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   BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01   

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https://dejure.org/2001,3149
BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01 (https://dejure.org/2001,3149)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01 (https://dejure.org/2001,3149)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2001 - 2 BvR 1338/01 (https://dejure.org/2001,3149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1564 (Ls.)
  • NZI 2002, 30
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in mangelnder Kenntnisnahme oder Erwägung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 65, 305 ; 50, 32 ).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01
    Daher wäre der behauptete Gehörsverstoß des Amtsgerichts durch die landgerichtliche Beschwerdeentscheidung geheilt (vgl. BVerfGE 22, 282 ; 5, 9 ; 5, 22 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in mangelnder Kenntnisnahme oder Erwägung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 65, 305 ; 50, 32 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01
    Daher wäre der behauptete Gehörsverstoß des Amtsgerichts durch die landgerichtliche Beschwerdeentscheidung geheilt (vgl. BVerfGE 22, 282 ; 5, 9 ; 5, 22 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01
    Daher wäre der behauptete Gehörsverstoß des Amtsgerichts durch die landgerichtliche Beschwerdeentscheidung geheilt (vgl. BVerfGE 22, 282 ; 5, 9 ; 5, 22 ).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    aa) Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG durch die Gewährung rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelzug geheilt werden (BVerfGE 5, 9, 10; 5, 22, 24; 22, 282, 286 f; BVerfG, NZI 2002, 30; auch Senat, Urt. v. 18. Juli 2003, V ZR 187/02, Umdruck S. 9, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

    cc) Ob die gerichtlichen Entscheidungen trotz noch nicht zugestellten Eröffnungsantrags (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 30. September 2001, 2 BvR 1338/01, NZI 2002, 30; Wolfer in BeckOK InsO, 18. Ed. Stand: 1. April 2020, § 14 Rn. 21) der Schuldnerin mitzuteilen waren und in diesem Fall dadurch wirksam bekannt gemacht worden sind, dass sie dem vormaligen Geschäftsführer und zugleich Alleingesellschafter der Mehrheitsgesellschafterin übersandt worden sind, muss nicht entschieden werden.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2005 - 11 ME 39/05

    Auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geltender Anspruch auf Gewährung

    Ein derartiger Verfahrensmangel wäre jedenfalls dadurch geheilt, dass der Antragsteller im Beschwerdeverfahren die Möglichkeit zur - von ihm auch wahrgenommenen - nachträglichen Stellungnahme hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9. 2001 - 2 BvR 1338/01 -, NJW 2002, 1564 - Ls - J. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 108 Rdnr. 25).
  • OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11

    Mitteilung an die Verletzten als Voraussetzung an den Eintritt und Umfang des

    Ein insoweit eingetretener etwaiger Mangel des Verfahrens erster Instanz ist hier aber dadurch geheilt, dass nunmehr dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren, in dem gemäß § 309 Abs. 2 StPO die erstinstanzliche Entscheidung der vollumfänglichen Nachprüfung unterliegt und der Senat eine eigene Sachentscheidung treffen kann, in ausreichendem Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist (BVerfGE 22, 282, 286; BVerfG NZI 2002, 30; KK-Engelhardt § 309 Rn. 8 m. w. N.).
  • AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei

    Im Übrigen kann unterlassenes rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (BVerfG NZI 2002, 30).
  • LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Dass das nach § 14 Abs. 2 InsO erforderliche rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2001, 2 BvR 1338/01 , NZI 2002, 30; BGH, Beschluss vom 16.10.2003, IX ZB 475/02 , ZVI 2004, 24).
  • VGH Hessen, 05.08.2010 - 2 B 1316/10
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs bezweckt hingegen nicht, den Verfahrensbeteiligten Zeit dafür zu geben, veränderte Tatsachen zu schaffen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 30. September 2001 - 2 BvR 1337/01 -, NZI 2002, 30 = KTS 2002, 679 = NJW 2002, 1564 [LS]; BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1989 - 7 B 6.86 -, NJW 1987, 143 = Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 16; Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2002 - 2 TG 1732/07 - Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 B 1620/08 -).
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