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   BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95   

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BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95 (https://dejure.org/1997,2113)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95 (https://dejure.org/1997,2113)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 2 BvR 1390/95 (https://dejure.org/1997,2113)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 745
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95
    103 Abs. 1 GG verlangt, daß die Gerichte die unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nachholen, sofern die Auslegung des Verfahrensrechts dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 69, 233 m.w.N.; so auch BGHZ 84, 24 ausdrücklich für die Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß die Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch das Auftreten von Prozeßvertretern erfaßt, die hierfür von vornherein keine Vollmacht hatten (vgl. BGHZ 84, 24 ; Greger in: Zöller, ZPO, 20. Auflage, § 579 Rn. 6; Grunsky in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 579 Rn. 6; jeweils m.w.N.; Henckel, Prozeßrecht und materielles Recht, 1970, S. 76, 78 f.; Baumgärtel, Wesen und Begriff der Prozeßhandlung einer Partei im Zivilprozeß, 1957, S. 177 f.).

    § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bezweckt den Schutz von Parteien, die ihre Angelegenheiten im Prozeß nicht verantwortlich regeln konnten oder denen die Handlungen vollmachtloser Vertreter nicht zugerechnet werden dürfen (BGHZ 84, 24 ).

    Dies ist in dem Lichte zu sehen, daß das Wiederaufnahmeverfahren nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO die nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs sicherstellt, wenn eine Partei infolge von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, daran gehindert war, sich im Prozeß (eigenverantwortlich) zu äußern (vgl. BGHZ 84, 24 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95
    Zwar ist das materielle Interesse des Beschwerdeführers am Ausgang des Rechtsstreits gering; die von ihm geltend gemachte Grundrechtsverletzung hat aber besonderes Gewicht, weil sie einen geradezu leichtfertigen Umgang mit prozessualen Grundrechten offenbart (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95
    Unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG greift das Bundesverfassungsgericht jedoch dann ein, wenn ein Richterspruch unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 87, 273 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95
    Unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG greift das Bundesverfassungsgericht jedoch dann ein, wenn ein Richterspruch unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 87, 273 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95
    103 Abs. 1 GG verlangt, daß die Gerichte die unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nachholen, sofern die Auslegung des Verfahrensrechts dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 69, 233 m.w.N.; so auch BGHZ 84, 24 ausdrücklich für die Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    Das Nichtigkeitsverfahren nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO soll die nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs sicherstellen, wenn eine Partei infolge von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, daran gehindert war, sich im Verfahren (eigenverantwortlich) zu äußern (vgl. BVerfG, NJW 1998, 745; BayVerfGH, Rpfleger 1976, 350 f.).
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt von den Gerichten, die unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs nachzuholen, sofern die Auslegung des Verfahrensrechts dies ermöglicht (BVerfG 29. Oktober 1997 - 2 BvR 1390/95 - NJW 1998, 745; BGH 5. Mai 1982 - IVb ZR 707/80 - zu 2 c der Gründe, BGHZ 84, 24).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Beschlüssen die Möglichkeit angedeutet, § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO auf Fälle der Verletzung des rechtlichen Gehörs entsprechend anzuwenden (NJW 1992, 496; 1998, 745), hat aber keine Aussage zu der hier vorliegenden Fallgestaltung gemacht.
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt von den Gerichten, die unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs nachzuholen, sofern die Auslegung des Verfahrensrechts dies ermöglicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 2 BvR 1390/95, NJW 1998, 745; BGH, Urteil vom 5. Mai 1982 - IVb ZR 707/80, BGHZ 84, 24, 29 f. und BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09, aaO Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2018 - 8 WF 54/18

    Rückgriff der Unterhaltsvorschusskasse gegen Barunterhaltsschuldner

    Insoweit hat das Bestehen der Verfahrensvollmacht zentrale Bedeutung, weil der Beteiligte andernfalls nicht ordnungsgemäß vertreten war (§§ 547 Nr. 4, 579 Abs. 1 Nr. 4; vgl. RGZ 110, 228 (230); BVerfG NJW 1998, 745 [BVerfG 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95] ) und die vorherige Erteilung der Vollmacht Verfahrenshandlungswirksamkeitsvoraussetzung ist (BGHZ NJW 1990, 3152 [BGH 08.05.1990 - VI ZR 321/89] ) ist.
  • VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 4/01

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein Richterspruch unter Berücksichtigung der die Verfassung beherrschenden Grundsätze evident rechtlich nicht mehr vertretbar ist und von daher - objektiv - sachfremd erscheint (vgl. BVerfGE 74, 102, 127; BVerfG, NJW 1998, 745).

    Diese Gewährleistung schließt ein, daß die Gerichte die unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs nachzuholen haben, sofern die Auslegung des Verfahrensrechts dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 69, 233, 242; BVerfG, NJW 1998, 745 und BGHZ 84, 24, 29 f. ausdrücklich für die Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

    a. Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß die Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch das Auftreten von Prozeßvertretern erfaßt, die hierfür keine Vollmacht hatten (BVerfG, NJW 1998, 745; BGHZ 84, 24, 28 ff.; Musielak, in: ders., ZPO, 2. Aufl. 2000, § 579, Rn. 5; Grunsky, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 579, Rn. 6; Greger, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2000, § 579, Rn. 6).

    Versagt ein Gericht trotz des geltend gemachten Gehörverstoßes den Zugang zum Wiederaufnahmeverfahren, kann sich dies als Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstellen (vgl. BVerfG, NJW 1998, 745).

  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 51/00

    Nichtigkeitsklage bei erschlichener öffentlicher Zustellung der Klage

    In einem weiteren Verfahren (3. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 BvR 1390/95 - NJW 1998, 745) hat das Bundesverfassungsgericht zwar aus Verfassungsgründen die Zulassung einer Analogie zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO angemahnt.
  • BGH, 18.06.2020 - I ZB 83/19

    Anwendbarkeit des § 547 Nr. 4 ZPO bei Fortfall des Bevollmächtigten im

    Der absolute Revisionsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO bezweckt den Schutz der Parteien, die ihre Angelegenheiten im Prozess nicht verantwortlich regeln konnten oder denen die Handlungen vollmachtloser Vertreter nicht zugerechnet werden dürfen (zur wortidentischen Vorschrift des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO vgl. BVerfG, NJW 1998, 745 [juris Rn. 10]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1982 - IVb ZR 707/80, BGHZ 84, 24 [juris Rn. 16]).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04

    Wirksamkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren bei Prozessunfähigkeit

    Die ordnungsgemäße Vertretung eines Prozeßunfähigen in der Zwangsversteigerung sichert dessen Grundrecht auf rechtliches Gehör (BVerfG NJW 1998, 745; BGHZ 84, 24, 28 f.).
  • BGH, 03.05.2018 - IX ZA 3/18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsklage

    Nicht gesetzmäßig vertreten ist eine Partei auch dann, wenn ein Rechtsanwalt für sie auftritt, den sie nicht bevollmächtigt hat (BVerfG NJW 1998, 745; OLG Köln VersR 1997, 341, 342; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 579 Rn. 6; Prütting/Gehrlein/Meller-Hannich, ZPO, 9. Aufl., § 579 Rn. 9; MünchKomm-ZPO/ Braun, 5. Aufl., § 579 Rn. 15).
  • BFH, 29.08.2008 - III B 63/07

    Nichtigkeitsklage wegen fehlerhafter Vertretung

  • BFH, 02.12.1998 - X R 15/97

    Senatszuständigkeit bei Wiederaufnahmeverfahren

  • StGH Hessen, 09.03.2005 - P.St. 1989

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme eines Grundrechtsklageverfahrens - keine

  • OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

  • OLG Frankfurt, 11.08.2004 - 23 U 28/04

    Nichtigkeitsklage: Nichtigkeitsklage wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches

  • LSG Sachsen, 02.07.2015 - L 3 AL 83/15

    Rechtsmittelverzicht; Sozialgerichtliches Verfahren; Wiederaufnahmegrund der in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - L 21 R 318/08
  • BFH, 02.12.1998 - X R 16/97

    Wiederaufnahmeverfahren - Entscheidung durch Vollsenat - Geltendmachung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 KR 2022/11
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