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   BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03   

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BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03 (https://dejure.org/2003,2022)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03 (https://dejure.org/2003,2022)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 (https://dejure.org/2003,2022)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGGVG § 23, BVerfGG §§ 93b, 93a, RBerG §§ 7 S. 1, 1 Abs. 1
    Verfassungsgemäßer Ausschluß eines Vereins bei Verstoß gegen

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde und Möglichkeit einer Rechtsverletzung; Überprüfung des Bundesverfasungsgerichts auf sachfremde und damit willkürliche Erwägungen; Ausschluss von der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren aufgrund Verstoßes gegen ...

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; RBerG § 7 Satz 1; ; RBerG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1
    Ausschluss eines Vereins von der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1236
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, weil sie keine ausreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03
    Das Bundesverfassungsgericht prüft insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 stRspr).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Demgemäß geht für den Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter mit seiner rechtsbesorgenden Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verstößt, die herrschende Auffassung dahin, dass dieser durch konstitutiv wirkenden Beschluss vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (vgl. Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG Rn. 199; Chemnitz/Johnigk, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG Rn. 211 f., jew. m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -).
  • BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09

    Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf

    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Beschwerdeführer angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -, NJW 2004, S. 1236).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04

    Verwerfung einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen

    Es entspricht gefestigter Rechtsauffassung, dass ein Prozessbevollmächtigter, der mit seiner rechtsbesorgenden Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verstößt, durch konstitutiven Beschluss vom weiteren Verfahren auszuschließen ist (vgl. BGH, NZI 2004, S. 510 ); hiergegen bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -, ZfStrVo 2003, S. 375 f.).
  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    Ein solcher Ausschluss war bereits für Verstöße gegen Art. 1 § 1 RBerG anerkannt (vgl. BGH NZI 2004, 510 - juris Rdn. 7; Rennen/Caliebe, RBerG 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 199 f. m.w.N.) und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 - juris Rdn. 7; stattgebende Kammerbeschlüsse vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 - juris Rdn. 13 und vom 26. Oktober 2005 - 2 BvR 1582/04 - juris Rdn. 11).
  • BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1745/03

    Verfassungsbeschwerde (offensichtliche Unzulässigkeit und Unbegründetheit;

    Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt.
  • BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1828/03

    Zulässigkeit von Anträgen bezüglich einer begehrten Freischaltung bestimmter

    Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt.
  • BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1746/03

    Zulässigkeit von Anträgen bezüglich einer begehrten Freischaltung bestimmter

    Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt.
  • BVerfG, 10.11.2003 - 2 BvR 1827/03

    Zulässigkeit von Anträgen bezüglich einer begehrten Freischaltung bestimmter

    Dies gilt umso mehr, als dem Beschwerdeführer, der allein im vergangenen und im laufenden Jahr insgesamt weit über dreißig Verfassungsbeschwerden in eigener Sache anhängig gemacht hat und darüber hinaus - wie unter anderem aus Verfassungsbeschwerdeverfahren Dritter gerichtsbekannt - Vorsitzender eines Vereins ist, der in zahlreichen gerichtlichen Verfahren als Rechtsvertreter für Gefangene auftritt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -), nicht jede Erfahrung in Rechtsangelegenheiten fehlt.
  • BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf

    Demgemäß geht für den Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter mit seiner rechtsbesorgenden Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verstößt, die herrschende Auffassung dahin, dass dieser durch konstitutiv wirkenden Beschluss vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (vgl. Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG, Rn. 199; Chemnitz/Johnigk, a.a.O., Art. 1 § 1 RBerG, Rn. 211 f., jew. m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2003 - 2 BvR 1311/03 -).
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

    Das Bundesverfassungsgericht hat indes - allerdings anläßlich der Verwerfung eines nach vier Jahren (!) gestellten Antrages - auf die Beendigung der beanstandeten Unterbringung abgestellt (vgl. BVerfG ZfStrVO 2003, 375 = NStZ-RR 2004, 59).
  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03

    Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug"

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2007 - L 4 B 1/05

    Ausschluss eines Prozessbevollmächtigten; Problem: Rechtsgrundlage;

  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 247/03

    Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug"

  • AG Duisburg, 23.08.2006 - 62 IK 286/06

    Der Umfang der Vertretungsbefugnis der als geeignet anerkannten Stelle i.R.e.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - L 5 B 285/08
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