Rechtsprechung
BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 93 Abs. 2 BVerfGG
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Revision (Vorlage der Antragsschrift des Generalbundesanwalts innerhalb der Monatsfrist zur Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung eines ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde unzulässig und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unbegründet
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung - Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung; ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung; Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung; ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil - und ihre Begründung
Verfahrensgang
- BGH, 29.10.2019 - 3 StR 416/19
- BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige …
Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
Die innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erfolgte Begründung der Verfassungsbeschwerde erlaubt aus diesem Grund keine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung der letztinstanzlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 592/99 -, Rn. 12). - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
a) Zu einer ordnungsgemäßen Begründung in diesem Sinne gehört, dass sich der Beschwerdeführer mit Grundlagen und Inhalt der angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.). - BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht - …
Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3, und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.). - BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08
Monatsfrist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Zeitpunkt des Zugangs …
Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3, und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.).
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20 Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 - juris Rn. 20;… Beschluss vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 26).
Da die Frist zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags abgelaufen ist (§ 29 Abs. 2 SächsVerfGHG), kann dieser Begründungsmangel seinerseits nicht mehr geheilt werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris Rn. 12 zu 93 Abs. 2 BVerfGG).
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22
Erheben und Begründen der Verfassungsbeschwerde binnen einer Frist von einem …
Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 79-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris.Da die Frist zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags abgelaufen ist (§ 29 Abs. 2 SächsVerfGHG), kann dieser Begründungsmangel seinerseits nicht mehr geheilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris Rn. 12 zu § 93 Abs. 2 BVerfGG).