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   BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20   

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https://dejure.org/2020,3477
BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20 (https://dejure.org/2020,3477)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2020 - 2 BvR 122/20 (https://dejure.org/2020,3477)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 (https://dejure.org/2020,3477)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 93 Abs. 2 BVerfGG
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Revision (Vorlage der Antragsschrift des Generalbundesanwalts innerhalb der Monatsfrist zur Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung eines ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde unzulässig und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unbegründet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung; ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung; Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Beschwerdebegründung - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags bei mangelnder Darlegung fehlenden Verschuldens der Fristversäumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil - und ihre Begründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
    Die innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erfolgte Begründung der Verfassungsbeschwerde erlaubt aus diesem Grund keine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung der letztinstanzlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 592/99 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
    Der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
    a) Zu einer ordnungsgemäßen Begründung in diesem Sinne gehört, dass sich der Beschwerdeführer mit Grundlagen und Inhalt der angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11

    Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht -

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3, und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08

    Monatsfrist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Zeitpunkt des Zugangs

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20
    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3, und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris Rn. 12; Beschluss vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 - juris Rn. 20; Beschluss vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 - juris Rn. 26).

    Da die Frist zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags abgelaufen ist (§ 29 Abs. 2 SächsVerfGHG), kann dieser Begründungsmangel seinerseits nicht mehr geheilt werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris Rn. 12 zu 93 Abs. 2 BVerfGG).

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 52-IV-22

    Erheben und Begründen der Verfassungsbeschwerde binnen einer Frist von einem

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 79-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris.

    Da die Frist zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags abgelaufen ist (§ 29 Abs. 2 SächsVerfGHG), kann dieser Begründungsmangel seinerseits nicht mehr geheilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 BvR 122/20 - juris Rn. 12 zu § 93 Abs. 2 BVerfGG).

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