Rechtsprechung
BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anordnung der Fortdauer einer Auslieferungshaft ; Voraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit bei der Prüfung eines Auslieferungsersuchens; Anspruch auf rechtliches Gehör bei einem Auslieferungsersuchen
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Wahrung des rechtlichen Gehörs im Auslieferungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 3, 314
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
aa) Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 55, 1 ; 63, 332 ).Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung, wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (vgl. BVerfGE 63, 332 ).
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung bislang offen gelassen, ob die Frist nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG durch eine nach Ablauf der Monatsfrist eingelegte Gegenvorstellung nach § 33a StPO gewahrt wird (BVerfGE 19, 198 ). - BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57
Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
aa) Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 55, 1 ; 63, 332 ).
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 578/04
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Auslieferung nach Bulgarien …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
Nach der Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde aus formellen Gründen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -) stellte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 26. April 2004 einen Antrag gemäß § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO, den das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 18. Mai 2004 ablehnte. - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
aa) Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 55, 1 ; 63, 332 ). - BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
aa) Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 55, 1 ; 63, 332 ). - BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04
Auslieferung nach Italien
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
Eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung der genannten rechtsstaatlichen Maßstäbe von Verfassungs wegen unzulässig, sofern der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 2 BvR 26/04 -, im Umdruck S. 8 f., m.w.N.). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
aa) Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 55, 1 ; 63, 332 ). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
aa) Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 55, 1 ; 63, 332 ). - BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
aa) Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 55, 1 ; 63, 332 ).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
(1) In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bei der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze (vgl. BVerfGE 59, 280 ; BVerfGK 3, 27 ; 3, 314 ; 6, 13 ; 6, 334 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, S. 830 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ) beziehungsweise der unverzichtbare Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (BVerfGE 63, 332 ) zu beachten sind.Der Senat hat daher die Auslieferung zur Vollstreckung eines in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen ausländischen Strafurteils für unzulässig erklärt, sofern der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens unterrichtet noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet war, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und effektiv zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332 ; BVerfGK 3, 27 ; 3, 314 ; 6, 13 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ).
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem …
An anderer Stelle hat es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich offen gelassen, ob die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde durch eine nach Ablauf der Monatsfrist eingelegte Gegenvorstellung nach § 33a StPO offen gehalten wird (…vgl. BVerfGE 19, 198 - Juris Rn. 8; BVerfGK 3, 314 - Juris Rn. 8). - VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
(BVerfGE 19, 198, 200; BVerfGK 3, 314, 316; 13, 390, 396;… Beschlüsse vom 2. Juni 1987 - 2 BvR 1389/86 -, juris Rn. 31, …und vom 9. September 1997 - 2 BvQ 23/97 -, juris Rn. 2), wird andererseits etwa davon ausgegangen, dass die vor Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde erforderliche Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs, für den eine Antragsfrist nicht vorgesehen ist, innerhalb der Jahresfrist des § 93 Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eingeleitet werden muss (BVerfGE 76, 107, 115). - BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 1838/22
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslieferung eines …
Der einschlägigen völkerrechtlichen Praxis ist indessen nicht zu entnehmen, dass die Durchführung strafrechtlicher Abwesenheitsverfahren auch in Fällen gegen den völkerrechtlichen Mindeststandard verstieße, in denen der Betroffene von dem gegen ihn anhängigen Verfahren in Kenntnis gesetzt worden ist, sich ihm durch Flucht entzogen hat und im Verfahren von einem ordnungsgemäß bestellten Pflichtverteidiger unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen verteidigt werden konnte (BVerfGK 3, 314 ). - BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1569/12
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung …
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass auch bei fachgerichtlich unbefristeten Rechtsbehelfen die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nur dann offen gehalten wird, wenn der nicht befristete Rechtsbehelf innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben wird (vgl. BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfGK 3, 159 ; 3, 314 ; 13, 390 ).