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   BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98   

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https://dejure.org/1999,5209
BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98 (https://dejure.org/1999,5209)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98 (https://dejure.org/1999,5209)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 1999 - 2 BvR 1502/98 (https://dejure.org/1999,5209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Schadensersatzleistung - Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98
    Diese Auffassung findet in Art. 103 Abs. 1 GG keine Grundlage (vgl. BVerfGE 80, 269 ).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. z.B. BVerfG, NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418; NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96

    Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98
    Dem Beschwerdeführer war zuzumuten, wenigstens durch seinen Rechtsanwalt als Prozeßvertreter vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde zu ermitteln und die Erfolgsaussichten seines Rechtsbehelfs zu prüfen (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. z.B. BVerfG, NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418; NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 06.02.1999 - 2 BvR 1502/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. z.B. BVerfG, NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418; NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Bei der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG muss aus dem Vortrag des Beschwerdeführers deutlich werden, in welchen Punkten das Gericht gegen die Verfassungsnorm verstoßen haben soll (vgl. BVerfGE 24, 203 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1999 - 2 BvR 1502/98 - ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 501/99 - ).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
    Dieses enthält kein Recht der Beschwerdeführerin, dass das Gericht sich mit ihrem Vorbringen in einer Weise auseinandersetzt, die sie selbst für richtig hält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 1989, BVerfGE 80, 269 (286); Beschluss vom 6. Februar 1999 - 2 BvR 1502/98 - juris Rn. 3; Beschluss vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 85/04 - juris Rn. 12; jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).
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