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   BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11   

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https://dejure.org/2011,3494
BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11 (https://dejure.org/2011,3494)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11 (https://dejure.org/2011,3494)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 (https://dejure.org/2011,3494)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 800 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 800 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Missbrauchsgebühr wegen Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen einen die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug anordnenden Beschluss

  • rewis.io

    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 800 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbrauchsgebühr wegen Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen einen die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug anordnenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11
    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten, hinzunehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr; vgl. z.B. BVerfGK 3, 219 ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11
    Die Verfassungsbeschwerde enthält lediglich pauschale Verweisungen auf frühere Schriftsätze und die angegriffenen Entscheidungen und verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11
    Dabei muss aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 12.05.2011 - 2 BvR 941/11

    Unzulässigkeit einer gegen ein Gerichtsurteil gerichteten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11
    Unterlässt er dies in vorwerfbarer Weise, setzt sich der Rechtsanwalt einer Gebührenbelastung nach § 34 Abs. 2 BVerfGG aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Mai 2011 - 2 BvR 941/11 -, juris).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11
    Unterlässt er dies in vorwerfbarer Weise, setzt sich der Rechtsanwalt einer Gebührenbelastung nach § 34 Abs. 2 BVerfGG aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Mai 2011 - 2 BvR 941/11 -, juris).
  • BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11
    Unterlässt er dies in vorwerfbarer Weise, setzt sich der Rechtsanwalt einer Gebührenbelastung nach § 34 Abs. 2 BVerfGG aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Mai 2011 - 2 BvR 941/11 -, juris).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11
    Zur notwendigen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört die substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11
    Die Verfassungsbeschwerde enthält lediglich pauschale Verweisungen auf frühere Schriftsätze und die angegriffenen Entscheidungen und verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 2 BvR 800/12

    Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten, hinzunehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris Rn. 6).

    Von einem Rechtsanwalt - insbesondere, wenn er in eigener Sache oder in Wahrnehmung seiner elterlichen Sorge tätig wird - ist zu erwarten, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris Rn. 6).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.06.2015 - VGH N 7/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die

    Für eine substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert, muss der Antragsteller aufzeigen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. zum Verfassungsbeschwerdeverfahren etwa BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvR 1790/94 -, BVerfGE 99, 84 [87]; Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris, Rn. 3) und sich mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15

    Keine Anwendung der in § 18 Abs. 1 BVerfGG genannten Ausschlussgründe bei

    Das Bundesverfassungsgericht kann es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung dieser Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.01.2016 - VGH N 10/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die

    Für eine substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert, muss der Antragsteller aufzeigen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. zum Verfassungsbeschwerdeverfahren etwa BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvR 1790/94 -, BVerfGE 99, 84 [87]; Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris, Rn. 3) und sich mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.2016 - VGH N 9/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die

    Für eine substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert, muss ein Antragsteller aufzeigen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. zum Verfassungsbeschwerdeverfahren etwa BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvR 1790/94 -, BVerfGE 99, 84 [87]; Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris, Rn. 3) und sich mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2017 - VGH B 18/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf

    Dabei muss aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvR 1790/94 -, BVerfGE 99, 84 [87]; Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris Rn. 3).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2016 - VGH N 11/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die

    Für eine substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert, muss der Antragsteller aufzeigen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. zum Verfassungsbeschwerdeverfahren etwa BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvR 1790/94 -, BVerfGE 99, 84 [87]; Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris, Rn. 3) und sich mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - VGH N 8/14

    Kommunale Gebietsreform betreffend die Verbandsgemeinden Wallhalben und

    Für eine substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert, muss der Antragsteller aufzeigen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. zum Verfassungsbeschwerdeverfahren etwa BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvR 1790/94 -, BVerfGE 99, 84 [87]; Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris, Rn. 3) und sich mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhaltes auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12

    Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten, hinzunehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 1746/14

    Zweckentfremdung der Verfassungsbeschwerde zu allgemeiner

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten, hinzunehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 24.10.2016 - 2 BvR 2417/15

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliches Fehlen jeglicher Erfolgsaussichten einer

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