Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO, weil nicht mehr die eigene Sachdarstellung tragendes Element des Antrags ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage [2010], § 172 Rdnr. 30 mwN; BVerfG, 2 BvR 1087/00 vom 31. Januar 2002 Rdnr. 8).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

    Denn es gibt grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat (BVerfGE 51, 176 ; Beschlüsse der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - Beschlussabdruck S. 6 und vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 - Beschlussabdruck S. 2).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 2010/20

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    Schließlich gibt es auch gegen die Auslegung, dass nur anhand der Antragsschrift ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung der Erfolgsaussichten des Antrags vorgenommen werden können soll, verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -, Rn. 8 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung der Fachgerichte, wonach die Schlüssigkeitsprüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 172 Abs. 3 StPO ausschließlich anhand der Antragsschrift ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere Schriftstücke vorzunehmen sei, nicht beanstandet (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -, Rn. 8 m.w.N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Hierzu reicht es aufgrund der Verpflichtung, dem Oberlandesgericht ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung zu ermöglichen, nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht aus, zum Zwecke der Antragsbegründung auf der Antragsschrift beigefügte Anlagen zu verweisen (BVerfG [4. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -).
  • BVerfG, 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18

    Rechtswegerschöpfung im Klageerzwingungsverfahren (Grundsatz der Subsidiarität

    Damit ist der Beschwerdeführer auch mit anderen Grundrechtsrügen ausgeschlossen, insbesondere mit der Behauptung, in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2002 - 2 BvR 1087/00 -, juris, Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ws 4/09

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags

    Hierbei ist keine vollständige Wiedergabe des Inhalts sämtlicher der Antragsschrift beigefügten Anlagen, sondern eine Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts gefordert, die es gestattet, die Erfolgsaussichten des Antrags zu prüfen ohne gezwungen zu sein, sich aus den Akten oder aus den einer Antragsschrift beiliegenden Vorgängen das zusammenzusuchen, was der Begründung des Antrags eventuell dienlich sein könnte (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der formalen Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag BVerfG 2 BvR 1087/00, Beschluss vom 31.01.2002, zitiert nach juris, sowie BVerfG, Beschluss vom 03.03.1993 - 2 BvR 125/94 - OLG Koblenz, NJW 1977, S. 1461 f.; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, S. 79; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluss vom 8. Mai 2006 - 1 Ws 85/06 - Beschluss vom 26. Januar 2007 - 1 Ws 5/07 - Beschluss vom 26. Februar 2007 - 1 Ws 13/07 - Beschluss vom 16. Januar 2008 - 1 Ws 310/07 -).
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