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   BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10   

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https://dejure.org/2011,4985
BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 27 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Es liegt kein Verstoß gegen Grundrechte vor durch die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers zur Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache; Kein Verstoß gegen Grundrechte durch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Familiennachzug, Deutschkenntnisse, Visumsverfahren, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und Familie

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers zur Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Sprachkenntnisse für den Familiennachzug

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG erklärt Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug für verfassungsgemäß

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerfG erklärt Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug für verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Forderung von Sprachkenntnissen verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Forderung von Sprachkenntnissen verstößt nicht gegen das Grundgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 870
  • FamRZ 2012, 189
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 1; 80, 81; BVerfGK 13, 26).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere betont, dass die zuständigen staatlichen Organe bei dem Erlass allgemeiner Regelungen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen dem sich aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Gebot gerecht werden müssen, die ehelichen und familiären Bindungen der einen Aufenthaltstitel begehrenden Ausländer an ihre im Bundesgebiet lebenden Angehörigen angemessen zu berücksichtigen, und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 76, 1 ).

    Allerdings hat es auch hervorgehoben, dass dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Ausländerrechts ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 76, 1 ).

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 1; 80, 81; BVerfGK 13, 26).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte der Beschwerdeführer angezeigt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 1; 80, 81; BVerfGK 13, 26).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    Das Verwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 136, 231) haben die behördliche Entscheidung bestätigt.
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    Ein vom Gesetzgeber gewähltes Mittel ist im verfassungsrechtlichen Sinn jedoch bereits dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (stRspr; vgl. BVerfGE 125, 260 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtliche Wertung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt (Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - NVwZ 2011, 870).

    Hinzu komme, dass dem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehepartner grundsätzlich Anstrengungen zumutbar seien, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (Beschluss vom 25. März 2011 a.a.O. Rn. 5 ff.).

  • VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2777/11

    Zumutbarkeit der Teilnahme an Integrationskurs für 62-jährige Analphabetin

    Das gesetzliche Instrumentarium zur Erreichung dieses Ziels ist nicht evident ungeeignet (s. BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 -, zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 -, ).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder Benachteiligung muss mithin gerade wegen eines dieser Merkmale erfolgen (s. BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 -, zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, nachfolgend BVerfG, Nichtannahmeb. v. 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 -, ).

  • VGH Hessen, 16.11.2016 - 9 A 242/15

    AUFENTHALTSERLAUBNIS; AUSNAHME; DISKRIMINIERUNG; DRITTSTAATSANGEHÖRIGE; EHEGATTE;

    Das Spracherfordernis für nachziehende Ehegatten Deutscher begegnet auch keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken (zur grundsätzlichen Vereinbarkeit von § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 6 GG vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011, - 2 BvR 1413/10 -, juris; speziell zur Verfassungskonformität hinsichtlich Art. 6 GG und Art. 8 EMRK bei deutschen Stammberechtigten BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 -, juris Rn. 19 ff.; zur Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 u. 3 GGBVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8/09 -, juris Rn. 53 ff. im Hinblick auf türkische Eheleute, BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 -, juris Rn. 32 ff. und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 -, juris Rn. 52 ff. zu deutschem Stammberechtigten; a. A. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 30 AufenthG Rn. 78 ff.; Oberhäuser in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 28 AufenthG Rn. 13; Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 30 AufenthG Rn. 17).
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