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   BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82   

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BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 (https://dejure.org/1985,16)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 (https://dejure.org/1985,16)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 (https://dejure.org/1985,16)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Fortdauer der Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit - Psychiatrische Unterbringung - Freiheitsentzug - Interessen der Allgemeinheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit - Psychiatrische Unterbringung - Freiheitsentzug - Interessen der Allgemeinheit

  • spiegel.de (Pressebericht, 27.01.1986)

    Ein unheimlicher Eindruck

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 297
  • NJW 1986, 767
  • MDR 1986, 462
  • NStZ 1986, 185
  • StV 1986, 160
 
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Wird zitiert von ... (607)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon früher hervorgehoben, daß hier eine der Wurzeln des Prozeßgrundrechts auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren liegt (BVerfGE 57, 250 (274 f.)).

    Aus diesem Recht ergeben sich Mindesterfordernisse für eine zuverlässige Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 57, 250 (275)), die nicht nur im strafprozessualen Hauptverfahren, sondern auch für die im Vollstreckungsverfahren zu treffenden Entscheidungen zu beachten sind.

    Erst wenn sich unzweideutig ergibt, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip selbst konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden; diese haben sich tunlichst im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens zu halten (siehe BVerfGE 57, 250 (276)).

    c) Straf- und Strafverfahrensrecht tragen diesen Grundsätzen Rechnung: Auch in denjenigen Verfahren, die dem sogenannten Freibeweis unterliegen, gilt die richterliche Aufklärungspflicht, wie sie für die Hauptverhandlung in der Regelung des § 244 Abs. 2 StPO ihren Niederschlag gefunden hat; sie wird auch als "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" verstanden (vgl. BVerfGE 57, 250 (277); Kleinknecht/Meyer, StPO , 37. Aufl., § 244 Rdnr. 9; Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Aufl., Rdnr. 472).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    Da es sich um eine wertende Entscheidung handelt, die nach ausfüllungsbedürftigen Kriterien und unter Prognosegesichtspunkten fällt, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (vgl. BVerfGE 27, 211 (219)).

    Erst dadurch wird es möglich, im Rahmen verfassungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerfGE 27, 211 (219)) nachzuvollziehen, ob die von dem Täter ausgehende Gefahr seinen Freiheitsanspruch gleichsam aufzuwiegen vermag.

    Angesichts der Dauer der Unterbringung des Beschwerdeführers und des Gewichts der Tat, die den Anlaß zu dieser gegeben hat, handelt es sich bei den aufgezeigten Aufklärungsmängeln nicht lediglich um Fehler in der Verfahrensgestaltung und bei der Sachverhaltsfeststellung, die im Bereich des einfachen Rechts verbleiben; in ihrer nach Lage des außergewöhnlichen Falles sich summierenden Wirkung erreichen sie die Ebene des Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 28, 151 (162); 52, 131 (164); siehe auch BVerfGE 27, 211 (219)).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 29. August 1980, mit der eine Bestellung des Bevollmächtigten zum Pflichtverteidiger abgelehnt wurde, verletzt ebenfalls den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes; vgl. BVerfGE 39, 238 (242 f.); 63, 380 (390 f.), m. w. N.).

    Ihm ist von Verfassungs wegen jedenfalls dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn es nach der konkreten Fallgestaltung, insbesondere bei Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnose- und Prognosebereich, als evident erscheint, daß er sich angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann (vgl. hierzu BVerfGE 63, 380 (391)).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 (222)) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE a.a.O. (230)).

    Der Richter leitet dessen Tätigkeit nicht nur (vgl. § 78 StPO ), er hat auch die Prognoseentscheidung selbst zu treffen; er darf sie nicht dem Sachverständigen überlassen (vgl. BVerfGE 58, 208 (223)).

  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    Auch kann der Einfluß einer Entmündigung oder einer Gebrechlichkeitspflegschaft mit dem Recht der Aufenthaltsbestimmung für die Prognose zu berücksichtigen sein (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1985, S. 979 ; Horstkotte, a.a.O., § 67 d Rdnr. 46 und § 67 b Rdnr. 68 f.).
  • BGH, 17.10.1978 - 1 StR 480/78
    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    Dabei ist die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr hinreichend zu konkretisieren; der Grad der Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten ist zu bestimmen; deren bloße Möglichkeit vermag die weitere Maßregelvollstreckung nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1978 - 1 StR 480/78 - BGH bei Holtz, MDR 1979, S. 280; 1981, S. 265; Horstkotte, a.a.O., § 67 d Rdnr. 3).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    In diesen Fällen engt sich der Bewertungsrahmen des Strafvollstreckungsrichters ein; mit dem immer stärker werdenden Freiheitseingriff wächst die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte (vgl. - insoweit allerdings in anderem Zusammenhang - BVerfGE 42, 143 (148 f.); 54, 208 (215); 66, 116 (131)).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    In diesen Fällen engt sich der Bewertungsrahmen des Strafvollstreckungsrichters ein; mit dem immer stärker werdenden Freiheitseingriff wächst die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte (vgl. - insoweit allerdings in anderem Zusammenhang - BVerfGE 42, 143 (148 f.); 54, 208 (215); 66, 116 (131)).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    Angesichts der Dauer der Unterbringung des Beschwerdeführers und des Gewichts der Tat, die den Anlaß zu dieser gegeben hat, handelt es sich bei den aufgezeigten Aufklärungsmängeln nicht lediglich um Fehler in der Verfahrensgestaltung und bei der Sachverhaltsfeststellung, die im Bereich des einfachen Rechts verbleiben; in ihrer nach Lage des außergewöhnlichen Falles sich summierenden Wirkung erreichen sie die Ebene des Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 28, 151 (162); 52, 131 (164); siehe auch BVerfGE 27, 211 (219)).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
    Das Oberlandesgericht wird somit nur noch über die Kosten zu entscheiden haben (vgl. BVerfGE 44, 353 (383)).
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 498/77

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen

  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Dabei enthält das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 156, 63 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Dass das Amtsgericht dabei rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben haben könnte (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ), kann auf dieser Grundlage im Rahmen der gebotenen Gesamtschau auf das Verfahrensrecht nicht festgestellt werden.

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Dabei müssen die Grenzen der Zumutbarkeit gewahrt bleiben; das Freiheitsgrundrecht der Betroffenen ist sowohl auf der Ebene des Verfahrensrechts als auch materiellrechtlich abzusichern (BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ).

    Das gilt auch für den Aspekt der Schwere der Maßnahme - hier: eine unbefristete Freiheitsentziehung -, die zwar kein geeignetes Definitionsmerkmal für den Begriff der Strafe im Sinne von Art. 103 GG (vgl. BVerfGE 109, 133 ), im Rahmen der Prüfung des Freiheitsgrundrechts jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein zu berücksichtigendes Element darstellt (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 70, 297 ).

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