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   BVerfG, 29.05.1991 - 2 BvR 117/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3032
BVerfG, 29.05.1991 - 2 BvR 117/90 (https://dejure.org/1991,3032)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 2 BvR 117/90 (https://dejure.org/1991,3032)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 2 BvR 117/90 (https://dejure.org/1991,3032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Umgangs mit Cannabisharz und Amphetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haschisch - Cannabis - Amphetamin - Betäubungsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 107
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1991 - 2 BvR 117/90
    Der Gesetzgeber muß danach bei Erlaß einer Strafvorschrift, die Freiheitsstrafe androht, mit hinreichender Deutlichkeit selbst bestimmen, was strafbar sein soll (vgl. BVerfGE 78, 374 [383] m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat selbst die Voraussetzungen der Strafbarkeit zu bestimmen und darf diese Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt überlassen (vgl. BVerfGE 78, 374 [382] m.w.N.).

    Dem Verordnungsgeber dürfen lediglich gewisse Spezifizierungen des Tatbestandes überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 78, 374 [383] m.w.N.).

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Daher führt sie keine neuen Straftatbestände ein; sie spezifiziert lediglich in nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts letztlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, Beschlüsse 10 vom 6. Mai 1987 - 2 BvL 11/85, BVerfGE 75, 329, 342; vom 29. Mai 1991 - 2 BvR 117/90, NJW 1992, 107; vom 7. Oktober 2008 - 2 BvR 1101/08, NVwZ 2009, 239 f. mwN) die gesetzlichen Regelungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 StR 420/03, NJW 2005, 445, 450 zur Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation KuMaKV; vgl. auch Schwark/Zimmer, aaO § 20a WpHG Rn. 6).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    DOM war bereits bei Erlaß des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 1981 Bestandteil von dessen Anlage I (BGBl I S. 694; zur Aufnahme von Betäubungsmitteln in die Anlagen bei Erlaß des Betäubungsmittelgesetzes vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 29. Mai 1991 - 2 BvR 117/90 -, NJW 1992, S. 107 ).
  • FG Düsseldorf, 16.12.2004 - 4 V 3259/04

    Zigarettenbezug; Tabaksteuer; NATO-Hauptquartier; Höchstmengenüberschreitung;

    Dem Normgeber einer darunter liegenden Norm dürfen lediglich gewisse Spezifizierungen des Tatbestandes überlassen bleiben (BVerfG Beschluss vom 29. Mai 1991, 2 BvR 117/90, NJW 1992, 107).
  • OLG Koblenz, 17.07.2000 - 1 Ws 391/00

    Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittel Verfassungsmäßigkeit Rückwirkungsverbot

    Dem Verordnungsgeber dürfen jedoch gewisse Spezifizierungen des Tatbestands überlassen werden, vor allem dann, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (vgl. BVerfG NJW 92, 107; StV 97, 405).
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