Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5710
BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06 (https://dejure.org/2006,5710)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06 (https://dejure.org/2006,5710)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06 (https://dejure.org/2006,5710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 249 Abs. 2 StPO
    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren; Sitzungsfrequenz von einem Sitzungstag pro Woche; Selbstleseverfahren); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen an Terminierung im Strafprozess aufgrund des Beschleunigungsgebots in Haftsachen - bei Umfangsverfahren mehr als ein Verhandlungstag pro Woche geboten

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen; Weiträumige Terminierung der Hauptverhandlung; Gebotene Sitzungsfrequenz in "Umfangsverfahren"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121
    Anforderungen an die Beschleunigung der Hauptverhandlung in Haftsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 645 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 23.03.2001 - 32 HEs 1/01

    Beschleunigungsgrundsatz; Terminierung; Sitzungstag

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06
    Bei absehbar umfangreichen Verfahren wie dem vorliegenden, in denen sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, fordert das Beschleunigungsgebot in Haftsachen stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 -, NdsRpfl 2001, S. 196 unter Hinweis auf ggf. anzuberaumende Sondersitzungstage).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) dürfen erst noch bevorstehende Verzögerungen von völlig ungewisser Dauer nicht anders behandelt werden als bereits eingetretene (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05 -, StV 2006, S. 87 mit Hinweisen zur fachgerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06
    Bei absehbar umfangreichen Verfahren wie dem vorliegenden, in denen sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, fordert das Beschleunigungsgebot in Haftsachen stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 23. März 2001 - 32 HEs 1/01 -, NdsRpfl 2001, S. 196 unter Hinweis auf ggf. anzuberaumende Sondersitzungstage).
  • BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der

    Auf die Frage, ob die Kammer nicht nur einen Ergänzungsrichter und einen Ergänzungsschöffen, sondern auch einen anderen oder einen weiteren Pflichtverteidiger hätte bestellen müssen, um die Unterbrechungszeiträume zu verkürzen und so eine Beschleunigung des Verfahrens zu erreichen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris, Rn. 49 ff.), kommt es daher nicht an.
  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Insbesondere bei mehreren Angeklagten kann dies dazu führen, dass die an sich insbesondere in Haftsachen wünschenswerte Verhandlungsdichte (vgl. BVerfG - Kammer - StV 2006, 645) nicht zu erreichen ist.
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Vielmehr stellt sich dann die Frage, ob andere Pflichtverteidiger zu bestellen sein werden oder inwieweit die Verteidiger mit Blick auf das Beschleunigungsgebot verpflichtet werden können, andere - weniger dringliche - Termine zu verschieben, um eine Beschleunigung eines bereits lang dauernden Verfahrens zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06 -, JURIS).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22

    Bedeutung des Beschleunigungsgebots nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils

    Vielmehr stellt sich dann die Frage, ob nicht bereits vor Beginn der Hauptverhandlung andere Pflichtverteidiger hätten bestellt werden müssen oder inwieweit die Verteidiger in der laufenden Hauptverhandlung mit Blick auf das Beschleunigungsgebot hätten verpflichtet werden können, andere - weniger dringliche - Termine zu verschieben, um eine Beschleunigung einer bereits lang dauernden Hauptverhandlung zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06 -, juris).
  • BGH, 24.01.2024 - StB 2/24

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    c) Hinzu kommt, dass der Staatsschutzsenat das Verfahren mittels eines umfangreichen Selbstleseverfahrens gefördert hat (zur beschleunigenden Wirkung des Selbstleseverfahrens s. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - StB 18/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    Hinzu kommt, dass der Staatsschutzsenat das Verfahren mittels eines umfangreichen Selbstleseverfahrens gefördert hat (zur beschleunigenden Wirkung des Selbstleseverfahrens s. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - StB 18/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 17.07.2019 - StB 18/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der

    Durch ein solches Vorgehen kann im Ergebnis eine Konzentration des Prozessstoffes erreicht werden, die derjenigen einer zweimal wöchentlichen Verhandlung entspricht; dann liegt indes eine Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes fern (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Zur Gewährleistung einer im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot erforderlichen straffen Terminierung wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob bei der Auswahl des Pflichtverteidigers einem Rechtsanwalt, der die notwendigen Termine wahrnehmen kann, der Vorrang gegenüber dem vom Angeklagten gewünschten Verteidiger einzuräumen ist, der dazu nicht in der Lage ist (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2. März 2006 - 2 BvQ 10/06), oder den Verteidiger zu verpflichten, andere - weniger dringliche - Termine zu verschieben (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06).
  • BGH, 23.01.2020 - StB 1/20

    Bestehen eines dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 1 StPO bei

    Dieses hat zu einer Entlastung der Hauptverhandlungstermine und damit einer Verfahrensbeschleunigung geführt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - StB 18/19, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 6).

    Gegebenenfalls könnten sogar künftige Termine ungeachtet von den Verteidigern mitgeteilter Verhinderungen in Betracht kommen und die Verteidiger möglicherweise zur Verschiebung anderweitiger - weniger dringlicher Termine - verpflichtet sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06, juris Rn. 9; vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198, 199 f.).

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Der Senat kann mithin offen lassen, ob der Beschwerdeführer hinreichend deutlich gemacht hat, warum der andere Gerichtstermin für Rechtsanwalt L. vorrangig sein musste und warum es in Anbetracht der behaupteten besonderen Bedeutung der persönlichen Verteidigung durch den Rechtsanwalt seines Vertrauens für diesen ausgeschlossen war, in Anbetracht der fast drei Monate zuvor angekündigten Sitzungstage den Urlaub zu verlegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06 - Rdn. 9; Senat NStZ 1998, 311, 312).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • BGH, 05.10.2022 - StB 41/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr;

  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2018 - 2 Ws 5/18

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis

  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 Ws 170/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr hinaus; Anforderungen an die

  • VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 185-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 109-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • BGH, 12.01.2022 - StB 40/21

    Dringender Tatverdacht wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung

  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 5 Ws 333/12

    Beschwerdeausschluss gegen Terminsverfügungen des Gerichtsvorsitzenden

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 1 Ws 437/06

    Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2015 - 31-IV-15
  • OLG Koblenz, 26.09.2006 - 1 Ws 601/06

    Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls bei Verletzung des

  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 25-IV-15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 115-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht