Rechtsprechung
   BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39212
BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19 (https://dejure.org/2019,39212)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19 (https://dejure.org/2019,39212)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 2019 - 2 BvR 1105/19 (https://dejure.org/2019,39212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Verfassungsbeschwerde; Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1 ; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 1 ; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Verfassungsbeschwerde; Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 09.06.2017 - 2 BvR 336/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 2680/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14

    Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 932/17

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19
    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Neubesetzung der

    Da der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig ist, hat die Antragstellerin auch keinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 1105/19 -, Rn. 3; stRspr).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.04.2021 - 1 VB 81/20

    Gewährung von Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis aufgrund isoliertem PKH-Antrag

    Zwar hat der Beschwerdeführer in der vorliegenden Angelegenheit nicht sogleich Verfassungsbeschwerde erhoben, sondern am 11. Mai 2020 erneut einen isolierten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt, obwohl ihm aufgrund des ihm am 9. April 2020 zugestellten Beschlusses vom 1. April 2020 (1 VB 52/19) bekannt war, dass der Verfassungsgerichtshof seine Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ablehnt, er sei in der Lage, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.11.2019 - 2 BvR 1105/19 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.08.2020 - 1 VB 83/20

    Mangels Wahrung der Monatsfrist des § 56 Abs 2 S 1 VerfGHG (juris: StGHG BW)

    Dem Beschwerdeführer ist aufgrund des ihm am 9. April 2020 zugestellten Beschlusses vom 1. April 2020 (1 VB 52/19) bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof seine Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ablehnt, er sei in der Lage, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.11.2019 - 2 BvR 1105/19 -, Juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht