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   BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02   

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https://dejure.org/2002,219
BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02 (https://dejure.org/2002,219)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02 (https://dejure.org/2002,219)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 2002 - 2 BvR 1108/02 (https://dejure.org/2002,219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Berufung wegen offensichtlicher Unbegründetheit - Beschlussverfahren - Beschluss - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § ... 522 Abs. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensrecht - Anforderungen für einstimmige Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung zulässig? (IBR 2002, 582)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 281
  • NJW 2003, 281
  • BauR 2002, 1739
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 6. Juni 2002 - 2 U 31/02 -.

    Sie richtet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 6. Juni 2002 - 2 U 31/02 - (auszugsweise veröffentlicht in JURIS), durch den eine Berufung gegen ein Räumungsurteil zurückgewiesen wurde.

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Die Kammer kann offen lassen, ob hier der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es dem Beschwerdeführer zumutbar sein könnte, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine Gegenvorstellung eine Korrektur der geltend gemachten Verletzung von Prozessgrundrechten zu erwirken (vgl. BVerfGE 63, 77 ; 73, 322 ; BGH, NJW 2002, S. 1577).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000, NVwZ 2000, S. 1163).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Die Kammer kann offen lassen, ob hier der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es dem Beschwerdeführer zumutbar sein könnte, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine Gegenvorstellung eine Korrektur der geltend gemachten Verletzung von Prozessgrundrechten zu erwirken (vgl. BVerfGE 63, 77 ; 73, 322 ; BGH, NJW 2002, S. 1577).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Sieht der Gesetzgeber allerdings ein Rechtsmittel vor, darf der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht durch eine gerichtliche Auslegung und Anwendung von Prozessvorschriften in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; Beschluss der .
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Darüber hinaus hat der Beschwerdeführer nicht hinreichend begründet, dass die angegriffene Entscheidung auf einem Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters beruhe (vgl. BVerfGE 64, 1 (21); 96, 68 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Eine Gewährleistung von Rechtsmittelzügen folgt indes hieraus nicht (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Die Kammer kann offen lassen, ob hier der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es dem Beschwerdeführer zumutbar sein könnte, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine Gegenvorstellung eine Korrektur der geltend gemachten Verletzung von Prozessgrundrechten zu erwirken (vgl. BVerfGE 63, 77 ; 73, 322 ; BGH, NJW 2002, S. 1577).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeits- und Prozessnormen im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG jedoch nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind, also die Verfahrensvorschrift willkürlich und unrichtig angewandt wurde (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 86, 133 ; Jarass/Pieroth, GG, 6. Aufl. Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 170/06

    Erfallen der Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurückweisung der

    Es ist dagegen nicht befugt, nach seinem Ermessen über eine nach seiner einstimmigen Überzeugung aussichtslose Berufung im Urteilsverfahren zu entscheiden, wodurch es mittelbar auch die Anfechtbarkeit seiner Entscheidung durch die dann mögliche Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde steuern könnte (dazu BVerfG NJW 2003, 281).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 112/14

    Klage gegen englische Limited in Deutschland: Verlust der Partei- und

    In einem solchen Fall ist das Verfahrensgrundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt, weil einer Partei der Zugang zu dem von der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzenzug in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, NJW-RR 2016, 955 Rn. 9; Beschluss vom 29. Juli 2014 - IV ZB 37/13 Rn. 4; Beschluss vom 13. Februar 2014 - VII ZB 39/13, BGHZ 200, 145 Rn. 13; Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2003, 281, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Diese Grundsätze finden auch auf den einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, da er gemäß § 522 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar ist und damit den Weg zur Revision versperrt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. August 2002 - 2 BvR 1108/02 -, NJW 2003, S. 281; 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 BvR 1924/04 -, NJW 2005, S. 1931 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1664/04 - ; WM 2005, S. 1577 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 1 BvR 624/03 - , NJW 2007, S. 3118 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 1300/06 - , NJW 2008, S. 504 ).
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