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   BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96   

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https://dejure.org/1999,3775
BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96 (https://dejure.org/1999,3775)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96 (https://dejure.org/1999,3775)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1999 - 2 BvR 1153/96 (https://dejure.org/1999,3775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde - Bezeichnung der Grundrechtsverletzung - Substantiierter Vortrag - Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - Lebenssachverhalt - Rechtswegerschöpfung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 1; ; BVerfGG § 78; ; StPO § 359 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen Versagung eines Wiederaufnahmeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.08.1998 - 1 BvR 897/98

    Anforderungen an die Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96
    Dies hat der Beschwerdeführer durch Übersendung oder inhaltliche Wiedergabe der maßgeblichen Schriftsätze und angegriffenen Entscheidungen substantiiert zu belegen (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. August 1998 - 1 BvR 897/98 -, NJW 1999, S. 857).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96
    Dazu sind die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach so mitzuteilen, daß beurteilt werden kann, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1435/98

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96
    Lehnen die Strafgerichte die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gemäß § 359 Nr. 5 StPO ab, weil die beigebrachten Tatsachen oder Beweismittel nicht neu oder nicht geeignet seien, dann gehört zu einer substantiierten Darlegung des Lebenssachverhalts in aller Regel neben der Vorlage der angegriffenen Entscheidungen auch, daß das Strafurteil und der Wiederaufnahmeantrag vorgelegt werden (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 1435/98 -).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96
    Dazu sind die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach so mitzuteilen, daß beurteilt werden kann, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96
    Der Grundsatz der Subsidiarität (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG) erfordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 81, 22 ).
  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96
    Danach ist in den dort genannten Fällen die Rechtswirkung eines nur mittelbar betroffenen Strafurteils nicht ohne weiteres aufzuheben (vgl. BVerfGE 15, 303 ; vgl. auch Lechner/Zuck, BVerfGG, 4. Aufl., § 79, Rn. 5), sondern lediglich eine Wiederaufnahmemöglichkeit für den Verurteilten zu schaffen, die bestimmte Anforderungen an Inhalt und Umfang seines Vorbringens, insbesondere auch die Notwendigkeit von Darlegungen zur Beruhensfrage, mit sich bringt (vgl. Gössel in: Löwe/ Rosenberg, StPO, 25. Aufl., vor § 359, Rn. 170; Marxen/Tiemann, Die Wiederaufnahme in Strafsachen, Rn. 355).
  • BVerfG, 30.09.2003 - 2 BvR 399/03

    Substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde innerhalb der Monatsfrist

    Darüber hinaus sind innerhalb dieser Frist auch weitere Unterlagen vorzulegen, wenn ohne deren Kenntnis nicht beurteilt werden kann, ob die in der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen berechtigt sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 1153/96 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 897/02

    Ablehnung eines Asylantrags

    Ihrem Hinweis auf detaillierte Antworten des Beschwerdeführers in der mündlichen Verhandlung kann das Bundesverfassungsgericht nicht weiter nachgehen, weil das Protokoll der mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerde nicht vollständig beigefügt ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 1153/96 - JURIS).
  • BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 1132/97

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, gehört zur substantiierten Begründung einer gegen eine die Wiederaufnahme gemäß § 368 Abs. 1 StPO ablehnende Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde auch die Vorlage dieses Antrags (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar und 6. April 1999 - 2 BvR 1435/98 und 2 BvR 1153/96 -).
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