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   BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1377/06   

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BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1377/06 (https://dejure.org/2006,81498)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2006 - 2 BvR 1377/06 (https://dejure.org/2006,81498)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06 (https://dejure.org/2006,81498)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Will der Beschwerdeführer die Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend machen, erfordert dies grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge (BGHSt 49, 342; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 1 StR 618/06; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 474/06

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (faires Verfahren; Wahlverteidigung:

    Der Beschwerdeführer muss jedoch alle für die Terminierung maßgeblichen Gesichtspunkte, auch soweit sie geeignet sind, seiner Rüge den Boden zu entziehen, darlegen (vgl. BVerfG - Kammer - Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06 - Kuckein in Karlsruher Kommentar 5. Aufl. § 344 Rdn. 38 f. m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Will der Beschwerdeführer die Verletzung des Beschleunigungsgebotes geltend machen, erfordert dies grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge (st. Rspr. vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07 m.w.N.; vgl. auch BVerfG Kammerbeschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06).
  • BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06

    Verfassungsrechtlichkeit der Verhängung einer Strafe bei Vorliegen

    Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, das ohne eine Darstellung des Verfahrensablaufs sowie ohne eine Erläuterung der für die Terminierung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte vorgelegte umfangreiche Hauptverhandlungsprotokoll auszuwerten und den Verlauf der Beweisaufnahme zu rekonstruieren (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2006 - 2 BvR 1377/06 -, zur Veröffentlichung in juris bestimmt).
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