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   BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 147/06   

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https://dejure.org/2006,7362
BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 147/06 (https://dejure.org/2006,7362)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2006 - 2 BvR 147/06 (https://dejure.org/2006,7362)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 2 BvR 147/06 (https://dejure.org/2006,7362)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 110 StPO
    Unverletzlichkeit der Wohnung; allgemeines Persönlichkeitsrecht (unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung); Durchsuchung; Beschlagnahme (Kalender; private Aufzeichnungen; Durchsicht; größtmögliche Zurückhaltung); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Hinreichender Tatverdacht als notwendige Voraussetzung eines Durchsuchungsbeschlusses (§ 102 StPO) - Voraussetzungen eines Beschlagnahmeverbots im Hinblick auf das gem Art 2 Abs 1, 1 Abs 1 GG unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren; Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts; Anforderungen an Beschlüsse über Wohnungsdurchsuchungen; Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme unter anderem auch tagebuchähnliche Aufzeichnungen enthaltender Kalender; ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme - Kalender mit privaten Aufzeichnungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 147/06
    Hierbei ist größtmögliche Zurückhaltung zu wahren (vgl. BVerfGE 80, 367 ).

    Ob die Aufzeichnungen ganz oder teilweise in einem etwaigen Strafverfahren verwertet werden dürfen (vgl. BVerfGE 80, 367 ), kann erst nach ihrer Durchsicht beurteilt werden.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 147/06
    Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist der Verdacht einer Straftat, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 147/06
    Weder die Annahme des Verdachts steht zur vollständigen Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ) noch die Bewertungen der befassten Gerichte zur Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 147/06
    Bei der Überprüfung von Durchsuchungsanordnungen anhand dieser verfassungsrechtlichen Maßstäbe greift das Bundesverfassungsgericht nur ein, wenn die Feststellungen und Wertungen der Fachgerichte objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 , stRspr).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 147/06
    Gerade die Durchsuchung muss zur Ermittlung und Verfolgung der vorgeworfenen Straftat erforderlich sein (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 147/06
    Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist der Verdacht einer Straftat, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2006 - 3 Ws 414/06
    Allein die Aufnahme in ein Tagebuch entzieht Informationen noch nicht dem staatlichen Zugriff ( BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 1.2.2006, 2 BvR 147/06, zitiert nach juris; BVerfGE 80, 367 ).

    Besteht Anlaß zu der Annahme, daß die Aufzeichnungen auch über strafbare Handlungen Aufschluß geben, besteht kein verfassungsrechtliches Hindernis, solche Schriftstücke daraufhin durchzusehen, ob sie der prozessualen Verwertung zugängliche Informationen enthalten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 1.2.2006, a.a.O.).

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