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   BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07   

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BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07 (https://dejure.org/2007,5132)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 BvR 120/07 (https://dejure.org/2007,5132)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 (https://dejure.org/2007,5132)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 356a StPO; § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB
    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör (prozessuale Einheit verfassungsrechtlicher Rügen gegen denselben Hoheitsakt); Darlegungsanforderungen; Rechtsprechungsänderung (Überraschungsentscheidung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fristwahrung aus § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Einlegung materieller Grundrechtsrügen nach Durchführung des fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Verschiebung der Frist zur Erhebung von Grundrechtsrügen durch eine fachgerichtliche Anhörungsrüge; Verfassungsrechtliche Gehörsrüge und sonstige formelle und materielle Grundrechtsrügen als prozessuale Einheit; Notwendigkeit der Einlegung der Anhörungsrüge vor den ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Frist für die Anbringung der Verfassungsbeschwerde bei Erhebung einer Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    In ihrem Beschluss vom 25. April 2005 habe die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2005, S. 3059 f.) dargelegt, dass - sofern mit der Verfassungsbeschwerde auch eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG gerügt werde - die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens prozessuale Voraussetzung für die Erhebung sämtlicher Grundrechtsrügen sei.

    Eröffnet daher die fachgerichtliche Anhörungsrüge durch Zurückversetzung des Gerichtsverfahrens in einen vorherigen Stand dem Beschwerdeführer die Möglichkeit, neben einem Gehörsverstoß auch Eingriffe in andere grundrechtliche Positionen zu rügen, ist das "prozessuale Schicksal" entsprechender Grundrechtsrügen an die verfahrensrechtliche Behandlung der verfassungsrechtlichen Gehörsrüge geknüpft (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059 f.).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Insbesondere hat der einzelne keinen Anspruch auf ein Rechtsgespräch (vgl. BVerfGE 5, 9 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Es muss lediglich auf solche Rechtsauffassungen aufmerksam machen, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach bisherigem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Auch muss das Gericht grundsätzlich nicht in sonstiger Weise auf seine Rechtsauffassung hinweisen (vgl. BVerfGE 74, 1 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Hinzu kommt, dass von Verfassungs wegen ohnehin keine Pflicht besteht, unanfechtbare letztinstanzliche Entscheidungen, zu denen der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2006 zu zählen ist, zu begründen (vgl. BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Diese Vermutung wird nicht schon dadurch widerlegt, dass das betreffende Vorbringen in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht angesprochen wird (vgl. BVerfGE 51, 126 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Darüber hinaus spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, dass ein Gericht das Vorbringen eines Prozessbeteiligten zur Kenntnis genommen hat (vgl. BVerfGE 40, 101 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bedürfte es hierzu der schlüssigen Darlegung einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 77, 170 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass aus diesem Verfahrensgrundrecht dem Gericht keine umfassenden Informationspflichten erwachsen (vgl. BVerfGE 66, 116 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines Bürgers, sich im gerichtlichen Verfahren vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Streitstoff äußern zu können (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 60, 305 ).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Ein prozessual einheitliches Schicksal des mit der Anhörungsrüge geltend zu machenden Gehörsverstoßes einerseits und weiterer mit der Verfassungsbeschwerde zu rügender Grundrechtsverletzungen andererseits ist nur geboten, wenn nach dem Vortrag des Beschwerdeführers in der fachgerichtlichen Anhörungsrüge die Möglichkeit einer Gehörsverletzung überhaupt in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -) und daher die Anhörungsrüge nicht offensichtlich unzulässig ist.
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Verfassungsbeschwerden, die erst innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge erhoben wurden, sind deshalb verfristet (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 115 ; 11, 203 ff.; 13, 480 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2306/07

    Anforderungen an substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Denn grundsätzlich spricht eine Vermutung dafür, dass ein Gericht das Vorbringen eines Prozessbeteiligten zur Kenntnis genommen hat (vgl. BVerfGE 40, 101 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris).

    Diese Vermutung wird nicht schon dadurch widerlegt, dass das betreffende Vorbringen in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht angesprochen wird (vgl. BVerfGE 51, 126 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris).

    Hinzu kommt, dass von Verfassungs wegen ohnehin keine Pflicht besteht, unanfechtbare letztinstanzliche Entscheidungen zu begründen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

    Der Beschwerdeführer hat nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG nicht nur den Zulassungsgrund zu benennen, sondern die Verletzung und deren Entscheidungserheblichkeit substantiiert darzulegen (vgl. BVerfG 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, zu III der Gründe; BAG 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - BAGE 114, 67, zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11

    Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen

    Da sich der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 27. September 2011 und der ergänzenden Stellungnahme vom 10. November 2011 sowohl zur Unbegründetheit der Sachrüge als auch zur Erfolglosigkeit der Verfahrensrügen geäußert hat, haben es weder Art. 103 Abs. 1 GG noch strafprozessuale Vorschriften geboten, im Rahmen der Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO diese Ausführungen zu wiederholen oder zu ihnen - auch bei Berücksichtigung des Vorbringens in dem außerhalb der Revisionsbegründungsfrist eingereichten Schriftsatz vom 18. November 2011 - ergänzend Stellung zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07; vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07; vom 29. Januar 2008 - 2 BvR 2556/07; ferner: BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10, NJW 2011, 1497).
  • BVerwG, 29.03.2010 - 3 PKH 11.09

    Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; Beendigung durch

    Daraus erwachsen dem Gericht jedoch keine umfassenden Informationspflichten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 - juris Rn. 14; Beschluss vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 - BVerfGE 66, 116 ), und zwar weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht (BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ).
  • BVerfG, 12.10.2020 - 2 BvR 2460/18

    Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung unzulässig

    Andernfalls hätte es der Beschwerdeführer alleine durch die unsubstantiierte Behauptung einer Gehörsverletzung selbst in der Hand, den Beginn der Frist nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zu verschieben (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11; s. ferner BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Februar 2009 - 1BvR3582/08 -, Rn. 13; Nichtannahmebeschluss vom 10. Juli 2018 - 1 BvR 1360/16 -, juris; Nichtannahmebeschluss vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2492/18 -, juris).
  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Das unterbliebene Vorgehen nach § 321a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 15 Abs. 1 VvB, sondern auch hinsichtlich der weiteren, denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen unzulässig ist (Beschluss vom 23. Mai 2006 - VerfGH 62/06 - für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 2005, 3059; NJW 2007, 3054 sowie Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 - juris Rn. 9; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. § 321a, Rn. 11 a. E.; vgl. auch Desens, NJW 2006, 1243 ).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 276/07

    Anhörungsrüge; Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen

    Der Beschluss bedurfte keiner weitergehenden Begründung (vgl. BVerfG - Kammer - Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 12 A 3962/06

    Bestimmung des zur Leistung verpflichteten Leistungsträgers für eine

    vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 9 B 467.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51.
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