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   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93   

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BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1996,6)
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Flughafenverfahren

Art. 16a Abs. 4 GG, Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als 'offensichtlich unbegründet';

Art. 103 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Flughafenverfahren

  • openjur.de

    Flughafenverfahren

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Regelungen über die Aussetzung des Vollzuges aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen

  • Wolters Kluwer

    Asylantrag - Asylgrundrecht - Verbleiben - BRD - Flughafenregelung - Freiheitsentziehung - Aufenthaltsbegrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterbringung von Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens bei Ausreisemöglichkeit

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 166
  • NJW 1996, 1666 (Ls.)
  • MDR 1996, 756
  • NVwZ 1996, 678
  • NVwZ 1996, 687
  • NJ 1996, 333
  • VBlBW 1996, 297
  • DVBl 1996, 739
  • DÖV 1996, 654
 
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Wird zitiert von ... (2351)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Der Verfassungsgeber läßt mit Art. 16a Abs. 4 GG das vorläufige Bleiberecht nunmehr nicht erst dann entfallen, wenn das Verwaltungsgericht sich von der Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamtes überzeugt hat, wovon die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1984 (BVerfGE 67, 43 ) ausgegangen ist, sondern schon dann, wenn es an der Richtigkeit dieser Entscheidung keine ernstlichen Zweifel hat.

    Dieses tritt in Abwägung der Individualinteressen des Asylsuchenden mit den Belangen des Staates bei eindeutig aussichtslosen Asylanträgen zurück (vgl. BVerfGE 56, 216 ; 67, 43 ).

    (1) Mit dieser Regelung soll bei Asylanträgen, die vom Bundesamt als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sind, die Reichweite der fachgerichtlichen Prüfung im Eilverfahren gegenüber den bisher geltenden Anforderungen (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) zurückgenommen werden.

    In Fällen einer drohenden erheblichen, über Randbereiche hinausgehenden, nicht wiedergutzumachenden Verletzung von Grundrechten ist daher erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 79, 69 ).

    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr).

    Diese schon in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1984 (BVerfGE 67, 43 ) anerkannte Bewertung öffentlicher Belange hat nunmehr in der Verfassungsnorm des Art. 16a Abs. 4 GG einen Niederschlag gefunden.

    Schon Art. 19 Abs. 4 GG ließ dies nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts für den verwaltungsgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutz zu, wenn das Verwaltungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Gelegenheit hatte, die Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamtes zu prüfen (vgl. BVerfGE 67, 43 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Der Asylsuchende muß mithin einen förmlichen Feststellungsakt erwirken und notfalls erstreiten, um sein Asylgrundrecht geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 60, 253 ).

    Aus den materiellen Grundrechten lassen sich hierfür nur elementare, rechtsstaatlich unverzichtbare Verfahrensanforderungen ableiten (vgl. BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ).

    Zudem ist er in aller Regel mit den kulturellen und sozialen Gegebenheiten des Aufnahmelandes, mit Behördenzuständigkeiten und Verfahrensabläufen sowie mit den sonstigen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, auf die er nunmehr achten soll, nicht vertraut (vgl. auch BVerfGE 60, 253 ).

    Insofern unterscheiden sich die Verhältnisse im Flughafenverfahren wesentlich von denjenigen im regulären Verfahren (vgl. zu diesem BVerfGE 60, 253 ).

    Die Grenze ist aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Einforderung des Asylrechts praktisch unmöglich wird (vgl. BVerfGE 60, 253 ).

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Dieses tritt in Abwägung der Individualinteressen des Asylsuchenden mit den Belangen des Staates bei eindeutig aussichtslosen Asylanträgen zurück (vgl. BVerfGE 56, 216 ; 67, 43 ).

    Aus den materiellen Grundrechten lassen sich hierfür nur elementare, rechtsstaatlich unverzichtbare Verfahrensanforderungen ableiten (vgl. BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ).

    Die vollziehende Gewalt muß diese Verfahrensregelungen im Einklang mit dem Grundrecht anwenden (vgl. BVerfGE 56, 216 ).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG nimmt die Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG, die grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfaßt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 79, 69 ), auf und gestaltet sie wegen des massenhaften Zustroms asylbegehrender Ausländer um.

    In Fällen einer drohenden erheblichen, über Randbereiche hinausgehenden, nicht wiedergutzumachenden Verletzung von Grundrechten ist daher erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 79, 69 ).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Hieraus kann sich für den Beschwerdeführer ein Nachfluchttatbestand ergeben (vgl. BVerfGE 74, 51 ).

    Dabei ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung, ob der vom Beschwerdeführer geschilderte Vorgang als asylrechtserheblicher objektiver oder als für ein Abschiebungshindernis nach § 51 AuslG bedeutsamer subjektiver Nachfluchtgrund (vgl. BVerfGE 74, 51 ) zu werten wäre.

  • BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Nachdem das Grenzschutzamt auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts ein Stillhalten zunächst bis zum 27. Juli 1993 zugesichert hatte, wurde mit Beschluß vom 27. Juli 1993 (BVerfGE 89, 106) dem Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorläufig untersagt, die verfügte Einreiseverweigerung zu vollziehen; ferner wurde dem Beschwerdeführer die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Selbst wenn man mit dem Verwaltungsgericht davon ausgeht, daß nach dieser Auskunft nur ausgewiesene Anhänger der Opposition und solche Personen, die das togoische Regime dafür hält, bei einer Rückkehr nach Togo mit einer menschenrechtswidrigen Behandlung rechnen müßten (vgl. dazu aber BVerfGE 89, 106 ), wird der Schluß auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs dadurch begründet, daß das Verwaltungsgericht nicht auf die sich aufdrängende Frage eingegangen ist, ob der Beschwerdeführer wegen der Publizität seiner Asylantragstellung zu diesem Personenkreis zählen könnte.

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    (3) Einem asylsuchenden Ausländer sind allerdings grundsätzlich erhöhte Sorgfalt und Mühe, die etwa durch Verständigungsschwierigkeiten bedingt sind, zuzumuten (vgl. BVerfGE 86, 280 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    e) Aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich, daß es dem Asylsuchenden möglich sein muß, mit den Gründen, die er l:ür seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geltend machen will, auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 81, 123 ).
  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Regelmäßig müssen den Instanzenzug abschließende, keinem ordentlichen Rechtsmittel unterliegende Gerichtsentscheidungen von Verfassungs wegen nicht näher begründet werden (vgl. BVerfGE 50, 287 ; BVerfG Vorprüfungsausschuß>, NJW 1982, S. 925).
  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 61/51

    Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
    Sie ist ein besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte oder der diesen gleichgestellten Rechte (vgl. BVerfGE 1, 4 ), mithin ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem der Träger des vermeintlich verletzten Grundrechts Eingriffe der öffentlichen Gewalt abwehren kann (vgl. BVerfGE 18, 315 ).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81

    Agent

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 751/90

    Abwägung bei Antrag auf einstweilige Anordnung: Widerruf der Zulassung als

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92

    Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

  • BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 105, 239 ).

    Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich (tatsächlich und rechtlich) zugänglich wäre (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 105, 239 ).

    Die Freiheitsentziehung als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung (vgl. BVerfGE 10, 302 ) liegt dann vor, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 105, 239 ).

  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen

    Das Grundrecht der Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, "einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist", und den derzeitigen Aufenthaltsort jederzeit verlassen zu können (BVerfGE 94, 166/198; 96, 10/21; 105, 239/248).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Vielmehr ist sie eine besondere Vorkehrung zur Durchsetzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten, mithin ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem der Träger des vermeintlich verletzten Rechts Eingriffe der öffentlichen Gewalt abwehren kann (vgl. BVerfGE 94, 166 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93   

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https://dejure.org/1998,1595
BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,1595)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,1595)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,1595)
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Flughafenverfahren [Kostenerinnerung]

§§ 57 Abs. 1, 113 Abs. 2 BRAGO, §§ 788, 91 ZPO, § 170 VwGO analog, angemessene Leistungsfrist für den Vollstreckungsschuldner

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: keine Erstattung von Anwaltsgebühren bei verfrühtem Antrag, aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß gegen ein Bundesland durch eine Verfügung des BVerfG vollstrecken zu lassen

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Festsetzung von Vollstreckungskosten wegen verfrühter Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 338
  • NJW 1999, 778
  • NVwZ 1999, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvR 440/83

    Kein Erstattungsfähigkeit von Zwangsvollstreckungsgebühren bei verfrühtem Atrag

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
    Wie der Erste Senat in seinem Beschluß vom 5. März 1991 (BVerfGE 84, 6 [8]) ausgeführt hat, ist ein Antrag, die Kostenfestsetzungsbeschlüsse durch eine Verfügung des Bundesverfassungsgerichts vollstrecken zu lassen, analog § 170 VwGO statthaft.

    Hierzu muß der Gläubiger ihm eine angemessene Frist einräumen, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet (vgl. BVerfGE 84, 6 [8]).

    Denn an der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners bestanden keine Zweifel (vgl. BVerfGE 84, 6 [9]); ein wirtschaftlicher Nachteil konnte dem Beschwerdeführer deshalb nicht entstehen, weil der geschuldete Betrag ab Anbringung der Kostenfestsetzungsgesuche mit vier vom Hundert zu verzinsen war.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
    1. Der Beschwerdeführer hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde, über die der Senat durch Urteil vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 166) entschieden hat, teilweise Erfolg.
  • BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
    Das Land Hessen wurde verpflichtet, dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur Hälfte und für das durch Beschluß vom 27. Juli 1993 (BVerfGE 89, 106) entschiedene Verfahren betreffend den Erlaß einer einstweiligen Anordnung voll zu erstatten.
  • BGH, 04.10.2012 - VII ZB 11/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur

    Hierzu muss er jedenfalls im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels über eine im maßgeblichen Zeitpunkt fällige Forderung sein (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582) und es muss dem Schuldner eine nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles angemessene Frist zur freiwilligen Leistung zur Verfügung gestanden haben (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582; BVerfGE 99, 338).

    Solche Gründe, die in der Person des Schuldners, in den Besonderheiten des zugrunde liegenden Verfahrens (vgl. BVerfGE 99, 338) oder in dem sonstigen Verhalten der Beteiligten begründet sein können, sind hier nicht ersichtlich.

  • VG Göttingen, 11.08.2017 - 3 E 561/17

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsgebühr im Vollstreckungsverfahren

    Dazu hat das BVerfG als Vollstreckungsgericht im Rahmen einer Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss analog § 170 VwGO ausgeführt, es könne offen bleiben, ob es zum Einräumen dieser Frist "- dem Rechtsgedanken des § 882a Abs. 1 ZPO folgend - einer ausdrücklichen Anzeige der Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, bedurft hätte oder - in analoger Anwendung der Regelung des § 170 Abs. 2 VwGO - auch ein bloßes Zuwarten genügen konnte" (BVerfG, Beschluss vom 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 12).

    Aus dem vorgenannten Beschluss des BVerfG vom 10.12.1998 (a.a.O.) hat die neuere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Recht gefolgert, die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gemäß § 170 VwGO gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei auch ohne eine vorherige zusätzliche Mahnung zulässig, wenn seit der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bereits mehr als 3 Monate vergangen seien, ohne dass die Vollstreckungsschuldnerin den von ihr geschuldeten Betrag gezahlt habe.

  • BGH, 17.10.2018 - I ZB 13/18

    Zur Frage, ob Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erstattungsfähig sind, weil

    Hierzu muss er jedenfalls im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels über eine im maßgeblichen Zeitpunkt fällige Forderung sein, und dem Schuldner muss eine nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls angemessene Frist zur freiwilligen Leistung zur Verfügung gestanden haben (vgl. BVerfGE 99, 338, 340 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - VII ZB 11/10, NJW 2012, 3789 Rn. 11 mwN).
  • VG Neustadt, 26.04.2018 - 5 N 200/18

    Kein Rechtsschutz bei Forderung in Höhe von 0,03 EUR

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass ein Vollstreckungsantrag erst zulässig ist, wenn dem Vollstreckungsschuldner Gelegenheit geben wurde, die Vollstreckung durch freiwillige Leistung abzuwenden, wobei ihm hierzu eine angemessene Frist einzuräumen ist, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1516/93 -, juris).
  • VG Saarlouis, 16.09.2016 - 5 N 2073/15

    Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen das Bundesamt für

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 10.12.1998 (- 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 99, 338 = NJW 1999, 778) die Möglichkeit angedeutet, dass es hinsichtlich der Frage der Setzung einer angemessenen Frist vor Einleitung der Vollstreckung der Anzeige der Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, nicht bedarf, sondern dass in analoger Anwendung der Regelung des § 170 Abs. 2 VwGO auch bloßes Zuwarten genügen könnte.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07

    Verzugsschaden: Anspruch gegen eine Anwaltssozietät auf entgangenen Gewinn aus

    Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.).
  • VG Freiburg, 24.04.2014 - A 4 K 807/14

    Zur Frage der Frist für die Stellung eines Vollstreckungsantrages für die

    7 Ungeachtet fehlender gesetzlicher Regelungen ist es jedoch in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass dem Vollstreckungschuldner Gelegenheit zu geben ist, die Vollstreckung durch freiwillige Leistung abzuwenden, und dass der Vollstreckungsgläubiger ihm hierzu eine angemessene Frist einräumen muss, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet ( BVerfG, Beschlüsse vom 10.12.1998, NJW 1999, 778, und vom 05.03.1991, NJW 1991, 2758; BVerwG, Beschluss vom 30.12.1968, NJW 1969, 476; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.05.1992, NVwZ-RR 1993, 447, und vom 25.03.1976 - IV 559/76 -, DÖV 1976, 606 [nur Leitsatz]; FG Hamburg, Beschluss vom 02.05.2007, a.a.O., m.w.N.; Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: April 2013, Bd. 2, § 172 RdNr. 33, m.w.N.; Heckmann, a.a.O., § 172 RdNr. 58; Schmidt-Kötters, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 172 RdNr. 21; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2010, § 172 RdNr. 7 ).

    Denn zum einen liegen auch diese weiteren verstrichenen Zeiträume noch innerhalb der angemessenen Frist, die der Vollstreckungsschuldnerin nach den vorstehenden Ausführungen hier zur Erfüllung ihrer im Urteil aufgegebenen Verpflichtung zur Verfügung stand, und zum anderen kommt es für die Beantwortung der (Rechts-)Frage, ob eine Vollstreckungsmaßnahme bereits notwendig und ein Vollstreckungsantrag somit zulässig ist, auf den Zeitpunkt der Stellung des Vollstreckungsantrags beim Gericht und nicht auf spätere Zeitpunkte an ( vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 01.02.2010 - 6 M 15/09 -, juris; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschluss vom 10.12.1998, a.a.O. ).

  • VGH Bayern, 02.03.2004 - 13 A 01.2055
    Die Erforderlichkeit der auf die Beitreibung gerichteten anwaltlichen Tätigkeit setzt voraus, dass der Gläubiger dem Schuldner eine angemessene Frist zur freiwilligen Leistung eingeräumt hat, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (BVerfG vom 10.12.1998 NJW 1999, 778).

    In analoger Anwendung von § 882a ZPO oder § 170 Abs. 2 VwGO (vgl. hierzu BVerfG vom 10.12.1998 a.a.O.) dürfte die bei Behörden angemessene Zahlungsfrist für die Begleichung von Rechtsanwaltskosten i.d.R. einen Monat betragen.

  • VG Stade, 06.04.2005 - 6 D 287/05

    Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung des Vollstreckungsverfahrens;

    Hierzu muss der Gläubiger ihm eine angemessene Frist einräumen, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet (Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1516/93 -, NJW 1999, 778-779).
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 8 C 22.334

    Vollstreckung der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

    Sie ist im vorliegenden Einzelfall auch nicht geboten, um der Vollstreckungsschuldnerin aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Erfüllung zu ermöglichen (vgl. auch BT-Drs. 13/341 S. 41; Gruber in Rauscher/Krüger, Münchner Kommentar zur ZPO, § 888 Rn. 24; vgl. auch BVerfG, B.v. 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 99, 338 = juris Rn. 11); die Beschwerdeführerin hatte ausreichend Zeit, die Vollstreckung durch freiwillige Leistung abzuwenden.
  • OVG Bremen, 31.01.2024 - 2 S 30/24

    Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs; Zwangsgeldandrohung; Zuweisung

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 12 L 3349/99

    Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz;

  • VG Frankfurt/Oder, 27.05.2010 - 5 M 24/09

    Erstattung von Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung - notwendige Kosten der

  • OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 26 W 86/06

    Pfändbarkeit eines Anspruchs auf Herausgabe von Inhaberteilschuldverschreibungen

  • LG Cottbus, 08.08.2006 - 7 T 127/06

    Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung: Erteilung des Vollstreckungsauftrags

  • VG Freiburg, 07.06.2017 - A 7 K 2879/17

    Vollstreckungsandrohung nach § 172 VwGO - Erledigung durch Erfüllung der

  • FG Hamburg, 02.05.2007 - 4 K 12/07

    Prozess- und Vollstreckungsrecht: Vollstreckung gegenüber dem Bund - Antrag nach

  • VG Neustadt, 17.10.2017 - 5 N 1101/17

    Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2014 - 3 I 1.14

    Vollstreckung gegen die öffentliche Hand; Leistungsurteil (Entschädigung wegen

  • VG Neustadt, 29.06.2017 - 3 N 708/17

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei verfrühtem Vollstreckungsantrag

  • BayObLG, 16.12.2020 - 101 Sch 126/20

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines

  • OLG München, 26.03.2010 - 34 Sch 26/09

    Schiedsrichterliches Verfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die

  • LAG Hessen, 04.05.1999 - 9 Ta 106/99

    Zuständigkeit des Rechtspflegers des Vollstreckungsgericht zur Festsetzung der

  • VG Freiburg, 28.07.2017 - A 5 K 5012/17

    Hauptsacheerledigung; Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils;

  • FG Hamburg, 30.09.2008 - 4 K 130/08

    Prozessrecht: Vollstreckung gegenüber dem Bund - Antrag nach § 154 FGO

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2003 - 26 Sch 7/03

    Annahme einer Notwendigkeit i.S.d. § 91 Zivilprozessordnung (ZPO) bei voreiligen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 9 S 642/92

    Entlassung eines Bezirksbauschätzers durch die Badische

  • VG Berlin, 02.10.2019 - 14 KE 29.19
  • VG Aachen, 21.03.2016 - 9 M 26/15

    Vollstreckung; Antrag; Zwangsgeld; Frist

  • VG Aachen, 21.03.2016 - 9 M 27/15

    Vollstreckung; Antrag; Zwangsgeld; Frist

  • VG München, 07.04.2017 - M 17 V 17.34514

    Angemessene Frist für Vollstreckungsantrag nach rechtskräftigem

  • VG München, 07.04.2017 - M 17 V 17.34516

    Einstellung eines Vollstreckungsverfahrens nach gegenseitiger

  • AG Schorndorf, 31.10.2007 - 2 C 621/07
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 26 SchH 15/09
  • VG Freiburg, 21.06.2001 - 1 K 759/01
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2800
BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,2800)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,2800)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,2800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zurückweisung von Erinnerungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit notwendiger Auslagen einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a; ZPO § 91
    Notwendige Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 98, 163
  • NJW 1999, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93
    Diese Frage kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden; vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; - 87, 270 [272]).

    Wenn in einem Verfassungsbeschwerde-Verfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung stattfindet, zu der die dem Beschwerdeführer gegenüberstehenden Verfahrensbeteiligten für spezielle Rechtsgebiete besondere Kenner aufbieten, kann es unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" erforderlich sein, die Mandatierung mehrerer Rechtsanwälte für notwendig zu halten (vgl. BVerfGE 46, 321 [324]).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93
    Im Urteil vom 14. Mai 1996 (BVerfGE 94, 166 ff.) hat der Zweite Senat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21., 22. und 23. November sowie 5. Dezember 1995 u. a. entschieden, daß das Land Hessen dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur Hälfte und für das Verfahren betreffend den Erlaß einer einstweiligen Anordnung voll zu erstatten hat.
  • BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93
    Die begehrte einstweilige Anordnung erging durch Beschluß vom 27. Juli 1993 (BVerfGE 89, 106).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93
    (1) Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde erschöpft sich nicht im individuellen Rechtsschutz - zu dessen Verwirklichung erscheint die Mandatierung eines Rechtsanwalts regelmäßig ausreichend -, sondern hat daneben die Aufgabe, das objektive Verfassungsrecht zu wahren sowie seiner Auslegung und Fortbildung zu dienen (vgl. BVerfGE 79, 365 [367]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93
    Diese Frage kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden; vielmehr sind auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; - 87, 270 [272]).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Notwendige Auslagen sind Kosten, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (vgl. BVerfGE 87, 270 ; 88, 382 ; 98, 163 ; 99, 46 ).

    Vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ; 87, 270 ; 88, 382 ; 89, 313 ; 98, 163 ).

  • BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 894/19

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    c) Die Entscheidung über die Frage, ob die Auslagen für beide Rechtsanwälte im Verfassungsbeschwerdeverfahren notwendig im Sinne des § 34a Abs. 2 BVerfGG waren, bleibt dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerfGE 98, 163 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2004 - 3 Ta 181/04

    Kostenerstattungsanspruch zweier Mitglieder einer Anwaltssozietät als

    Soweit das Bundesverfassungsgericht im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Erstattungsfähigkeit mehrerer Prozessbevollmächtigter anerkennt (BVerfG, Beschluss vom 03. April 1990 - 1 BvR 269/83 - BVerfGE 81, 387-391; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 07. Dezember 1977 - 1 BvR 148/75 - BVerfGE 46, 321 ; Beschluss vom 03. November 1992, 1 BvR 402/87, BVerfGE 87, 270, und Beschluss vom 22. Juni 1998 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 98, 163-169), ist dies mit den Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens und insbesondere der besonderen Bestimmung des § 34 BVerfGG begründet worden.
  • LAG Hessen, 23.11.2010 - 13 Ta 395/10

    Kostenfestsetzung - Mehrkosten für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Aber sogar dies ist im Einzelnen umstritten (vgl. dazu z. B. BVerfG NJW 1999, 133; BVerfG NJW 1993, 1460; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1998, 540; OLG München JurBüro 2004, 201; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 1129; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage 2010, § 91 Randziffer 13 "Spezialanwalt"; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Auflage 2009, § 91 Randziffer 25; Baumbach, ZPO, 67. Auflage 2009, § 91 Randziffer 136).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93   

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https://dejure.org/1993,2622
BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1993,2622)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1993,2622)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1993,2622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Verweigerung der Einreise

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 106
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Nachdem das Grenzschutzamt auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts ein Stillhalten zunächst bis zum 27. Juli 1993 zugesichert hatte, wurde mit Beschluß vom 27. Juli 1993 (BVerfGE 89, 106) dem Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorläufig untersagt, die verfügte Einreiseverweigerung zu vollziehen; ferner wurde dem Beschwerdeführer die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Selbst wenn man mit dem Verwaltungsgericht davon ausgeht, daß nach dieser Auskunft nur ausgewiesene Anhänger der Opposition und solche Personen, die das togoische Regime dafür hält, bei einer Rückkehr nach Togo mit einer menschenrechtswidrigen Behandlung rechnen müßten (vgl. dazu aber BVerfGE 89, 106 ), wird der Schluß auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs dadurch begründet, daß das Verwaltungsgericht nicht auf die sich aufdrängende Frage eingegangen ist, ob der Beschwerdeführer wegen der Publizität seiner Asylantragstellung zu diesem Personenkreis zählen könnte.

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Sie schließt auch im Rahmen des Gebots der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 89, 106 ff. - Kommunale Verpackungssteuer -) die Gebührenerhebung auf landesrechtlicher Grundlage nicht aus.
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: keine

    Das Land Hessen wurde verpflichtet, dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur Hälfte und für das durch Beschluß vom 27. Juli 1993 (BVerfGE 89, 106) entschiedene Verfahren betreffend den Erlaß einer einstweiligen Anordnung voll zu erstatten.
  • BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung von Erinnerungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren:

    Die begehrte einstweilige Anordnung erging durch Beschluß vom 27. Juli 1993 (BVerfGE 89, 106).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 13.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Sie schließt auch im Rahmen des Gebots der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 89, 106 ff. - Kommunale Verpackungssteuer -) die Gebührenerhebung auf landesrechtlicher Grundlage nicht aus.
  • OVG Saarland, 10.11.1994 - 9 R 24/92

    Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Aufforderung das Land zu

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  • OVG Saarland, 09.11.1994 - 9 R 760/94
    Beschluß vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1516/93 -.
  • VG Stuttgart, 05.04.1995 - A 14 K 30278/93

    Gewährung von Asyl für einen togoischen Staatsangehörigen; Glaubhafte Darlegung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1516/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,58993
BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,58993)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,58993)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1516/93 (https://dejure.org/1998,58993)
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