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   BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90   

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BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90 (https://dejure.org/1991,867)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90 (https://dejure.org/1991,867)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1542/90 (https://dejure.org/1991,867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unschuldsvermutung - Kostenentscheidung - Tatverdacht - Schuld - Verschulden - Strafverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1612
  • StV 1993, 138
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90
    a) Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 74, 358 [370]).

    Sie schützt den Beschuldigten auch vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 [371]).

    Erst die durchgeführte Hauptverhandlung setzt den Richter in den Stand und - wenn er das Verfahren nicht auf andere Weise abschließt - auch in die Pflicht, sich eine Überzeugung zur Schuldfrage zu bilden; sie schafft die prozessual vorgesehenen Voraussetzungen dafür, Feststellungen zur Schuld zu treffen und gegebenenfalls die Unschuldsvermutung zu widerlegen (vgl. BVerfGE 74, 358 [373]).

    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Strafverfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfGE 74, 358 [373 f.]).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90
    Feststellungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen, Schuld auszusprechen und Strafe zuzumessen, ist den Strafgerichten erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit rechtsstaatlichen Verteidigungsgarantien ausgestatteten, bis zum prozeßordnungsgemäßen Abschluß durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist (vgl. BVerfGE 82, 106 [116]).

    Wird ein Strafverfahren beendet, bevor die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden ist, so fehlt es an der prozeßordnungsgemäßen Grundlage für ein Erkenntnis zur Schuld (vgl. BVerfGE 82, 106 [116]).

    Dabei ist der Sinnzusammenhang der gesamten Entscheidungsgründe zu würdigen (vgl. BVerfGE 82, 106 [117]).

  • OLG Hamm, 12.08.1985 - 2 Ws 118/85
    Auszug aus BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90
    Bleiben Zweifel, so soll es bei der Regelung des § 467 Abs. 1 StPO sein Bewenden haben (vgl. OLG Hamm, NJW 1986, 734; BayObLG, NJW 1970, 875; OLG Hamburg, NJW 1969, 945; Karlsruher Kommentar/Schikora/Schimansky, StPO , 2. Aufl., § 467 Rdn. 10).
  • BayObLG, 29.09.1969 - RReg. 3b St 88/69

    Kostenentscheidung bei Einstellung eines Verfahrens wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90
    Bleiben Zweifel, so soll es bei der Regelung des § 467 Abs. 1 StPO sein Bewenden haben (vgl. OLG Hamm, NJW 1986, 734; BayObLG, NJW 1970, 875; OLG Hamburg, NJW 1969, 945; Karlsruher Kommentar/Schikora/Schimansky, StPO , 2. Aufl., § 467 Rdn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.1980 - 3 Ws 93/80
    Auszug aus BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90
    Demgegenüber können nach einer weiteren in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht im Rahmen der gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO zu treffenden Ermessensentscheidung schon verbleibende Verdachtserwägungen einer Auslagenerstattung entgegenstehen (vgl. OLG Karlsruhe, JR 1981, 38; LG Darmstadt, MDR 1988, 885 ).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Verfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NJW 1992, 1612; NStZ 1992, 289; NStZ-RR 1996, 45).

    Einer im übrigen zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde könnte wegen dieses Verstoßes gegen das Grundrecht des Angeklagten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes nach Auffassung des Senats der Erfolg nicht versagt bleiben, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in solchen Fällen auf Verfassungsbeschwerde hin Auslagenentscheidungen aufgehoben hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 1611; NJW 1992, 1612).

    Allerdings muß dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, daß es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (BVerfG NStZ 1992, 289, 290; NJW 1992, 1612, 1613; NStZ-RR 1996, 45).

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, können auch in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung an einen verbleibenden Tatverdacht geknüpft werden (BVerfGE 82, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1542/90 -, a.a.O., Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 -, juris, Rn. 25; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, juris, Rn. 2).
  • OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ss 367/03

    Untreue, Strafantrag, nicht eheliche Lebensgemeinschaft, Antragsberechtigter,

    Ihre notwendigen Auslagen hat die Angeklagte hingegen selbst zu tragen, da eine Verurteilung allein wegen des fehlenden Strafantrages nicht möglich war (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; OLG München, NStZ 1989, 134, 135).
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Sie schließt jedoch nicht aus, bereits in der Schuldspruchreife vorausgehenden Verfahrensabschnitten wegen fortbestehender Verdachtserwägungen eine Auslagenentscheidung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO zu treffen und in einer das Strafverfahren ohne förmlichen Schuldspruch beendenden Entscheidung einen verbleibenden Tatverdacht festzustellen und zu bewerten und dies bei der Entscheidung über die kostenrechtlichen Folgen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612).

    Erforderlich sind vielmehr gewichtige tatsächliche Erkenntnisse, welche frei von einer gerichtlichen Schuldfeststellung oder -zuweisung (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612; BVerfGE 82, 106) die zuverlässige Annahme erlauben, dass der Beschuldigte verurteilt worden wäre, wenn das Verfahrenshindernis nicht bestünde.

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Wegen der in diesem Fall mit der Auslagenentscheidung verbundenen Feststellung und Zuweisung von Schuld muß zuvor die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden sein (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612, 1613 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Diese Auslegung des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO verstieße wegen der Abhängigkeit der Auslagenentscheidung von einer Zuweisung strafrechtlicher Schuld gegen die im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verankerte Unschuldvermutung (BVerfG, B. v. 16.12.1991, NJW 1992, 1612, 1613).

    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht, solange klargestellt ist, dass die Auslagenentscheidung nicht auf einer gerichtlichen Schuldfeststellung beruht, sondern nur auf der Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vergl. BVerfG, NJW 1992, 1612, NStZ-RR 1996, 45, BGH a.a.O).

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Zwar ist nicht ausgeschlossen, in einer das Strafverfahren ohne förmlichen Schuldspruch beendenden Entscheidung einen verbleibenden Tatverdacht festzustellen und zu bewerten (vgl. hierzu BVerfG NJW 1992, 1612-1613).
  • BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00

    Zu den Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf die Auslagenentscheidung gemäß

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat unter diesen Maßstäben wiederholt beanstandet, dass strafprozessuale Entscheidungen über Kosten, Auslagen oder Entschädigungsansprüche mit Feststellungen zur Schuld begründet waren, obwohl das Verfahren nicht bis zur Schuldspruchreife - also bis zum letzten Wort des Angeklagten - gediehen war (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August 1987 - 2 BvR 815/84 -, NStZ 1988, S. 84; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, NStZ 1992, S. 238; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, NJW 1992, S. 2011; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 und 2 BvR 1542/90 -, NJW 1992, S. 1611, 1612).
  • EGMR, 24.01.2019 - 24247/15

    Prozess gegen KZ-Wächter Demjanjuk: Wie unschuldig in den Tod?

    Where the accused's necessary expenses are not reimbursed in the event of the discontinuation of the criminal proceedings, it must become sufficiently clear that this does not occur out of the intention to establish or allocate guilt, but out of the intention to describe and assess a state of suspicion (see Federal Constitutional Court, no. 2 BvR 1542/90, decision of 16 December 1991).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2002 - 2 Ws 166/02

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung: Erfordernis einer sachlichen

    Im Einzelnen ist in der Rechtsprechung umstritten, unter welchen Umständen die für diese gerichtliche Ermessensentscheidung notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen bejaht werden können (Schuldspruchreife bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses oder bereits hinreichender Tatverdacht als Billigkeitsgesichtspunkt: vgl. zum Meinungsstand: OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 126; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 1612, wo allerdings die Festlegung auf einen bestimmten Wahrscheinlichkeitsgrad für die Verurteilung vermieden wird).

    Dieser Unterschied muss auch in der Formulierung der Gründe hinreichenden Ausdruck finden (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; BVerfG NStZ 1992, 289, 290; BVerfG NJW 1992, 1612, 1613; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46).

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 1609/02

    Berücksichtigung von Mitverschulden im Entschädigungsverfahren gem § 5 Abs 2

  • KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98

    Voraussetzungen und Verdachtsgrad bei Anwendung von § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05

    Keine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß gemäß § 370 a AO n. F. ohne Erreichen

  • OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02

    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die

  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06

    Folgen einer von den Justizbehörden zu vertretenden Verfahrensverzögerung

  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Kostentragung bei Verfahrenseinstellung wegen

  • BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafgerichtliche Kostenentscheidung

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - 2a Ss OWi 10/00

    Doppelahndungsverbot; Ordnungswidrigkeiten; Verkauf landwirtschaftlicher

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 2a Ss 19/03

    Möglichkeit der Verneinung eines besonderen öffentlichen Interesses an der

  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

  • LG Trier, 05.07.2023 - 5 Qs 69/23

    Bußgeldverfahren, Auslagenerstattung, Einstellung des Verfahrens

  • LG Trier, 30.05.2023 - 1 Qs 24/23

    Bußgeldverfahren, Einstellung, Verjährung, Auslagenerstattung

  • KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02

    Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der

  • LG Mainz, 07.07.1998 - 1 Qs 144/98

    Kostenentscheidung betreffend die notwendigen Auslagen des Angeklagten bei einer

  • OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 1 Ws 197/97
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - III Ss 19/03

    Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung;

  • LG Baden-Baden, 04.10.2023 - 2 Qs 92/23

    Auslagenerstattung, Informationspflicht des Rechtsanwalts, fehlerhafte

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 02.09.1992 - 263 B - 13/92
  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20

    Kostenrecht

  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
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