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   BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08   

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BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08 (https://dejure.org/2012,8186)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08 (https://dejure.org/2012,8186)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2012 - 2 BvR 1345/08 (https://dejure.org/2012,8186)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; § 103 StPO; § 105 StPO; § 8 Abs. 3 SchwarzArbG
    Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung); Beweismittel (aufzufindende); Bußgeldverfahren; Schwarzarbeitsbekämpfung

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Durchsuchungsbeschluss, Anordnung, Begründung, Anforderungen

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 2 Nr 4 SchwarzArbG 2004, § 1 Abs 2 Nr 5 SchwarzArbG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Verdacht der Beauftragung mit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 2 Nr 4 SchwarzArbG 2004, § 1 Abs 2 Nr 5 SchwarzArbG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Verdacht der Beauftragung mit ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Durchsuchungsbeschlusses im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen des Verdachts bußgeldbewehrter Verstöße gegen das SchwarzArbG; Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume in einem ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Verdacht der Beauftragung mit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; SchwarzArbG § 8
    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Durchsuchungsbeschlusses im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen des Verdachts bußgeldbewehrter Verstöße gegen das SchwarzArbG; Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume in einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsstrafrecht: Durchsuchung des Geschäftsbetriebs

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    BVerfG beanstandet Durchsuchungsanordnung, spät kommt die Entscheidung, aber sie kommt, nach gut 4 1/2 Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2097
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    (aa)) Eine Durchsuchung greift in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte persönliche Lebenssphäre schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, juris, Rn. 14).

    Dies versetzt dann den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Auf dieses Grundrecht, das auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasst (vgl. BVerfGE 76, 83 ), kann sich die Beschwerdeführerin als inländische juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG berufen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ).

    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt dann den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, juris, Rn. 14).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, a.a.O., Rn. 14).

    aa) Der Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 19. November 2007 genügt nicht seiner verfassungsrechtlichen Begrenzungsfunktion und ist, soweit er die Durchsuchung der Geschäftsräume der Beschwerdeführerin angeordnet hat, bereits aus diesem Grund aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 23).

    Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung notwendig sind (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 24), etwa weil sich in der Zusammenschau mit der Umschreibung der aufzufindenden Beweismittel ergibt, worauf die mit der Durchsuchung betrauten Beamten ihr Augenmerk zu lenken haben.

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 260/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, juris, Rn. 14).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, a.a.O., Rn. 14).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Auf dieses Grundrecht, das auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasst (vgl. BVerfGE 76, 83 ), kann sich die Beschwerdeführerin als inländische juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG berufen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ).
  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung notwendig sind (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 24), etwa weil sich in der Zusammenschau mit der Umschreibung der aufzufindenden Beweismittel ergibt, worauf die mit der Durchsuchung betrauten Beamten ihr Augenmerk zu lenken haben.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Denn Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel können, wenn die Durchsuchung - wie hier - bereits stattgefunden hat, im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, NJW 2004, S. 3171).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Denn Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel können, wenn die Durchsuchung - wie hier - bereits stattgefunden hat, im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, NJW 2004, S. 3171).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Auf dieses Grundrecht, das auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasst (vgl. BVerfGE 76, 83 ), kann sich die Beschwerdeführerin als inländische juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG berufen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ).
  • BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung zur Aufklärung handwerksrechtlicher

  • BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12

    Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der

    Der Rahmen der Durchsuchung war damit nicht hinreichend präzisiert, so dass der Durchsuchungsbeschluss seiner Begrenzungsfunktion nicht gerecht wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2012 - 2 BvR 1345/08 -, juris, Rn. 17).
  • LG Dresden, 17.04.2013 - 15 Qs 34/12

    Sachsen: Funkzellenabfrage bei Anti-Nazi-Protest war rechtswidrig

    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung (BVerfG Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 NJW 2004, 3171, BVerfG Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2016 - 1 AK 29/16

    Antrag auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses im Wege der

    Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, die keine hinreichend genauen Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und die zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfG NJW 2002, 1941; NStZ-RR 2005, 203; NJW 2012, 2097 - jeweils m.w.N.; Bruns in KK StPO, 7. Aufl. 2013, § 105 Rn. 4 m.w.N.).
  • VG München, 13.09.2017 - M 18 S 17.4089

    Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen

    Dabei ist verfassungsgerichtlich geklärt, dass auch Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz fallen (siehe BVerfG, Kammerbeschluss vom 05. März 2012 - 2 BvR 1345/08 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2014 - 16b DC 13.621

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; dringender Verdacht eines

    Eine nachträgliche Rechtfertigung führt, wenn die Durchsuchung - wie hier - bereits stattgefunden hat, im Beschwerdeverfahren nicht zu einer Heilung (BVerfG, B. v. 5.3.2012 - 2 BvR 1345/08 - juris Rn. 18).
  • VG München, 11.06.2012 - M 7 E 12.2638
    Die Beschlagnahme von bei der Durchsuchung aufgefundenem weiteren Beweismaterial für das vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren wird gem. § 4 Abs. 2 und 4 Satz 1 VereinsG im tenorierten Umfang (vgl. BayVGH, B. v. 11. Dezember 2002 - 4 C 02.2478 - Rz 22; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 1. September 2009 - OVG 1 L 100.08 - Rz 3; VGH BW, B. v. 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 - Rz 6; BVerfG, B. v. 5. März 2012 - 2 BvR 1345/08 - Rz 12 m.w.N.) für den Fall angeordnet, dass der Antragsgegner die Gegenstände nicht freiwillig herausgibt.
  • VG Ansbach, 13.12.2012 - AN 14 S 12.02110

    Ausländerrecht Integration

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei oder nur unzureichende tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, wird diesen Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfG vom 5.3.2012 - 2 BvR 1345/08 - NJW 2012, 2097 f.; BVerfG vom 22.3.1999 - 2 BvR 2158/98 - InfAuslR 1999, 437 ff.).
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